rippen v. DVDs, BRs für private Zwecke mit DVD-Fab & Co. in D erlaubt oder nicht?

G

Gast03032015

Guest
Nach kurzer Recherche bin ich nicht zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen.
Laut Wikipedia scheint der Einsatz für private Zwecke erlaubt zu sein. Nur der gewerbliche Einsatz scheint verboten zu sein.
Aus diesen Gründen sind das Bewerben, der Vertrieb und die nicht dem eigenen Privatgebrauch dienende Nutzung von DVDFab für kopiergeschützte Medien in den meisten EU-Staaten, unter anderem auch in Deutschland und Österreich, gemäß geltender Urheberrechtsgesetze nicht zulässig.
http://de.wikipedia.org/wiki/DVDFab

Auch diese Antwort von "gute Frage" geht dahin, dass eine private Nutzung straffrei ist.
Ich gehe davon aus, dass auf der DVD ein Kopierschutz vorliegt

§ 95 Schutz technischer Maßnahmen (UrhG)

"Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden"

Somit ist es dir nicht erlaubt, eine Privatkopie herzustellen.

Wenn du dennoch eine Privatkopie (§ 53 UrhG) der DVD auf dem PC anlegst, machst du dich nach § 108b UrhG nur dann strafbar, wenn die Kopie nicht ausschliesslich für den privaten Gebrauch genutzt wird.

Es ist also nicht legal, aber es ist auch nicht strafbar.
http://www.gutefrage.net/frage/dvdfab-9

Auf der anderen Seite ließt man aber an unzähligen Stellen "leider ohne Quellenangaben", dass sogar der Kauf, der Besitz und natürlich die Nutzung verboten wäre.

Was ist denn nun richtig?
Kennt sich da jemand aus?

PS.
zur Info
Hintergrund ist, ich möchte wissen, was passieren kann, wenn man sich dieses Programm kauft, um damit Filme und Musik, die man im Original hat, auf das private NAS (im Heimnetz) oder sein Smartphone etc. zu kopieren. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Kopierschutz, § 95a UrhG

CD's und DVD's werden überwiegend mit einer, so das Gesetz, "wirksamen technischen Maßnahme", im folgenden: Kopierschutz, versehen. Damit wollen die Rechteinhaber sicherstellen, dass niemand diese Werke unerlaubt kopieren oder nutzen kann. Eine Umgehung des Kopierschutzes, z.B. mit einer geeigneten Software, ist rechtswidrig.
ich glaub das sollte alles sagen.
solange kein kopierschutz drauf ist darfst du sicherungskopien erstellen.
kopierschutz aushebeln ist rechtswiedrig
 
Danke Arufirm, aber klar ist es für mich nicht.
§ 95a sagt: "Wirksame technische Maßnahmen... ... dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden..." (soweit ist es ja klar)

Wenn man sich dann aber darüber hinwegsetzt hat und den Tatbestand einer Sicherungskopie nach §53 geschaffen hat,
tritt §108b in Kraft. Der droht einem eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr an oder eine Geldstrafe, "wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht".

Mit einer Privatkopie scheint man sich also nicht strafbar zu machen.

Wie sieht es mit dem Kauf aus? Macht man sich damit strafbar?

--- Update ---

Im § 108b steht dazu folgendes:
" Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet."
Heißt das im Umkehrschluß, der private Kauf ist straffrei?

--- Update ---

straffrei heißt ja nicht legal. (oder doch?)
*teufelandiewandmal*
Kann es also sein, dass die gesamte Hardware, weil sich darauf z.B. das Programm selbst oder Kopien von Originalen, die man besitzt, befinden, z.B. beschlagnahmt werden darf, weil sie für illegale Zwecke genutzt wurde?
 
Zuletzt bearbeitet:
"Wo kein Kläger - da auch kein Richter"
Natürlich sind die Gesetze so gemacht, dass die Nutzung derartiger Software "offiziell" strafbar ist.
Doch glaubst Du ernsthaft das sich jemand darum kümmert was die Millionen-User/Nutzer auf ihren PC so an "illegaler" Software installiert haben ?
Solange Du nicht mit den Kopien auf den "Markt" gehst und dort zum Kauf anbietest, ist das alles reine Privatsache.
 
sobald ein kopierschutz da ist darfst du dich ja rechtlich nicht drüber hinwegsetzen. das ist ne ganz klare sache.
und damit ist dann auch die sicherungskopie ausgeschlossen. ganz einfache sache.
solang du die kopien nicht verteilst und alles nur für dich nutzt wird es aber ja auch keiner mitbekommen.
es sei denn dir will wer an den karren pissen und weiss das du kopien daheim hast.
und ich glaube prinzipiell ist die software auch nicht verboten. nur deren anwendung.
du kannst eigentlich sagen wenn du mit nem normalen brennprogramm ne kopie erstellen kannst ist es legal. wenn es nicht klappt ist es illegal weil du erst den kopierschutz knacken müsstest
 
Wie gesagt, das ist schon klar, das ist ja der Inhalt des §95. (Kopierschutz umgehen ist verboten)
Darf man den aber als alleingültig ansehen?
Der §108b stellt die in §95 verbotenen Tatbestände für die private Nutzung doch wieder straffrei.

Wie könnte man sonst sein Recht auf eine Privatkopie wahrnehmen?
Schließlich wird doch genau für diesen Zweck eine Pauschalabgabe abgeführt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe
 
Zuletzt bearbeitet:
nein stellt er nicht. und das problem ist ja nicht das kopieren. das ist legal. aber das knacken der kopierschutz ist die straftat.
wenn du also einen datenträger mit kopierschutz kopierst hast du den kopierschutz geknackt und dadurch hast du dich strafbar gemacht.
egal wie du es drehst sobald ein kopierschutz da ist und du trotzdem eine kopie erstellst hast du dich rein juristisch gesehen strafbar gemacht.
 
Nur sobald ein WIRKSAMER Kopierschutz umgangen wird! Ist er unwirksam, wie z.B. viele Kopierschutzmaßnahmen unter Linux, bist du rechtlich aus dem Schneider bzgl. Privatkopie...
 
nein stellt er nicht.
Genau das ist der Grund, warum ich hier frage.
Ich verstehe den §108b nämlich ganz klar anders als du:
Wer ... ... eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht ... ...wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

@boidsen
was kann ich unter "viele" verstehen?
 
Eine große Anzahl, jedoch nicht alle ;)
 
Wirksam ist jeder kopierschutz bis man das entsprechende geschütz auffährt. Aber das geschütz darf man nicht anwenden.
@altesocke das ist zumindest ne grauzone. Ich sag mal erwischt werden ist bei sowas sehr unwahrscheinlich. Wenn du pech hast kannst du aber belangt werden wenn nen richter nen miesen tag hat. Wie gesagt rein juristisch werden sie dir fürs kopierschutz knacken an den karren pissen können weil das ursprungsmaterial mit kopierschutz so unter copyright steht und du durch das entfernen das geistige eigentum verändert hast ohne deren erlaubnis.
 
@altesocke das ist zumindest ne grauzone.
Genau um diese Grauzone geht es mir hier.
Man wird als Privatperson nicht bestraft, obwohl man eine Tat begangen hat.
Ist man nach einer Verurteilung dann z.B. vorbestraft, obwohl man nicht bestraft wurde?
Trägt man die Gerichtskosten?
Wird die "betroffene" Hardware beschlagnahmt?

Oder ist die Einschränkung der Privatperson im §108b vom Gesetzgeber wegen der Wahrung des Rechts auf eine Sicherungskopie bewußt so getroffen worden, damit einem genau solche Konsequenzen erspart bleiben?
Welchen Sinn hätte sonst diese Einschränkung?

Ich werde mich auf keinen Fall der Entscheidungsgewalt eines Richters ausliefern.
Sich auf die Wahrscheinlichkeit, nicht erwischt zu werden, zurückzuziehen, kommt für mich also nicht in Frage.
Viel sinnvoller ist es da, sich vorher exakt über die Rechtslage zu informieren.

Und nochetwas zur "Wirksamkeit" des Kopierschutzes.
Im Grunde gibt es doch nur 2 Möglichkeiten.
Entweder ist der Kopierschutz unter Linux unwirksam oder Linux ist ein Werkzeug um einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen.
 
Ne Grauzone würde ich es nicht nennen. Ist eigentlich klar geregelt.

Einen DVD, BR, Audio CD darfst du für Privatgebrauch kopieren wenn keine wirksamer Kopierschutz drauf ist. Als wirksam wird vom Gesetzgeber und der Contentmafia jeder aktueller Kopierschutz angesehen der auf diesen Datenträgern vorhanden ist.
Benötigst Du ein Programm das den vorhandenen Kopierschutz aushebelt ist es nicht erlaubt ein Kopie zu machen.
Ob und was Du aber in deinem Haus machst stört solange keinen wie Du die Kopien nicht öffentlich tauscht/verkaufst etc. etc. Wirst Du aber angezeigt weil irgend jemanden deinen Nase nicht passt und der weis das Du für dich Kopien gemacht hast kannst Du mit einer Strafe rechnen. Ob und wie hoch die ausfällt kommt auf deinen Anwalt, den gegnerischen Anwalt und den Richter an.

Unter einer Linux Distri ist das nicht anders. Eine Linux Distri ist wie eine Windows Version erst mal kein Werkzeug. Erst bestimmte Programme oder Tools die Du unter einer Linux Distri oder Windows Version installieren mußt und den Kopierschutz auszuhebeln wären wieder so ein Werkzeug das dann nicht erlaubt wäre.

Die einzige Grauzone die ich "kenne" hat einige ältere DVD Rom Laufwerke betroffen die sich von Haus aus nicht an den Kopierschutz gehalten haben.

Das ist mein Kenntnisstand.
 
Was aber auch wieder Hirnverbrannt ist,weil um eine DVD,BR und CO zu sehen brauch ich ne Software die den Film sichtbar macht,kann ich den Film sehen,kann ich ihn mit dem Camcorder,ner anderen Software Aufzeichnen.Somit hat die Legale Abspielsoftware auch den Kopierschutz umgangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das zählt nicht als Kopie...
 
Nö. Is es nicht.
Abspielsoftware besitzt normalerweise die entsprechenden lizenzierten Schlüssel um eine DVD oder BR zu entschlüsseln damit man sie ansehen kann. Also kannst Du legal gucken.
Das ab filmen vom Bildschirm wäre dann wieder ein illegaler Vorgang weil du eine nicht lizenzierte Kopie eines wirksam geschützten Mediums anfertigst.

Für eine genaue Erklärung der Gesetzeslage und der Argumentation bzw. der Interpretation frage einen Rechtsbeistand deines Vertrauens :)
Als normaler Mensch versteht man das eh nicht :)
 
Ich würde laut §108b UrhG davon ausgehen, dass es NICHT strafbar ist, eine Kopie für den privaten Gebrauch zu erstellen – auch wenn dazu ein Kopierschutz umgangen wird.

Am Ende von Absatz 1 steht: „[…] wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
http://dejure.org/gesetze/UrhG/108b.html

Wenn ich mir das kleine Wörtchen „nicht“ ansehe und dann den Umkehrschluss ziehe, dann heißt das: Keine Bestrafung „des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen“ wenn die „Tat“ ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt.
Ob das Kopieren legal ist oder nicht… selbst wenn es einen Kläger gäbe, dürfte es dem Umkehrschlus nach keine Strafe geben – zumindest in meiner Welt der Logik. Ein Jurist sieht das ggf. dann doch anders…
 
ja nur greift der ja nur bei datenträgern ohne kopierschutz. viele audiocds werden ja ohne ausgeliefert.
kopierschutz aushebeln=eingriff in das geistige eigentum eines anderen ohne dessen erlaubnis.
das kopieren als solches ist ja nicht die straftat sondern das aushebeln. wirst du erwischt können sie dich dafür verklagen. ob man das ergebnis davon nun privat nutzt der nicht hat mit dem grund für die klage nix zu tun.
strafrechtlich bist du quasi auf der sicheren seite weil du die privatkopie machen darfst aber zivilrechtlich können sie dich bluten lassen.
 
"Wo kein Kläger - da auch kein Richter"
Natürlich sind die Gesetze so gemacht, dass die Nutzung derartiger Software "offiziell" strafbar ist.
Doch glaubst Du ernsthaft das sich jemand darum kümmert was die Millionen-User/Nutzer auf ihren PC so an "illegaler" Software installiert haben ?
Solange Du nicht mit den Kopien auf den "Markt" gehst und dort zum Kauf anbietest, ist das alles reine Privatsache.

Das ist eine ziemliche naive Sichtweise. Es gibt so manche Haus-und PC Durchsuchungen, oft auch bei Betreibern von Webseiten. Denn so manche (falsche) Anzeige ist schnell erstellt.
Dann wird erstmal der PC einkassiert und dann bist du froh über jedes nicht illegale Medium auf deinem Rechner.

Soweit ich weiß ist auch nur EINE Sicherheitskopie je Medium für private Zwecke erlaubt.
 
Soweit ich weiß ist auch nur EINE Sicherheitskopie je Medium für private Zwecke erlaubt.

Das ist afaik falsch.
Es sind mehrere Kopien erlaubt. Finde die Paragraphen gerade nicht aber ich meine es ist mal die Rede von 4 und mal von bis zu 7 (letztere Zahl wird auch im Wiki Artikel genannt mit Bezug auf einen sehr alten Fall und der Formulierung "nicht mehr als 7").

Hintergrund an sich ist aber ganz simpel:
- 1 CD fürs Auto
- 1 CD für Sohn/Tochter
- 1CD für Ehepartner
...

Wenn es zum Rechtsstreit kommt muss man halt entsprechend glaubhaft nachweisen das man nicht alle Welt mit CDs überschwemmt hat, sondern einfach nur innerhalb der Familie bzw. zu bestimmten Gebrauchszwecken (z.B. Autoradio, originale CD bleibt aus Sammlergründen im Regal) kopiert hat.
 
Zurück
Oben Unten