Apple > Keine Gewährleistung auf Reparaturaustausch außerhalb der Garantie/Gewährleistung?

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hmm...verwirrender Threadtitel. *buck*
Ich hab mal ne Frage.

Vor einiger Zeit ging der iPod meines Sohne zu Bruch.
Dieser war schon außerhalb der Gewährleistung und Garantie, also älter als zwei Jahre. Apple bot uns an, ein Austauschgerät zu erwerben. Kosten ~140EUR.

So...das alte Gerät eingeschickt, ein Instandgesetztes zurück erhalten. Alles tutti soweit.
Nach knapp drei Monaten geht jetzt der Kopfhöreranschluss nicht mehr, bzw. nach einer Diagnose liegt es am Logicboard. Ist also ein Totalschaden und das nach drei Monaten. :-(

Apple sagt > Keine Garantie mehr, weil nur 90 Tage eingeschränkte Garantie und die sind abgelaufen. Soweit, so gut. Garantie können die ja festlegen wie sie wollen.
Aber das jetzt gesagt wird "Ja, 140EUR gezahlt und nach drei Monaten haste Pech!" ist mir nicht so ganz einleuchtend udn ich findes es ehrlich gesagt auch ziemlich dreist.

Nach meinem Verständnis tritt in diesem Fall Apple mir gegenüber als Verkäufer/Händler auf und müsste, da ja keine alte Gewährleistung und keine Garantie weitergführt wurde, auch Gewährleistung auf das "neue" Gerät geben, oder nicht?
Das alte Gerät wurde ja nicht repariert, sondern man hat ein komplett anderes geschickt.
Sie könnten doch, weil es ja quasi ein repariertes Gebrauchtgerät ist, maximal die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen...oder?

Ich hab dazu im Netz leider nix finden können. Alle Quellen bezogen sich immer nur auf Ansprüche von Geräten, die beim Austausch noch innerhalb der Laufzeit von Garantie und Gewährleitung waren. Klar, auf solche Geräte wird nix draufgerechnet und man hat nach der Reparatur die gleiche Laufzeit wie vorher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Keine Ahnung ob das passt aber wenn man sich mal etwas nach "refurbished" (du hast von einem instand gesetzten, also nicht mehr neuem, Gerät geschrieben) umguckt findet man z.b. das hier:

...
Volle Gewährleistung und Rückgaberecht
Das hat für Sie mehrere Vorteile: Die Geräte sind generalüberholt, also technisch gewartet, auf Funktionsfähigkeit geprüft und professionell gereinigt. Sie erhalten eine ausgewiesene Rechnung mit Mehrwertsteuer und den kompletten Lieferumfang des Original-Produktes. Dazu gehen Sie kein Risiko beim Kauf ein: Jeder Händler muss Ihnen die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen 14-Tage-Umtauschrecht sowie zwölf Monate Gewährleistung einräumen. Eine darüber hinaus gehende freiwillige Garantie gibt es allerdings nicht.

Quelle

Weiterhin kann man halt noch nach "apple refurbished" suchen und kommt zu einem ähnlichen Ergebnis, sprich 1 Jahr Garantie.

Das bezieht sich natürlich hier immer darauf das man in einem "Outlet Store" eines Herstellers B-Ware kauft und nicht konkret auf deinen Fall eines Reparatur-Austausches.

Aber so als Laie würde ich hier auch sagen du hast ja quasi B-Ware gekauft. Ob nun weil dein iPod vorher kaputt war, oder weil du dir keinen neuen leisten konntest/wolltest müsste an sich egal sein.

Vielleicht hilft es ja dennoch etwas weiter.
 
Nenn das Gerät, wie Du willst.

Es handelt sich um einen Gebrauchtgüterkauf und da gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB, auch für Apple.


...
Das bezieht sich natürlich hier immer darauf das man in einem "Outlet Store" eines Herstellers B-Ware kauft und nicht konkret auf deinen Fall eines Reparatur-Austausches.
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Und auch da besteht die Pflicht einer Sachmangelhaftung auf die erbrachte Leistung.
 
Zuletzt bearbeitet:
dieser meinung bin ich ja auch...aber apple scheinbar nicht.
 
Tja, dann solltest entweder Du oder aber eine Verbraucherorganisation denen mal die Grundzüge des Wirtschaftsrechts beibringen. ;)
 
Na da bin ich aber mal gespannt, denn in der Regel muss Apple sich da ja nicht dem Mainstream unterwerfen wie alle anderen auch *suspect*
 
Soweit mir bekannt muss ein Händler auf alles was er (gebraucht) verkauft mindestens ein Jahr Gewährleistung geben.

Das war bei meinem zweiten (damals 22 Jahre altem) Auto so, genauso wie bei einem B-Ware Mainboard vom ebay Händler und einer instandgesetzten Kamera vom Olympus Händler (was deinem Fall am nächstem kommen würde).

Da der defekt innerhalb der ersten 6 Monate nach erhalt der Ware auftrat ist der Händler sowiso in der Pflicht den Mangel zu beseitigen.

Genauso wenn eine Repartur an deinem Gerät durchgeführt wurde, gibt es auf diese nochmals volle Gewährleistung und damit gibt es z.b bei D-SLR am Compact Flash Slot (wo gern mal sich ein Pin wegbiegt und damit dieser unbrauchbar ist) seit Jahren keine Probleme bei jedem Kamerahersteller (Canon, Nikon, Olympus, etc...).
Auch bei anderen Waren wie MP3 Playern, Computerteilen, gemieteten Routern der Telekom oder ner Mikrowelle gab es diesbezüglich nie Probleme.

Liegt möglicherweise ein missverständnis mit deinem Händler vor?

VG
 
Also Apple hat mir klar zu verstehen gegeben, dass sie mir keine Gewährleistung einräumen.
Nur leuchtet das Ganze nich so wirklich ein.

Hab die Jungs von der Hotline grad an der Strippe...
.
EDIT :
.

Na, die scheinen grad zumindest mal ins rotieren zu kommen.
 
Apple steht über dem BGB? 8)

Ich habe das hier gefunden :

Für gebrauchte Produkte gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten. In dieser Zeit haftet der Anbieter für alle Mängel, die das Produkt zum Lieferzeitpunkt hatte. Innerhalb der ersten sechs Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer: Will der für einen Schaden nicht haften, muss er beweisen, dass der Mangel bei Lieferung nicht bestand. Danach liegt die Beweislast bei Ihnen. Garantie ist im Unterschied zur gesetzlichen Gewährleistung eine freiwillige Verpflichtung eines Händlers oder Herstellers – nur wenige Anbieter von Refurbished- oder B-Ware bieten sie.
 
ich telefonier immer noch....
jetzt mit einem der obergurus der serviceabteilung von appel deutschland.

die rallen den unterschied im gebrauchtgüterkauf, gewährleistung und garantie nicht....
ich hätte schließlich nur eine serviceleistung in anspruch genommen. aber klar hab ich, 140EUR gegen iPod....
also geld gegen ware, für mich ein regulärer kauf incl. kaufvertrag.
.
EDIT :
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Jetzt wollen sie einen Kulanzfall daraus machen...mit drei monaten garantie.
omg xD
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht telefonieren. Schriflich und gleich in Kopie an den Verbraucherschutz. Falls die nicht direkt reagieren anmahnen und mit Anwalt drohen.

Aber wetten die haben das rechtlich so genau abgeklopft, dass das Gerät als repariertes Originalgerät gilt? Wurden halt ALLE Teile repariert und getauscht...
 
ich habe ein komplett anderes mit neuer seriennummer bekommen.
deswegen ja auch das ganze theater. in meinen augen gilt der tausch geld/ware als neuer vertragschluss über einen gebrauchtkauf.
 
...
Aber wetten die haben das rechtlich so genau abgeklopft, dass das Gerät als repariertes Originalgerät gilt? Wurden halt ALLE Teile repariert und getauscht...
Selbst wenn Apple so argumentieren wollte, was in diesem Fall absolut unpassend ist, so müssten sie auf die erbrachte Leistung halt die Sachmangelhaftung übernehmen.

Aber deren Ansicht, eine Servicedienstleistung erbracht zu haben, obwohl es sich hier nur um einen Kauf handelt, ist schon bezeichnend und zugleich erschreckend, ob der Ahnungslosigkeit.
 
genau mit diesen spruch kam der typ mir heute.
auf eine serviceleistung gäbs ja angeblich keine gewährleistung und sowieso, ich habe ja mit denen keinen kaufvertrag geschlossen.

also wenn ware gegen geld keinen kaufvertrag begründet, was dann?!

ziemlich crazy das ganze. jetzt wollen sie es als kulanz hinbiegen, sprich ein weiteres austauschgerät mit wieder drei monaten garantie. ist aber noch nicht ganz entschieden....

die immer mit ihrer garantie. deswegen kommen die auch mit dem gewährleistungrecht nicht zu rande.

ich bin noch am überlegen. einerseits möchte ich ja echt auf diesen scheiß aus dem BGB bestehen, andererseits wäre mir ein tauschgerät auch recht. das würd dann mit den blöden drei monaten garantie in die bucht wandern und sohnemann bekommt vom dem geld einen neuen.
 
Gab nur einen KV von Apple und einen Lieferschein mit dem neuen iPod
Hab gezahlt, den iPod in Empfang genommen, unterschrieben und das war's.

Sehr geehrte Apple-Kundin, sehr geehrter Apple-Kunde,

vielen Dank, dass Sie sich an Apple gewandt haben.

Die geschätzten Kosten für Ihre Serviceanforderung belaufen sich auf 140.9 EUR.*

* Die Gesamtgebühr für Ihre Serviceanforderung (inklusive der anfallenden Mehrwertsteuer) kann niedriger ausfallen, je nachdem, welche Serviceleistungen von Apple an Ihrem Produkt vorgenommen werden.

Reparatur-ID: Dxxxxxxxxxxx
Seriennummer: xxxyyyxxxyyyy
Produktbeschreibung: IPOD TOUCH 32G (4TH GEN)



Auf dem Ausgabebeleg steht:

iPod Touch blubberblubb.............. 1x Kundengerät
Status:
Das Gerät befindet sich außerhalb jeglicher Garantie


iPod Touch, EMEA blablabla....... 1x kostenpflichtig


Fehlerbeschreibung: Das gerät hat einen Sturzschaden, bitte Serviceaustausch durchführen.
Angebot gem. Apple Kostenvoranschlag (Rep.-ID:xxxxxxxxxxx)



Und weiter unten;:

Der iPod wurde ausgetauscht, neue SN: xxxxxxxxx
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm..da würde ich zware sagen das sich die Rechnung eher auf eine Serviceleistung bezieht, aber ganz unten steht ja "das Gerät wurde ausgetauscht" und auf das Austauschgerät müsste es eben wieder 12 Monate geben.
 
Nach § 212 BGB beginnt die Verjährung bei einer Ersatzlieferung (§ 439 BGB) für eine als mangelhaft beanstandete Sache.

Das Problem ist aber dass dein Gerät ohne jegliche Garantie war. Hättest du den alten Ipod weggeworfen und einen Refurbished gekauft, dann wäre die Sachlage anders.

Ich glaube an dem Punkt hilft nur noch ein belesener Anwalt.

Persönlich hätte ich das Gerät aber weggeworfen und einen neuen mit voller Garantie gekauft und dafür gesorgt dass Sohnemann das Teil nicht mehr runterwirft (wäre eh kein Garantieschaden gewesen so wie es sich liest).
 
Zuletzt bearbeitet:
Gerade die Tatsache, daß sein altes Gerät nicht mehr in der Gewährleistungsfrist war, ist ja der entscheidende Punkt.
Denn wäre es da zu einem Tausch (unentgeltlich) gekommen, hätte sich dieser auf den Kaufvertrag bezogen und die Frist wäre nicht verändert worden.
So aber hat Apple ihm ein anderes Gerät verkauft, nennt es zwar Servicedienstleistung, doch auf was bezieht sich diese? Auf den Kaufvertrag, dessen Gewährleistungsanspruch nicht mehr besteht?
Wäre das möglich, so müsste Apple auf diese Servicedienstleistung eine Sachmangelhaftung erbringen.

Es handelt sich hier aber um einen Kaufvertrag über einen anderen Kaufgegenstand und der ist entsprechend einem Gebrauchtkauf zu behandeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Spaßeshalber hab' ich gerade mal bei amazon geschaut, was denn so für solche Teile gebraucht verlangt wird. Die 140,- scheinen ein ganz normaler Preis zu sein; ein Preis, zu dem man so ein Ding überall kaufen kann. Mit einjähriger Gewährleistung wohlgemerkt ...

(Ich kann's mir aber nicht verkneifen:
Apple macht hier genau das, was die Kunden erwarten, es verkauft die Leute für dumm und zockt sie ab. Applekunden brauchen das, denn genau das macht Apple ja so kühl. Wer kühl sein will, kauft Apple; wer Verstand hat, macht einen großen Bogen drum ...)
 
Aber es ist doch unerheblich ob er auf das Gerät bei der ersten Instandsetzung/Tausch/Reparatur noch Gewährleistung hatte. In jedem Fall hat er auf das neu oder instandgesetzte Gerät von Apple eine 12 Monatige Gewährleistung. Siehst du das anders?
 
Spaßeshalber hab' ich gerade mal bei amazon geschaut, was denn so für solche Teile gebraucht verlangt wird. Die 140,- scheinen ein ganz normaler Preis zu sein; ein Preis, zu dem man so ein Ding überall kaufen kann. Mit einjähriger Gewährleistung wohlgemerkt ...

hast du mal nen link?
bei apple kostet der 32GB refurbished ~219EUR
und bei amazon hab ich auf die schnelle nix gefunden, bzw. nur um 180EUR, aber dann auch nicht von apple, sondern von irgendwelchen händlern, die nach 6monaten die beweißlastumkehr anführen.
denn normalerweise weist ein von apple (store) gekauftes gerät ein jahr garantie auf, was ein riesigen unterschied ausmacht.
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EDIT :
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Neuigkeiten:

Hallo Herr Tschepat,

danke für die Mail.

Senden Sie mir bitte die komplette Adresse für die Abholung zu.

Mit freundlichen Grüßen,

xxxxxxxxx
Apple
 
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