Rücksendekosten bei fehlerhafte Beschreibung

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Vice Admiral Special
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Muss ich tatsächlich die Kosten für die Rücksendung übernehmen obwohl in der Artikelbeschreibung ein Fehler ist?

Ich habe mir eine Wlan Karte für mein Laptop gekauft. In der Artikelbeschreibung steht das diese Karte mit einen Thinkpad R500 kompatibel ist. Dieses ist sie nicht da ich einen Fehler nach dem Einbau bekomme.

Ich habe Reklamiert und der Verkäufer ist bereit den Artikel zurückzunehmen. Die Versandkosten will Er nicht übernehmen. Jetzt kommt der Knackpunkt. Der Verkäufer kommt aus den USA. Versand mit DHL kostet versichert 15€.

Ich bin aber durch ein vorgefertigten Text aus dem Problemfall dazu angehalten worden den Artikel versichert zurückzusenden. Zitat Ebay:

Hinweis zur Rücksendung: Senden Sie den Artikel in jedem Fall mit einem Versandnachweis zurück (z.B. per Hermes oder DHL). Laden Sie diesen Versandbeleg in „Probleme klären“ hoch. Die Kosten der Rücksendung müssen von Ihnen getragen werden; es sei denn, Sie haben sich mit dem Verkäufer anderweitig geeinigt.
 
Nun, in meinen Augen ganz klar ein Mangel.
Das heißt du reklamierst und machst nicht vom Widerruf gebrauch.

Und im Falle einer berechtigten Reklamation hat der Verkäufer sämtliche Kosten zu tragen.
Egal ob er aus dem Ausland ist oder nicht, wer in D was verkauft hat die Gesetze hier an zu erkennen ;)
 
...
Und im Falle einer berechtigten Reklamation hat der Verkäufer sämtliche Kosten zu tragen.
Egal ob er aus dem Ausland ist oder nicht, wer in D was verkauft hat die Gesetze hier an zu erkennen ;)

Das Internet ist in D? Seit wann?

Erstmal muß geklärt werden, nach welchem Recht der Vertrag geschlossen worden ist. Was sagen denn die Bedingungen des Verkäufers zu Rücksendungen im Falle von Defekten?
 
RETURNS: Within 7 days of receiving a defective product but communicated by email first.

Mehr habe ich nicht gefunden
 
Wer hat eine solche Aussage getroffen? o_O

Bitte erkläre mal den Satz von Dir:

...
Egal ob er aus dem Ausland ist oder nicht, wer in D was verkauft hat die Gesetze hier an zu erkennen ;)

Der Kauf wurde im Internet getätigt. Wenn ich nicht ganz falsch liege, gilt die deutsche Gesetzgebung auf deutschem Hoheitsgebiet und dort wo man sich darauf geeinigt hat. Letzteres ist ja wohl nicht erfolgt und wird auch nicht von Deiner Bestimmtheit berücksichtigt.

Also ist es angebracht, Dich zu fragen, wo ein Beleg für Deine Anmerkung zu finden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Internet ist aber kein Ort, sondern nur ein Medium ;) Für rechtliche Fragen entscheidend ist der Wohnort des Verkäufers.

In diesem Fall ist das in den USA; also kommt US-Recht zur Anwendung (bzw. genauer gesagt das des Bundesstaates). Davon hab ich wenig bis keine Ahnung (Krimiserien zu gucken dürfte kaum hilfreich sein^^), aber von Gewährleistungspflichten nach deutschem BGB bzw. nach EU-Recht sollte man nicht ausgehen.
 
Nun Ebay hat entschieden!

Wir haben uns entschieden, für diesen Fall am 13. Jan. 2012 eine Kulanzrückzahlung auf das PayPal-Konto vorzunehmen, über das Sie diesen Artikel bezahlt haben. Die Erstattung beinhaltet den Kaufpreis und die ursprünglichen Versandkosten.

Und ich musste nicht einmal die Karte zurücksenden. Frage mich warum das jetzt so gelaufen ist???
 
Und da die Sache leider nicht so eindeutig geregelt ist, und weil der VK in den USA und somit ausser Reichweite sitzt, zahlt die Rücksendekosten der Käufer. Und er trägt auch noch die Gefahr das am Ende angeblich nichts angekommen ist.

Oder will hier ernsthaft wer über den großen Teich eine Gerichtsverhandlung anstrengen?
 
Versenden soll man Ja auch nur versichert. Was natürlich bei einen Artikel vom niedrigen Wert nicht so einfach ist bzgl. der Kosten

Ich vermute da ich ganz klar ein recht auf Käuferschutz hatte, hat Paypal/Ebay hier die Rückzahlung vorgenommen und aus eigener Tasche bezahlt. Das Geld könnten die sich jetzt natürlich vom Verkäufer zurückholen, was Sie aber nicht machen werden da ich die Karte auch nicht zurücksenden mußte.

War so Denke ich der einfachste Weg für alle. Zwar ungewöhnlich aber gut. Und das auch noch für beide....
 
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