Kosmetikerin will Geld, weil Kunde nicht erschienen ist

elck

Fleet Captain Special
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Hallo,

meine Mutter hatte vor kurzem einen Termin bei ihrer Kosmetikerin.
Am Tag zuvor ging sie mehrmals zum Laden, weil sie den Termin aufgrund von Krankheit absagen wollte. Mehrmals brannte Licht im Laden, es öffnete jedoch niemand. Telefonisch war sie ebenfalls nicht zu erreichen.
Am Tag danach nahm sie ihren Termin also nicht wahr.
Nun möchte die Kosmetikerin trotzdem das Geld haben, obwohl der Termin gar nicht wahrgenommen worden ist. Ist das Rechtens?
 
Das ist so nicht richtig. Soweit ich weiß:

Jeder Termin mit Geschäftsleuten ist verbindlich. Fällt ein Termin aus, hat dein Geschäftspartner einen dementsprechenden Verlust erlitten.

Die Kosmetikerin könnte dem Kunden eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen.

Erstmal steht hier Aussage gegen Aussage, die Kosmetikerin müsste Ihr Recht also einklagen.
 
Das wird ja sicherlich irgendwo in den AGB stehen, deren Kenntnis sich die Betreiberin mal irgendwann hat schriftlich bestätigen lassen.
Wer sowas bei Stammkunden macht, hat entweder jeden Tag einen vollen Terminkalender oder keine Lust mehr auf Kundschaft. So oder so muß man sich also nach einer Alternative umsehen...
 
Ja aber ein Arzt nimmt hier eine Sonderstellung ein, da es hier um leibliches Wohl geht...
 
Nee, auch beim Arzt gehts nur ums Geld.
Da, wo es ernsthaft um die Gesundheit geht, gibts eh keine Termine, da geht man sofort hin und wird auch sofort behandelt. Alles andere ist Luxus.
 
Wobei das nur bei Ärzten funktionieren sollte, wo man nicht erst Stunden nach seinem Termin drankommt.
 
Also, wie schon Beerbelly verlinkt hat, wird hier wohl §615 BGB Anwendung finden: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html

D.h. wenn also z.b. eine Kosmetikbehandlung für 30€ vereinbart war, könnte die Kosmetikerin diese 30€ einfordern, minus dem, was sie z.B. an Materialen nicht verbraucht hat (z.B. 5€ für Nagellack oder was weiß ich) und minus dem, was sie in der Zeit ersatzweise hätte verdienen können. Das dürfte aber nicht viel sein, da der Termin ja verstrichen ist, konnte sie wohl keinen Ersatzkunden drannnehmen, denn üblicherweise sitzen da ja nicht immer ein paar Leute auf Abruf wie in Arztpraxen, die Wartezeit würde sich ja kaum einer gefallen lassen.

Also grundsätzlich schon rechtens, meiner Meinung nach, wenn die Forderung einen Großteil der vereinbarten Behandlungskosten ausmachen würde.

Jetzt ist natürlich die Frage, was passiert, wenn man diese berechtigte Forderung nicht begleicht. Möglicherweise klagt sie nicht, weil es zuviel Aufwand ist, möglicherweise geht es ihr aber doch gegen den Strich, daß ihr Recht einfach nicht beachtet wird, und sie setzt dann doch die ganzen Mühlen in Bewegung, d.h. dann gibt es Zahlungsaufforderungen übern Anwalt, dann Mahngebühren, Inkassogebühren, was weiß ich. Kann also Zeit und Nerven kosten, wenn man nicht zahlt. Ich würde dann lieber (zähneknirschend) blechen.

Die Geschäftsbeziehung dürfte sich ja sowieso in jedem Falle erledigt haben, ich kann mir ja nicht vorstellen, daß elcks Mutter da wieder hingeht, auch wenn sie bezahlt und damit die Kosmetikerin sie wieder in den Laden lassen würde. Und wenn man bedenkt, daß die Mundpropaganda im Bekanntenkreis auch nicht sonderlich gut ausfallen dürfte, kann man sich wirklich fragen, ob es so schlau von der Kosmetikerin war, diese Forderung zu stellen. Aber schon nicht telefonisch erreichbar so sein (Anrufbeantworter? eMail?) macht für mich auch keinen sonderlich geschäftstüchtigen Eindruck. Naja, muß jeder selber wissen.
 
@OBrian

Grundsätzlich stimme ich der Sichtweise zu, kann aber der Schilderung des TEs nicht entnehmen, daß eine solche für den Vertragsschluß grundlegende Konkretisierung für den Termin vorliegt und mMn auch nicht erfolgt ist.
Aufgrund der Schilderung hat aber die Mutter des TEs mehrfach den Versuch unternommen, den Termin abzusagen und war aufgrund von Gründen, die die Kosmetikerin zu vertreten hat, daran gehindert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, da fehlen uns einfach ein paar Details. Die beiden Punkte wären natürlich eine Schwächung der Position der Kosmetikerin, also könnte man eher von einer Zahlung absehen. Aber wie das ausgeht, wage ich nicht abzuschätzen. Aber wie gesagt, wenn es eher um die nervliche Ruhe geht, könnte man ggf. ein paar Euro abdrücken, auch wenn man gewisse Chancen hätte, einen Rechtsstreit zu gewinnen. Aber der Streitwert ist uns ja auch unbekannt. Bei einer höheren Summe würde ich mir das schon überlegen.
 
Bei meisten Ärzten sieht das so aus, dass man 48 Stunden vorher Bescheid geben muss, wenn man den Termin absagen will
 
Wenn man als Dienstleister sowas macht hat man natürlich den Kunden zum letzten Mal gesehen oder war deine Mutter ein ungeliebter Kunde?
 
Qype hilft. Einfach den Fall schildern, ne negative Bewertung reindrücken und auf die Reaktion warten. Ich hab schon gaaaaanz freundliche Mails bekommen, wenn mal was nicht gelaufen ist und ich mich darüber bei Qype beschwert habe (Amazonbewertungen gehen auch).
 
Hat die Kosmetikerin keinen Briefkasten? Zettel unter der Tür?

Es gibt viele Möglichkeiten der Kontaktaufnahme. Die Frage dabei ist, wie viel Aufwand kann dem Kunden zugemutet werden.

Wenn die Kosmetikerin keine Angestellten hat, dann wird sie während einer Session regelmäßig die Tür nicht öffnen.

Man kann es aber mal wie folgt versuchen:
"Sehr geehrte Frau Kosmetikerin,

dass Sie zu dem von mir nicht wahrgenommenen Termin auf mich gewartet haben, tut mir leid. Ich habe jedoch rechtzeitig und mehrfach versucht, den Termin abzusagen. Leider haben Sie zu Geschäftszeiten weder die Tür geöffnet noch das Telefon abgehoben. Die Gründe für die nicht erfolgte Absage habe ich insofern nicht zu vertreten, und möchte Ihnen daher nahelegen, auf die Forderung zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen,"
 
U.a. kann man von der Kosmetikerin auch erwarten, daß sie auf dem gleichen Wege, auf dem sie Termine entgegennimmt, dieser auch in gleichem Maße für den Kunden genutzt werden kann, wenn Termine abgesagt werden sollen.
Allein der Nachweis darüber muß natürlich erbracht werden.
 
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Die Kosmetikerin dürfte einen Anrufbeantworter besitzen, womit sich die Frage nach "Erreichbarkeit" erledigt hätte - eigentlich.
 
Ja, das könnte helfen, notorische Informationsterroristen von gewissen "exponierten Positionen" zu stoßen... *suspect*

PS.: Nein, ich könnte schon sehr "realitätsnah" von dieser "Welt" berichten, kenne ich doch eine selbständige Kosmetikerin.
Und Kunden/Kundinnen, die häufig Termine nicht einhalten oder canceln sind ein Problem, irgendwann. Man kann diese Zeiten nicht kurzfristigst mit anderen besetzen, die vllt. länger auf ihren eigenen Termin warten müssen.
Es hängt aber sicher vieles am Einzelfall.
 
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Kann die Kosmetikerin zweifelsfrei nachweisen, dass der Termin von deiner Mutter gemacht wurde? Und kaum jemand klagt wegen 30€ -.-
 
Auch wenn der Thread noch recht weit oben war, ist er dennoch schon über ein halbes Jahr alt und der Threadersteller hat sich nie wieder zurückgemeldet, also entweder ist das schon vor Gericht oder irgendwie anders geklärt...
 
Vermutlich wurde das nicht so heiß gegessen wie gekocht, die Kosmetikerin hat nie versucht, Geld einzutreiben...
 
Wahrscheinlich haben sich beide Seiten auf gegenseitige Abneigung geeinigt und vermeiden es, sich je wieder über den Weg zu laufen. In vielen Fällen die beste Art der Konfliktvermeidung ;)
 
ham sich warscheinlich gegenseitig keifend mit nagelfeilen zerstochen ;D
 
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