Ware mangelhaft. Was kann ich machen?

Starfall

Lieutnant
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Ich habe Geschirr und Besteck bestellt. Leider sind ein paar Sachen verbogen bzw. zerbrochen.

Sieht aus als ob Jemand bei DHL einen Polterabend gefeiert hat.

War eine Internetbestellung also sollte Rückgabe kein Thema sein.

Ist ja nicht so schlimm. Allerdings habe ich jetzt ein Problem.

Sind 3 Pakete a 18-20kg. Ich habe allerdings kein Auto und die nächste Post ist 5km weg.

Kann ich die Pakete von DHL an der Haustür abholen lassen?

Und normalerweise bin ich nur Samstags zu Hause. Einem Nachbar kann ich das Zeug auch nicht geben, damit DHL es dort abholt.

Geht es, dass ich das Zeug Samstags abholen lassen kann? Der Händler hat sich bisher nicht gemeldet.
 
Wie Du das Zeug zur Post bekommst, ist meines Erachtens Dein Problem, der Aufpreis also ggf. auch Dein Bier. Ob und wann die Post das Zeug abholen würde, weiß die am besten. Einfach nachfragen.
 
Danke euch Beiden.

Also muss ich die Abholung bezahlen, obwohl § 357 Abs.2 S.2 BGB sagt, dass der Unternehmer die Gefahr und Kosten der Rücksendung trägt?

Oder ist der § hier egal?
 
haste den VK mal gefragt ob er ne rückholung machen würde?
 
Danke euch Beiden.

Also muss ich die Abholung bezahlen, obwohl § 357 Abs.2 S.2 BGB sagt, dass der Unternehmer die Gefahr und Kosten der Rücksendung trägt?

Oder ist der § hier egal?
Der Versand wird erstattet, es muß aber darauf geachtet werden, daß keine unüblich hohen Kosten entstehen.

Also ich denke, wenn der Shop die 6,90€ für das Paket zahlt (oder alternativ einen Rücksendeschein bereitstellt), die 6€ für Deine Bequemlichkeit aber nicht übernimmt, ist das rechtlich kaum anfechtbar.

Abgesehen davon würde ich mich mit dem Shop erstmal in Verbindung setzen, statt es einfach kommentarlos zurückzusenden, weil die sonst evtl. behaupten, sie könnten es nicht zurücknehmen, weil Du es angeblich kaputtgemacht hast.
 
Ja einfach mal anrufen. Hatte auch schon paar mal was kaputt erhalten, die aller wenigsten wollten etwas zurück, meist bekommt man ganz unbürokratisch Ersatz.
 
Ich habe Geschirr und Besteck bestellt. Leider sind ein paar Sachen verbogen bzw. zerbrochen.

Ein paar sachen, na dann vereinbare doch nur ein Tausch über die beschädigten stücke, statt alles auszutauschen. Warum einfach wenn es auch kompliziert geht.

Es sei denn du willst jetzt ALLES retournieren und von Papptellern essen *chatt*
 
18-20kg Geschirr und Besteck .......


Stelle dir vor das es auch hochwertiges Geschirr und Besteck gibt und 20kg sind da nun wirklich nicht viel. Alleine wenn ich an Steingut denke oder Silberbesteck.

Nun zurück zum Thema. Versuch es so zu machen wie uncle_sam sagt, es sei denn der Verkäufer sagt etwas anderes.
 
Danke euch Beiden.

Also muss ich die Abholung bezahlen, obwohl § 357 Abs.2 S.2 BGB sagt, dass der Unternehmer die Gefahr und Kosten der Rücksendung trägt?

Oder ist der § hier egal?

Eher trifft hier §356 Abs 2 BGB zu. Wobei es fraglich ist, ob man annehmen kann, daß der Versand als Paket deshalb nicht möglich ist, da sich auf dem Hinweg als Paket schon Beschädigungen gezeigt haben.
Dem Käufer ist es auf keinen Fall zuzumuten hier eine Spezialverpackung zu beschaffen/verwenden.

Wenn mich meine Erinnerung nicht ganz täuscht, nimmt DHL auch nur Sendungen bis 20 kg in der Filiale an. Alles andere muß abgeholt werden.
 
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