Apple > Keine Gewährleistung auf Reparaturaustausch außerhalb der Garantie/Gewährleistung?

Ist der Player nur für Mp3 oedr auch für Spiele gedacht?
 
für alles....
das ding hat seine PSP zum rumliegen verdammt. er hört damit musik, surft im netz, skype, youtube usw....
zuhause kann er ihn einfach auf seinen mini ghettoblaster stecken.

all so zeugs halt.
 
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Ok mit Zubehör sonst hätte ich gesagt kauf ihm ein Sony X10 Mini Pro kostet 60 € Speicherkarte rein fertig.
 
Ne neue Mail:

AppleCare

Karl Ranseier
Adresseadresseadresse

Sehr geehrte(r) Ranseier, Reparatur-ID:
Dxxxxxxxxxx


vielen Dank, dass Sie den AppleCare Service gewählt haben.

Wir haben Ihre Serviceanforderung für Ihr Produkt (IPOD TOUCH (4TH GENERATION)) erhalten. Ihre Reparatur-ID lautet Dxxxxxxxxx.

Rufen Sie den Reparaturstatus auf, um aktuelle Details zu Ihrer Serviceanforderung anzuzeigen.

Mit freundlichen Grüßen
Das AppleCare Team
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On behalf of Apple Distribution International

Reparaturdetails
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Seriennummer: Dxxxxxxxxxxxxxxx

Reparaturkosten
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Unsere erste Überprüfung hat ergeben, dass der Service aller Wahrscheinlichkeit nach von der Garantie, einem AppleCare-Servicevertrag oder einem Apple-Reparaturprogramm abgedeckt ist und für Sie somit keine zusätzlichen Kosten für die Serviceleistung anfallen. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten bezüglich der Abdeckung der Reparatur werden wir Sie benachrichtigen.

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Gerade die Tatsache, daß sein altes Gerät nicht mehr in der Gewährleistungsfrist war, ist ja der entscheidende Punkt.
Denn wäre es da zu einem Tausch (unentgeltlich) gekommen, hätte sich dieser auf den Kaufvertrag bezogen und die Frist wäre nicht verändert worden.
So aber hat Apple ihm ein anderes Gerät verkauft, nennt es zwar Servicedienstleistung, doch auf was bezieht sich diese? Auf den Kaufvertrag, dessen Gewährleistungsanspruch nicht mehr besteht?
Wäre das möglich, so müsste Apple auf diese Servicedienstleistung eine Sachmangelhaftung erbringen.

Es handelt sich hier aber um einen Kaufvertrag über einen anderen Kaufgegenstand und der ist entsprechend einem Gebrauchtkauf zu behandeln.

Würde mich nicht wundern, wenn es dazu noch keinen Präzedenzfall gibt. Es ist ja ein bisschen eine Mischung aus Reparaturangebot und Gebrauchtgerätverkauf, weshalb ja auch von Serviceaustausch die Rede ist.

Gibt es in der Rechtsprechung schon was etabliertes zu Reparatur durch Austausch?

Bei einer reinen Reparatur wäre die Sache klar. Gewährleistung gibt es nur auf die reine Reparaturleistung, wenn vier Wochen nach der reparierten Zylinderkopfdichtung das Getriebe am Auto kaputt geht, muss ich die nächste Reparatur bezahlen. Bei nem Auto wird man eher selten das Angebot bekommen, als "Reparatur" ein Austausch mit einem baugleichen, gleich alten, mit gleichen km gelaufenen Wagen zu bekommen.

Aber bei Elektrogeräten ist das ja nicht ungewöhnlich, da ja die reine Reparatur des eigentlichen Defektes oft völlig unwirtschaftlich ist. Kann der Anbieter bei Austausch die Gewährleistung auf den vormaligen Defekt beschränken, oder nicht? Wenn er es nicht kann, wird kein Hersteller vergünstigte "refurbished-Austauschreparaturen" mehr anbieten. Die Tatsache, dass Apple es hier getan hat (günstiger als das eigene refurbished-Angebot für jeden) spricht für mich zumindest irgendwie dafür, dass es dazu noch nichts konkretes aus den Gerichtssälen gibt, oder?
 
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Aber bei Elektrogeräten ist das ja nicht ungewöhnlich, da ja die reine Reparatur des eigentlichen Defektes oft völlig unwirtschaftlich ist. Kann der Anbieter bei Austausch die Gewährleistung auf den vormaligen Defekt beschränken, oder nicht? Wenn er es nicht kann, wird kein Hersteller vergünstigte "refurbished-Austauschreparaturen" mehr anbieten. Die Tatsache, dass Apple es hier getan hat (günstiger als das eigene refurbished-Angebot für jeden) spricht für mich zumindest irgendwie dafür, dass es dazu noch nichts konkretes aus den Gerichtssälen gibt, oder?

Eine Gewährleistungseinschränkung käme einer Beschränkung des Anspruchs auf Sachmangelhaftung gleich und das wäre nicht statthaft. Das gelte allerdings nur für den Fall, daß der Tausch innerhalb der Gewährleistungsfrist vorgenommen wird, was hier nicht der Fall ist. Da bliebe die Frist unverändert.

Bedenkt man, daß es sich bei einem Tauschgerät nicht mehr um das ursprüngliche Gerät handelt, auf das sich der Kaufvertrag und die daraus resultierenden Ansprüche beziehen, dann müsste eigentlich bei einem Tausch gegen neu immer auch die ganze Frist von 24 Monaten erneut eingeräumt werden. Da streiten sich aber die Geister.

Gestützt würde dieses aber durch die Tatsache, daß es für den Händler die Möglichkeit gibt, den Anspruch auf Sachmangelhaftung abzulehnen, wenn der Kunde den Tausch über die Garantie beim Hersteller hat direkt vornehmen lassen. Hier handelt es sich dann auch nicht mehr um das ursprüngliche Gerät. Das ist schon entschieden worden.

In dem hier vorliegenden Fall aber, besteht weder Anspruch auf Gewährleistung noch auf Garantie, sei es nun, ob der verstrichenen Frist oder aber der Schadensursache. Es besteht also kein direkter Zusammenhang zu dem vorherigen Kaufvertrag und den damit verbundenen Ansprüchen, so daß es sich hier entweder um eine Reparaturleistung durch Austausch handelt oder aber ein Austauschgerät gekauft worden ist, was dann anzunehmen ist, wenn das alte Gerät wieder in den Besitz zurückgelangt.
In beiden Fällen muß aber entweder auf die erbrachte Reparaturleitstung oder aber auf das Gerät eine Sachmangelhaftung eingeräumt werden.
 
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aktueller status:

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ich ab denen alles mögliche angedroht.
angefangen beim verbraucherschutz....

und nachdem ich dann in deren hirarchie immer weiter nach oben durchgestellt wurde, klappte es auf einmal ganz unkompliziert und schnell und der leiter des deutschen apple supports gab mir sein wort, das er das persönlich erledigen würde.

kurz drauf kam die mail mit der abholankündigung, dienstag wurde das teil dann abgeholt und grad eben kam ein neuer zurück.

warum nicht gleich so?!
 
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