Besteuerung von Witwenrente?

KGBerlin

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Guten Tag.

Folgender Sachverhalt:

Person A erhält seit 2002 eine Witwenrente von unter 470 Euro monatlich und geht einer Nebentätigkeit nach.

Am 20.9.2012 erhält Person A einen Brief vom Finanzamt, das ein gewisser Betrag für das Kalenderjahr 2010 der Besteuerung unterliegen und binnen 4 Wochen eine Steuererklärung einzureichen ist.

Fragen:
- Person A hat noch nie in ihrem Leben eine Steuererklärung abgegeben.
Warum verlangt das Finanzamt jetzt eine?
- Können auch noch Steuererklärungen von 2002 bis 2011 und 2012 gefordert werden?
- Wie kommt das Finanzamt dazu, nach fast 11 Jahren eine Steuererklärung zu fordern, wenn vorher nie?
- Wie geht das jetzt weiter, nachdem die Erklärung eingereicht wurde?
- Müßte man mit einer Steuernachzahlung rechnen?
- Und wenn ja wie hoch, wenn man von einem Betrag von z.B. 6100 euro für das geforderte Jahr 2010 ausgeht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Fragen:
- Person A hat noch nie in ihrem Leben eine Steuererklärung abgegeben.
Warum verlangt das Finanzamt jetzt eine?
- Können auch noch Steuererklärungen von 2002 bis 2011 und 2012 gefordert werden?
- Wie kommt das Finanzamt dazu, nach fast 11 Jahren eine Steuererklärung zu fordern, wenn vorher nie?
- Wie geht das jetzt weiter, nachdem die Erklärung eingereicht wurde?
- Müßte man mit einer Steuernachzahlung rechnen?
- Und wenn ja wie hoch, wenn man von einem Betrag von z.B. 6100 euro für das geforderte Jahr 2010 ausgeht?


Die Steuererklärungspflicht wurde doch vor einiger Zeit neu geregelt, jetzt müssen praktisch alle eine abgeben. Vor 2010 wird wohl nicht mehr gefragt werden, aber für 2011 und 2012 könnte (dürfte) schon noch eine Aufforderung kommen. Wenn man aufgefordert wird, muß man auf jeden Fall.

Man kann aber auch von sich aus eine machen, gerade wenn man ein relativ geringes Einkommen hat, aber z.B. Kapitaleinkünfte aus Erspartem, dann bekommt man u.U. die Abgeltungssteuer wieder, bzw. muß dort nicht 25%, sondern nur seinen eigenen Steuersatz zahlen (so etwa bis 50000 €/Jahr ist der niedriger als diese 25%).

Der Grundfreibetrag ist übrigens 8004 €, d.h. mit den genannten 6100 €/Jahr wäre "Person A" steuerfrei, falls doch irgendwas an Steuern gezahlt wurde, könnte das nach der Steuererklärung auch erstattet werden. Man muß aber genau schauen, was alles zum versteuerbaren Einkommen gerechnet wird, evtl. ist da noch was anderes als nur die Witwenrente, z.B. eben wie erwähnt Kapitaleinkünfte, die Nebeneinkünfte (mehr als nur 650 € im Jahr?) usw., andererseits kann evtl. auch diverses abgezogen werden.

Man muß sich da aber nicht bange machen. Wenn man was auf dem Formular nicht versteht bzw. nicht weiß, was genau reinkommt, einfach beim Finanzamt anrufen und fragen, dafür braucht es keinen Steuerberater.
 
Die Sache ist das 6100 Euro im Jahr als Grundlage dienen.
In 2010 gab es auch noch keinen Nebenerwerb.
Seitdem der Nebenerwerb da ist, wird, wenn zuviel verdient, dieser gleich mit der Witwenrente aufgerechnet.

Also ich finde die Anfrage etwas komisch.
Und wenn die Freigrenze bei 8000 Euro liegt, frage ich mich warum die ein Schreiben schicken, wo von einer Berechnungsgrundlage von 6100 Euro ausgegangen wird.

Und mal ganz ehrlich.
Mit einem gesamten monatlichen Einkommen von ca. 850 Euro (Witwenrente & Nebenverdienst, keine weiteren Einkünfte), nun auch noch das Finanzamt am Hintern zu haben, finde ich etwas... naja, bescheiden.
 
naja wie gesagt, dann wird wohl nichts zu bezahlen sein. Füll die paar Seiten aus und gut ist.
 
Guten Tag.

Folgender Sachverhalt:

Person A erhält seit 2002 eine Witwenrente von unter 470 Euro monatlich und geht einer Nebentätigkeit nach.

Am 20.9.2012 erhält Person A einen Brief vom Finanzamt, das ein gewisser Betrag für das Kalenderjahr 2010 der Besteuerung unterliegen und binnen 4 Wochen eine Steuererklärung einzureichen ist. War das eine Aufforderung zur Abgabe oder bereits ein Schätzungsbescheid? Falls bereits ein Schätzungsbescheid vorliegt und sich hieraus eine Zahllast ergibt, ist diese grds. zu bedienen. Abhilfe kann nur durch Abgabe der Steuererklärung, Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung geschaffen werden. Aber bitte flott innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.

Fragen:
- Person A hat noch nie in ihrem Leben eine Steuererklärung abgegeben.
Warum verlangt das Finanzamt jetzt eine? § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG dürfte hier einschlägig sein, ohne dass man den weiteren Sachverhalt kennt.
- Können auch noch Steuererklärungen von 2002 bis 2011 und 2012 gefordert werden? Die Möglichkeit der Steuerfestsetzung verjährt innerhalb der sog. Festsetzungsverjährung (§§ 169 ff. AO). Längere Fristigkeiten kommen insbesondere bei leichtfertiger Steuerverkürzung und/oder Steuerhinterziehung in Betracht.
- Wie kommt das Finanzamt dazu, nach fast 11 Jahren eine Steuererklärung zu fordern, wenn vorher nie? Weil mittlerweile insbesondere bei Rentenempfängern durch erweiterten Datenabgleich relativ viele Fälle bekannt geworden sind, bei denen mit einer Steuernachzahlung zu rechnen ist.
- Wie geht das jetzt weiter, nachdem die Erklärung eingereicht wurde? Siehe oben: Erklärung einreichen, Einspruch, Aussetzung der Vollziehung, Änderungsbescheid, Nachzahlung leisten
- Müßte man mit einer Steuernachzahlung rechnen? Das ist nicht ganz unwahrscheinlich.
- Und wenn ja wie hoch, wenn man von einem Betrag von z.B. 6100 euro für das geforderte Jahr 2010 ausgeht? Hier hilft der Steuerberater des Vertrauens oder eine einfache Steuererklärungssoftware.
Grundlage ist wohl die Besteuerung der Rente die 2005 beschlossen wurde.Da Würde ich mal weiter forschen.
http://www.kapital-rechner.de/artikel/witwenrente_grundlage.php
Wenn man schon diesen Teil liest: "Mit der Rentensteuer wurde im Jahr 2005 das Prinzip eingeführt, dass auch Renten der Einkommensteuer unterliegen.", kann man schon erkennen, dass der Verfasser keinen Plan von der Materie hat. Renten haben auch schon vor 2005 der Besteuerung unterlegen, der Ertragsanteil war allerdings niedriger.
 
Ok vielen Dank. Da wird sich Person A also überraschen lassen müßen.
Ein Schätzungsbescheid liegt nicht vor, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe.

Wie ich desweiteren erfahren habe, erhielt Person A zu dieser Zeit ALG1 und die Witwenrente.
Also schaue ich mal nach dem fraglichen Dokument.
 
Und mal ganz ehrlich.
Mit einem gesamten monatlichen Einkommen von ca. 850 Euro (Witwenrente & Nebenverdienst, keine weiteren Einkünfte), nun auch noch das Finanzamt am Hintern zu haben, finde ich etwas... naja, bescheiden.
Mach' Dir keinen Kopf, da kommt keine Nachzahlung heraus.
470,- Rente, Besteuerungsanteil 50%, also 235,-
(Nebenvrdienst 850 - 470 = 380,-)
235,- + 380,- = 615,-
615,- x 12 = 7380,-, das ist weniger als 8004,-.

Das Finanzamt bekommt nichts und weiß das auch. Es geht nicht darum, Geld einzutreiben, sondern um Überwachung. Genauso, wie man die Putzfrau nur noch von der Steuer absetzen kann, wenn man sie per Überweisung bezahlt, soll hier die staatliche Neugier befriedigt werden. Du weißt ja, Terrorismus und Kinderpornographie ...
 
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