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Pause zwischen zwei Arbeitsverträgen: Sozialversicherungen?
- Ersteller HorstWorst
- Erstellt am
HorstWorst
Grand Admiral Special
Hallo,
ist zwar nicht gerade Internetrecht, aber vielleicht hat ja jemand schon mal Ähnliches gemacht:
Ich werde vermutlich bald den Job wechseln und möchte zwischen den Arbeitsverträgen einen Monat Pause machen. Also z.B. zum 31.10 kündigen und mein neuer Job beginnt am 01.12. Bevor ich jetzt beim Arbeitsamt vorspreche (und mich dort womöglich verplappere), frage ich mich:
- Krankenversicherung: Das einzige was mich wirklich interessiert. Wie stelle ich sicher, dass ich in der 'Pause' krankenversichert bin?
- Rentenversicherung: Ist mir eigentlich egal, der Monat wird mich nicht umbringen
- Pflegeversicherung: Dito, oder?
- Arbeitslosenversicherung: Ich weiß, dass man x Monate einbezahlt haben muss, um überhaupt Arbeitslosengeld zu bekommen. Mein AG-Anspruch wird durch den Monat Unterbrechung doch nicht zurückgesetzt, oder? Schließlich bin ich danach in der Probezeit und habe somit ein erhöhtes Risiko, rauszufliegen.
Arbeitslosengeld werde ich ja wohl kaum bekommen, wegen selbst gekündigt und Sperrfrist, oder? Wenn ich den Monat irgendwie Arbeitslosengeld abgreifen kann, hätte ich nach 15 Jahren Vollzeitbeschäftigung ohne Unterbrechung nicht unbedingt ein schlechtes Gewissen.
Kann mir jemand weiterhelfen, hat sowas schon mal gemacht oder hat einfach nur ein paar Links? Google spuckt mir irgendwie nur Treffer zu Pausen zwischen befristeten Verträgen aus
Vielen Dank
ist zwar nicht gerade Internetrecht, aber vielleicht hat ja jemand schon mal Ähnliches gemacht:
Ich werde vermutlich bald den Job wechseln und möchte zwischen den Arbeitsverträgen einen Monat Pause machen. Also z.B. zum 31.10 kündigen und mein neuer Job beginnt am 01.12. Bevor ich jetzt beim Arbeitsamt vorspreche (und mich dort womöglich verplappere), frage ich mich:
- Krankenversicherung: Das einzige was mich wirklich interessiert. Wie stelle ich sicher, dass ich in der 'Pause' krankenversichert bin?
- Rentenversicherung: Ist mir eigentlich egal, der Monat wird mich nicht umbringen
- Pflegeversicherung: Dito, oder?
- Arbeitslosenversicherung: Ich weiß, dass man x Monate einbezahlt haben muss, um überhaupt Arbeitslosengeld zu bekommen. Mein AG-Anspruch wird durch den Monat Unterbrechung doch nicht zurückgesetzt, oder? Schließlich bin ich danach in der Probezeit und habe somit ein erhöhtes Risiko, rauszufliegen.
Arbeitslosengeld werde ich ja wohl kaum bekommen, wegen selbst gekündigt und Sperrfrist, oder? Wenn ich den Monat irgendwie Arbeitslosengeld abgreifen kann, hätte ich nach 15 Jahren Vollzeitbeschäftigung ohne Unterbrechung nicht unbedingt ein schlechtes Gewissen.
Kann mir jemand weiterhelfen, hat sowas schon mal gemacht oder hat einfach nur ein paar Links? Google spuckt mir irgendwie nur Treffer zu Pausen zwischen befristeten Verträgen aus
Vielen Dank
der-matze
Vice Admiral Special
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- 04.04.2004
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Beim Thema Krankenversicherung ist es so, dass deine Krankenkasse verpflichtet ist dich einen Monat "nachzuversichern" (aus deren Tasche), sofern nach dem einen Monat eine "ordentliche" Versicherung weitergeführt wird.
Beispiel: Du kündigst deinen Job und bekommst von der Agentur für Arbeitslose eine Sperre von 3 Monaten. Ab dem zweiten Monat ist die ARGE verpflichtet deine Versicherung zu übernehmen (auch eine Sache, die man wissen sollte ). Da die Versicherung demnach ab dem zweiten Monat "normal" weiterläuft, muss dich deine Krankenkasse den ersten Monat nachversichern.
Ich denke mal, dass das bei einem Jobwechsel mit einem Monat Pause nicht anders sein sollte.
Frage einfach bei deiner Krankenkasse nach. Erstmal hören was sie sagen und im Fall der Fälle das Thema der Nachversicherung für einen Monat ansprechen - da drücken sie sich bei einer Beratung wohl gerne drum und schwatzen einem eine Versicherung aus eigener Tasche auf (und die kostet nicht gerade wenig).
Wegen Arbeitslosengeld musst du generell schauen. Wenn du einen ordentlichen Grund für deine Kündigung hast und nachweisen kannst, dass du dich bereits um einen neuen Arbeitsplatz gekümmert hast usw., dann kann auch das gehen. Es kann aber auch sein, dass du da mit weiteren Schreiben und Widerspruch gegen Sperre usw. ran musst.
Beispiel: Du kündigst deinen Job und bekommst von der Agentur für Arbeitslose eine Sperre von 3 Monaten. Ab dem zweiten Monat ist die ARGE verpflichtet deine Versicherung zu übernehmen (auch eine Sache, die man wissen sollte ). Da die Versicherung demnach ab dem zweiten Monat "normal" weiterläuft, muss dich deine Krankenkasse den ersten Monat nachversichern.
Ich denke mal, dass das bei einem Jobwechsel mit einem Monat Pause nicht anders sein sollte.
Frage einfach bei deiner Krankenkasse nach. Erstmal hören was sie sagen und im Fall der Fälle das Thema der Nachversicherung für einen Monat ansprechen - da drücken sie sich bei einer Beratung wohl gerne drum und schwatzen einem eine Versicherung aus eigener Tasche auf (und die kostet nicht gerade wenig).
Wegen Arbeitslosengeld musst du generell schauen. Wenn du einen ordentlichen Grund für deine Kündigung hast und nachweisen kannst, dass du dich bereits um einen neuen Arbeitsplatz gekümmert hast usw., dann kann auch das gehen. Es kann aber auch sein, dass du da mit weiteren Schreiben und Widerspruch gegen Sperre usw. ran musst.
Zuletzt bearbeitet:
HorstWorst
Grand Admiral Special
Aha, die Aussage zur Krankenkasse hilft mir schon mal weiter, das hört sich doch nicht schlecht an. Habe dazu jetzt auch was im Netz gefunden:
Wegen AG ... naja, der Grund ist eigentlich nur "Bock auf was Neues". Allerdings muss ich für den neuen Job auch noch viel erledigen, was VOR dem Arbeitsantritt zu machen ist. Alleine ca. 3 Wochen Aufwand für Trainings, das bekomme ich mit meinem mickerigen Resturlaub einfach nicht hin. Und privat ist auch noch viel zu regeln, weil es dann für längere Zeit ins Ausland geht.
Hm, vielleicht sollte ich einfach mal beim Amt vorsprechen - wobei ich mir da keine Hoffnung mache, dass die 'in meinem Sinne' antworten/entscheiden.
§ 19
Erlöschen des Leistungsanspruchs
(1) Der Anspruch auf Leistungen erlischt mit dem Ende der Mitgliedschaft, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.
Wegen AG ... naja, der Grund ist eigentlich nur "Bock auf was Neues". Allerdings muss ich für den neuen Job auch noch viel erledigen, was VOR dem Arbeitsantritt zu machen ist. Alleine ca. 3 Wochen Aufwand für Trainings, das bekomme ich mit meinem mickerigen Resturlaub einfach nicht hin. Und privat ist auch noch viel zu regeln, weil es dann für längere Zeit ins Ausland geht.
Hm, vielleicht sollte ich einfach mal beim Amt vorsprechen - wobei ich mir da keine Hoffnung mache, dass die 'in meinem Sinne' antworten/entscheiden.
der-matze
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"Bock auf was Neues" wird vermutlich kein triftiger Grund sein, sodass du wegen "selbst gekündigt" eine Sperre bekommen wirst. Ein Monat "Pause" zwischen den beiden Jobs klingt doch generell super.
Wie gesagt, ruf einfach mal bei deiner Krankenkasse an und schildere denen dein Vorhaben. Das mit der Nachversicherungspflicht sollte auch bei dir greifen, sodass du um die Kosten der Freiwilligenversicherung herum kommst.
Wie gesagt, ruf einfach mal bei deiner Krankenkasse an und schildere denen dein Vorhaben. Das mit der Nachversicherungspflicht sollte auch bei dir greifen, sodass du um die Kosten der Freiwilligenversicherung herum kommst.
Neo
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Öhm, der Monat Sperre betrifft doch nur das Dir zustehende Arbeitslosengeld und nicht die Sozialabgaben!? Also jetzt mal nach gesundem Menschenverstand, denn ich kann mir das sonst echt nicht vorstellen, es müsste dann ja ne Menge nichtversichterte Arbeitslose geben
Edit: OK, Vorraussetzung natürlich man meldet sich arbeitslos
Hmm, was mir da noch einfällt. Eine Kollegin hat auch ein paar Wochen (kein ganzer Monat) zwischen zwei Arbeitsverträgen gehabt. Ihr wurde anstandslos Arbeitslosengeld gezahlt, obwohl selbst gekündigt. Es kommt wohl darauf an ob man bei der Arbeitslosenmeldung (die man ja persönlich erledigen muss) direkt den neuen Vertrag vorlegen kann oder nicht. Aber fragt mich jetzt nicht nach den rechtlichen Grundlagen, ich kann nur berichten was ich erfahren habe
Edit: OK, Vorraussetzung natürlich man meldet sich arbeitslos
Hmm, was mir da noch einfällt. Eine Kollegin hat auch ein paar Wochen (kein ganzer Monat) zwischen zwei Arbeitsverträgen gehabt. Ihr wurde anstandslos Arbeitslosengeld gezahlt, obwohl selbst gekündigt. Es kommt wohl darauf an ob man bei der Arbeitslosenmeldung (die man ja persönlich erledigen muss) direkt den neuen Vertrag vorlegen kann oder nicht. Aber fragt mich jetzt nicht nach den rechtlichen Grundlagen, ich kann nur berichten was ich erfahren habe
HorstWorst
Grand Admiral Special
Kurzes Feedback:
Ich habe mich jetzt arbeitssuchend gemeldet und auch einen Antrag auf ALG gestellt. ALG werde ich zwar nicht bekommen, aber so werden meine Sozialversicherungen weitergeführt. Das ist in meinem Fall wichtig, da mein neuer Vertrag erst am 05.12 beginnt und ich somit nicht eine 'ordentliche' Versicherung nach der 'Nachversicherung' habe. Deshalb hätte ich mich schon ab 01.11 freiwillig versichern müssen.
Außerdem 'generiere' ich mir durch den ALG-Antrag sozusagen einen Anspruch, der die nächsten 4 Jahre gilt. Das könnte für mich vielleicht mal wichtig werden, da ich ab 05.12 im Ausland arbeite. Wenn ich dann evtl. in 2-3 Jahren aus dem Nicht-EU-Ausland zurück nach D komme und zum Amt gehe, habe ich KEINEN Anspruch auf ALG, da ich ja in den letzten Jahren nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe. Durch meinen jetzigen Antrag habe ich die nächsten vier Jahre zumindest erstmal keine Sorgen.
Aktuell mache ich mir da zwar keine Sorgen, da ich weiterhin in der EU bleibe, aber man weiß ja nie wo es einem mal hinverschlägt und man weiß auch nie welche glorreichen neuen Regelungen sich die Genossin EU ausdenkt. Innerhalb der EU und mit einigen anderen Staaten bestehen Abkommen, dass man die Sozialversicherungs-Ansprüche mit zurück nach Deutschland nehmen kann. Auch wichtig für RV etc.
Auf jeden Fall danke für die Info
Ich habe mich jetzt arbeitssuchend gemeldet und auch einen Antrag auf ALG gestellt. ALG werde ich zwar nicht bekommen, aber so werden meine Sozialversicherungen weitergeführt. Das ist in meinem Fall wichtig, da mein neuer Vertrag erst am 05.12 beginnt und ich somit nicht eine 'ordentliche' Versicherung nach der 'Nachversicherung' habe. Deshalb hätte ich mich schon ab 01.11 freiwillig versichern müssen.
Außerdem 'generiere' ich mir durch den ALG-Antrag sozusagen einen Anspruch, der die nächsten 4 Jahre gilt. Das könnte für mich vielleicht mal wichtig werden, da ich ab 05.12 im Ausland arbeite. Wenn ich dann evtl. in 2-3 Jahren aus dem Nicht-EU-Ausland zurück nach D komme und zum Amt gehe, habe ich KEINEN Anspruch auf ALG, da ich ja in den letzten Jahren nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe. Durch meinen jetzigen Antrag habe ich die nächsten vier Jahre zumindest erstmal keine Sorgen.
Aktuell mache ich mir da zwar keine Sorgen, da ich weiterhin in der EU bleibe, aber man weiß ja nie wo es einem mal hinverschlägt und man weiß auch nie welche glorreichen neuen Regelungen sich die Genossin EU ausdenkt. Innerhalb der EU und mit einigen anderen Staaten bestehen Abkommen, dass man die Sozialversicherungs-Ansprüche mit zurück nach Deutschland nehmen kann. Auch wichtig für RV etc.
Auf jeden Fall danke für die Info
kuppi
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Offtopic (scheint ja eh alles geklärt zu sein): Mich würde sehr interssieren wo es hingeht und was du ab 05.12. machen willst.
HorstWorst
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Hab dir ne PN geschickt