Sohn hat Abo mit Handy abgeschossenen, und ich keine Ahnung.

Saulus

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Mein Sohnemann (11) hat mit seinem Handy angeblich zwei Abos abgeschlossen. Das Handy ist Prepaid und jetzt im Minus, allein schon da frage ich mich wie das geht.

Wie auch immer, seine Mutter hat mal den Handyvertrag bei Vodafone abgeschlossen, und mir jetzt den ganzen Mist in die Hände gedrückt. Jetzt stehe ich da mit wirrem Haar...

Ich habe mal gar keine Ahnung was ich jetzt machen soll um das Problem zu beseitigen. Ich weiß nur das die Verträge unwirksam sind weil Kind 11. Aber was muss ich jetzt machen damit:
1. das Geld zurück kommt.
2. die Abos nicht mehr laufen. Denn ich weiß weder wo noch bei was er die abgeschlossen hat.

Wegen 10-20€ brauche ich das wohl kaum einen Anwalt auf den Tisch legen.
 
Rufe die Callya Kundenbetreung an und lasse die die Nummern der Anbieter geben, dazu lässt du noch eine Drittanbietersperre einrichten. Dann passiert das nicht wieder. Mit den Nummern der Anbierte rufst die an und kündigst dort. Bei einigen kann das VF auch direkt erledigen, kommt also drauf an.

Das Geld wirst du so einfach nicht zurück bekommen das der Karteninhaber höchstwahrscheinlich seine Mutter ist. Du kannst allerdings das an der Hotline zur Sprache bringen und um Kulanz bitten. Falls der Mitarbeiter nicht so will, bedanken und auflegen und den nächsten nehmen.

Die Rufnumemer der Callya Kundenbetreung lautet 22911 vom Handy des Sohnes. Sollte es Probleme geben PN an mich.
 
Danke, dann muss ich mal sehen, aktuell habe ich nur seine Sim Karte hier liegen. Muss also einen Pin besorgen.
 
selbst zensiert...
 
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Dann musst du entweder eine andere CallYa Karte anrufen oder über die kostenpflichtige Nummer. Hast du denn das Kundenkennwort und den Registrierungsbogen noch?
 
Es gab (oder vllt gibt es das auch noch) mal bei der Telekom (sicher auch bei Vodafone) einen Vertrag speziell für Minderjähige. Der lief 2 Jahre lang und die Sim Karte wurde wie eine normale Prepaid Karte behandelt. Jeden Monat gab es eine automatische Aufladung um 10€ (was gleichzeitig der Monatliche Preis war, das Guthaben verviel auch nicht). Aufladen konnte man mit einer normalen gekauften Karte, hatte aber den Vorteil das weder Minus möglich war, noch Abo´s, noch Sonderrufnummern für kaufbare Spiele, Musik, etc. Spiele, Musik (damals noch Klingeltöne), etc konnte einzig über die Telekom erworben werden.

Vielleicht wäre sowas eine dauerhafte Lösung dich? (Wenn es das noch gibt)

VG
 
Kinder können keine Prepaidkarte besitzen, die läuft auf dem Namen eines Erwachsenen und somit ist das Abo erstmal rechtskräftig und die Kohle weg. Sonst könnte ja jeder daher kommen und erzählen sein Kind, Neffe oder sonstwer hätte das abgeschlossen.

Anders sieht es bei Anbietern aus wo sich das Kind mit SEINEN daten angemeldet hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um eine Prepaid Karte zu erhalten wird ebenso ein Vertrag geschlossen wie bei einem normalen Kunden. Um diesen Vertrag zu schließen muss man geschäftsfähig sein und immer seine Ausweisdaten angeben. Ein 11 jähriges Kind hat dieses nicht, deswegen läuft der Vertrag ja auch auf die Mutter. Und diese haftet eben. Fertig aus, Lehrgeld bezahlen und gut ist. Wer nicht aufpasst was das Kind mit dem Handy so treibt hat es auch nicht anders verdient. Und ja, Prepaid geht auch ins Minus und das schon seit Jahren.
 
Um eine Prepaid Karte zu erhalten wird ebenso ein Vertrag geschlossen wie bei einem normalen Kunden. Um diesen Vertrag zu schließen muss man geschäftsfähig sein und immer seine Ausweisdaten angeben.
Du stellst hier aber einen falschen Zusammenhang her:
Überwachung macht nicht viel Sinn, wenn man nicht weiß, wer der Überwachte ist. Deshalb, und ausschließlich deshalb, werden gemäß Überwachungsverordnung die Kundendaten erhoben und gespeichert.

Um Briefmarken oder Fahrkarten kaufen zu können, muß man sich auch nicht ausweisen. (Noch nicht ...)
 
Laut Taschengeldparagraph kann durchaus ein Kind auch eine Prepaidkarte kaufen. Mir fällt nicht so recht ein, was dagegen spricht.
Man muss auch nicht seine Ausweisdaten angeben, sondern nur die im TKG genannten Angaben. Diese Angaben muss der Provider auch nicht überprüfen.

Alles andere was in den AGB´s des Providers steht, muss man individuel beurteilen.

Hier steht auch nochwas dazu.

VG
 
Du schließt aber einen Vertrag! Und um einen Vertrag abzuschließen muss man geschäftsfähig sein!
 
Man muss einfach unterscheiden: Hier läuft der Vertrag auf einen erwachsenen und wurde von einem Kind genutzt. Ergo ---> Der innhaber haftet genauso als wenn ein Kind LadyGaga in der Tauschbörse saugt und die Abmahnung kommt

Anders ist es z.b. wenn Kinder sich bei Hausaufgaben.de anmelden (oder ähnlichen Aboangeboten) und unwissentlich einen vertrag/abo abschliessen, diese sind dann ungültig.
 
Leute das geht hier doch völlig am Thema vorbei... wenn man eine Karte haben will muss man seinen Ausweis vorlegen. Ohne Ausweis keine Karte. Ausserdem verkauft keiner solche Karten an Kinder.

Da mein Zwerg 11 ist, ist er beschränkt geschäftsfähig, und alle Verträge die er schleißt sind schwebend unwirksam. Unter 7 ist jemand nicht geschäftsfähig. Ab 18 ist jemand voll geschäftsfähig.

Ist aber auch alles total egal da es hier nur um relativ wenig Geld geht. Einmal MC Doof weniger und die Sache ist refinanziert. Zumal es mich kein Geld kostet sondern seine Mutter.

Ist nur wieder diese typische Sache, ich sag der braucht kein Handy der ist 11. Sie gibt ihm eins und offensichtlich keine ausreichenden Anweisungen was er damit darf und was nicht. Und was ist? Ich kann mich dann am Ende wieder darum kümmern.

Ach ja und "Taschengeldparagraph" ist in diesem Fall total unanwendbar da es ein Abo ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn man eine Karte haben will muss man seinen Ausweis vorlegen. Ohne Ausweis keine Karte. Ausserdem verkauft keiner solche Karten an Kinder.

Warum sollte sich im Kaufland jemand für meinen Ausweiß interessieren wenn ich eine Karte von Vodafone kaufe?
Oder anders: Warum fragt bei einer Onlinebestellung (z.B. Amazon) einer Karte niemand nach meinem Ausweis?

Den Verkäufer interessieren deine Ausweisdaten absolut nicht. Den Provider schon. Wenn der Verkäufer aber gleichzeitig Provider ist, sieht das natürlich anders aus (Lidl, Aldi eigenen Tarife)

Karten kann und darf man ohne Ausweiß kaufen, was ich auch mehrfach sehe und auch schon gemacht habe.

Da mein Zwerg 11 ist, ist er beschränkt geschäftsfähig, und alle Verträge die er schleißt sind schwebend unwirksam. Unter 7 ist jemand nicht geschäftsfähig. Ab 18 ist jemand voll geschäftsfähig.

Du schließt aber einen Vertrag! Und um einen Vertrag abzuschließen muss man geschäftsfähig sein!

Doch, genau das ist jedes Kind mit eigenen Mitteln. Und genau das sagt der Taschengeldparagraph. Wenn ein 9 Jähriger von seinem Taschengeld sich eine Zeitung für 4,50€ kauft, ist das Geschäft wirksam. Da kann man danach sager was man will.

http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/verbraucherrecht/vertraege_mit_minderjaehrigen.html

http://www.recht24.de/a/der-taschengeldparagraph:-was-d%C3%BCrfen-kinder-von-ihrem-taschengeld-kaufen

Ach ja und "Taschengeldparagraph" ist in diesem Fall total unanwendbar da es ein Abo ist.

Da hast du recht. Wenn durch den Minderjährigen in irgendeiner weiße Nachteile durch einen Vertrag entstehen, kann er diesen nich abschließen.

Dieser Link, bzw. das Urteil dazu, sollte dein Dialemma auch Lösen: http://www.rechtstipps.de/alltag/kauf-verkauf/eltern-haften-nicht-fuer-klingelton-abo-von-minderjaehrigen-kindern
Auch wenn das Handy auf die Mutter läuft, wurde es Überlassen. Dies wurde in dem Urteil berücksichtigt.
Das selbe hier: http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/907.html

VG
 
Guck mal einer an...hatte ich ja unrecht.
Wird man aber trotzdem nur mit einem anwalt durchsetzen können.
 
Leute das geht hier doch völlig am Thema vorbei... wenn man eine Karte haben will muss man seinen Ausweis vorlegen. Ohne Ausweis keine Karte. Ausserdem verkauft keiner solche Karten an Kinder.
Nein, es geht eben nicht am Thema vorbei, denn Dein Filius hat schließlich dieses ABO abgeschlossen.

...
Ist aber auch alles total egal da es hier nur um relativ wenig Geld geht. Einmal MC Doof weniger und die Sache ist refinanziert. Zumal es mich kein Geld kostet sondern seine Mutter.

Ist nur wieder diese typische Sache, ich sag der braucht kein Handy der ist 11. Sie gibt ihm eins und offensichtlich keine ausreichenden Anweisungen was er damit darf und was nicht. Und was ist? Ich kann mich dann am Ende wieder darum kümmern.

Ach ja und "Taschengeldparagraph" ist in diesem Fall total unanwendbar da es ein Abo ist.
Warum sollte der Taschengeldparagraph nicht gültig sein? Es handelt sich hier um einen Vertrag.

@all
Wie wir alle wissen, kommt ein Vertrag durch die Übereinstimmung von Willenserklärungen zustande.
Da die Willenserklärungen des Sohnes und des Anbieters hier zum Tragen kommen, ist nicht nachvollziehbar, warum man hier mit dem Argument kommt, die Mutter müsse den Forderungen des Anbieters nachkommen.
Denn weder sie selbst noch hat der Sohn in Ihrem Auftrag gehandelt.

Und wenn der Anbieter behauptet, es sein ein Vertrag zustandegekommen, dann muß er das beweisen.
 
Dann versteh ich aber nicht warum Eltern haften müssen wenn Kinder Copyrightverletzungen begehen. Klar, da gehts nicht um ein Geschäft aber irgendwie ist es trotzdem das selbe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Geb ich meinem Kind einen PC und es verursacht kosten --> muss ich zahlen
Gab ich meinem Kind ein Telefon und es verursacht kosten --> muss ich nicht zahlen

Eigentlich wechselt hier nur das Medium. Was passiert wenn das Kind mit seinem Smartphone Copyrightverletzungen begeht über das WLAN?
 
Selbst wenn sie die Kinder darauf hinweisen es zu unterlassen, haften Eltern dennoch.

LG Düsseldorf v. 06.07.2011, Az.: 12 O 256/10
 
Besteht Eurer Meinung nach kein Unterschied zwischen dem Abschluß eines Vertrages und der Begehung einer Rechtsverletzung?
 
Falls Du mich damit meinst, selbstverständlich besteht dieser Unterschied. Ich dachte nur die Frage wär längst durch!?

Vertrag bei beschränkt geschäftsfähigen nur gültig wenn lediglich rechtlich vorteilhaft oder mit Einverständnis der Eltern.

Bei Rechtsverletzung haften die Eltern, ggf bei Unterlassung der Aufsichtspflicht, insofern diese nötig war.
 
Warum sollte der Taschengeldparagraph nicht gültig sein? Es handelt sich hier um einen Vertrag.
Aus eigenen Mitteln zur freien Verfügung ...
Verpflichtungen, die in der Zukunft fällig werden, stehen nicht (jedenfalls nicht gegenwärtig) zur freien Vefügung. Alle derartigen Verträge fallen nicht unter den Taschengeldparagraphen.
Und wenn der Anbieter behauptet, es sein ein Vertrag zustandegekommen, dann muß er das beweisen.
Der Anbieter müßte beweisen, daß der Vertrag mit der Mutter abgeschlossen wurde.
Theoretisch möglich scheint mir allerdings, daß die AGB irgendwelche windigen Tricksereien enthalten, die die Mutter doch haftbar machen.
Geb ich meinem Kind einen PC und es verursacht kosten --> muss ich zahlen
Gab ich meinem Kind ein Telefon und es verursacht kosten --> muss ich nicht zahlen.
Nö. Schließt das Kind ein solches Abo oder irgendeinen Kaufvertrag per Internet ab, ist die Lage die gleiche.
 
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