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How to install the app on iOS
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Gebrauchtes Auto beim Händler gekauft erster Teildefekt was nun
- Ersteller svensonite
- Erstellt am
svensonite
Commander
Hallo wir haben bei einem Autohändler einen 8 Jahre alten Honda Accord gekauft.
Nun geht nach einem Monat schon die Zentralverriegelung der Beifahrertür nicht mehr. Nun will der uns das in die Schuhe schieben.
Müssen wir uns damit abfinden oder ist da die Gebrauchtwagengarantie zuständig oder Sachmängelhaftung?
Nun geht nach einem Monat schon die Zentralverriegelung der Beifahrertür nicht mehr. Nun will der uns das in die Schuhe schieben.
Müssen wir uns damit abfinden oder ist da die Gebrauchtwagengarantie zuständig oder Sachmängelhaftung?
ghostadmin
Grand Admiral Special
Ist doch recht eindeutig wenn nichts im Vertrag ausgeschlossen ist.
Com. Tubbie
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Wenn das Fahrzeug vom Händler direkt und nicht im Auftrag verkauft wurde, ist die Sache tatsächlich klar, der Händler haftet im Rahmen der Gewährleistung. Eine Gebrauchtwagengarantie muss separat beim Kauf vom Händler vermittelt und verkauft werden, jedoch sind die Umfänge, was übernommen wird, sehr unterschiedlich.
In deinem Falle ist die Sache aber klar, der Händler haftet theoretisch - theoretisch deshalb, da nun ein ganz übliches Spielchen der Schuldzuweisung losgeht und der Händler grundsätzlich erstmal alles von sich weisen wird, die Erfahrung habe ich nun schon mehrfach gemacht. Im Endeffekt hilft es nur, dran zu bleiben.
Falls er sich weiter querstellt und der Schaden hoch genug ist, eine Rechtsberatung aufsuchen (z.B. beim ADAC).
Viel Erfolg
In deinem Falle ist die Sache aber klar, der Händler haftet theoretisch - theoretisch deshalb, da nun ein ganz übliches Spielchen der Schuldzuweisung losgeht und der Händler grundsätzlich erstmal alles von sich weisen wird, die Erfahrung habe ich nun schon mehrfach gemacht. Im Endeffekt hilft es nur, dran zu bleiben.
Falls er sich weiter querstellt und der Schaden hoch genug ist, eine Rechtsberatung aufsuchen (z.B. beim ADAC).
Viel Erfolg
Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweislast (das der Schaden/Mangel beim Kauf bereits vorlag) der gesetzlichen Gewähleistung beim Händler, nicht beim Kunden.
D.h. der Händler muss den Schaden reparieren. Diese Gewährleistungs kann vom Händler nicht ausgeschlossen oder gegen seine eigene Garantie ersetzt werden.
Eine Gebrauchtwagengarantie ist hier unerheblich. Solltest du aber eine haben und der Händler trotz dessen die kooperation vergeigern, wäre mein Rat den Händler in zunkunft zu meiden.
VG
EDIT:
Der Händler kann die Schuld niemanden zuweisen. Er hat den Wagen verkauft und damit Gewährleistung gegeben.
D.h. der Händler muss den Schaden reparieren. Diese Gewährleistungs kann vom Händler nicht ausgeschlossen oder gegen seine eigene Garantie ersetzt werden.
Eine Gebrauchtwagengarantie ist hier unerheblich. Solltest du aber eine haben und der Händler trotz dessen die kooperation vergeigern, wäre mein Rat den Händler in zunkunft zu meiden.
VG
EDIT:
Spielchen der Schuldzuweisung losgeht und der Händler grundsätzlich erstmal alles von sich weisen wird
Der Händler kann die Schuld niemanden zuweisen. Er hat den Wagen verkauft und damit Gewährleistung gegeben.
Zuletzt bearbeitet:
svensonite
Commander
Okay danke euch. Also Gewährleistung ist hier das entscheidende Wort wenn ich das richtig verstehe?
ghostadmin
Grand Admiral Special
Ja, in den ersten 6 Monaten wird der Händler für alles ausser Verschleissteile haften müssen.
svensonite
Commander
Wir haben das Dingen ja finanziert. Also direkt über den Händler. Taucht auch nix anderweitiges im Kaufvertrag auf.
Was hätte das für nen Unterschied gemacht?
Was hätte das für nen Unterschied gemacht?
Verkauf im Kundenauftrag wäre nur die Vermittlung von Privat zu Privat, also ohne Sachmängelhaftung.
Stimmt so nicht.
Gewährleistung gibt auch der Privatverkäuf, nur kann dieser die Gewährleistung ausschließen. Das müssten dann explizit im Kaufvertrag stehen.
VG
ghostadmin
Grand Admiral Special
nur kann dieser die Gewährleistung ausschließen.
das ist ein Irrglaube
auch diverse Floskeln in ebay sind unwirksam
MagicEye04
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Sagt wer?
Selbst der ADAC verbreitet diesen "Glauben". Irrt der wirklich?
Selbst der ADAC verbreitet diesen "Glauben". Irrt der wirklich?
ghostadmin
Grand Admiral Special
sagt BGB
boidsen
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Gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwaren beträgt übrigens 12 und nicht 6 Monate, kennt keine Beweislastumkehr und ZV ist kein Verschleißteil...
Rechtsschutzversicherung vorhanden?
Rechtsschutzversicherung vorhanden?
Zuletzt bearbeitet:
MagicEye04
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Und da steht wirklich wo auch immer drin, dass Privatleute die Gewährleistung nicht ausschließen können?sagt BGB
boidsen
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Nicht vollständig und grundsätzlich...
ghostadmin
Grand Admiral Special
"Verkauf von privat an privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." Sätze wie diese finden sich zu Hauf in vielen eBay-Auktionen von privaten Verkäufern. Doch trotz solcher Formulierungen muss auch ein privater Verkäufer dafür haften, dass die von ihm verkaufte Ware hält, was er in seiner Angebotsbeschreibung verspricht. Das hat am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Aktenzeichen: VIII ZR 96/12).
Gewährleistung lässt sich auch nur ausschließen wenn ein vorhandener Mangel dem Verkäufer bekannt gemacht wird.
Es gibt da auch keine 6 Monatsfrist, tritt der Mangel erst 3 Monate nach Lieferung auf, muss der Käufer nachweisen das der Mangel schon bei Lieferung bestanden hat.
Auch interessant:
"müsste funktionieren aber kann es nicht testen weil ***fehlt" ,,,,, "als gebraucht, aber voll funktionsfähig"--------usw...) kann der Käufer davon ausgehen dass er ihm auch als funktionierend übergeben wird.
Unter eingefleischten Nutzern der Internetplattform hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass man die eigene Gewährleistungspflicht ausschließen kann, wenn man „von privat" verkauft. Doch mittlerweile ist in der juristischen Fachliteratur heiß umstritten, ob solch pauschale Gewährleistungsausschlüsse in allgemeinen Geschäftsbedingungen in jedem Fall wirksam sind. Eine allgemeine Geschäftsbedingung liegt schon dann vor, wenn der Verwender (Verkäufer) die Klausel (z. B. einen Gewährleistungsausschluss) mehr als zweimal, jedenfalls aber zum fünften Mal, verwendet. Wer regelmäßig einen der o. g. Ausschlüsse benutzt, verwendet also allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unabhängig davon, ob er privat oder gewerblich verkauft.
Gewährleistung lässt sich auch nur ausschließen wenn ein vorhandener Mangel dem Verkäufer bekannt gemacht wird.
Es gibt da auch keine 6 Monatsfrist, tritt der Mangel erst 3 Monate nach Lieferung auf, muss der Käufer nachweisen das der Mangel schon bei Lieferung bestanden hat.
Auch interessant:
"müsste funktionieren aber kann es nicht testen weil ***fehlt" ,,,,, "als gebraucht, aber voll funktionsfähig"--------usw...) kann der Käufer davon ausgehen dass er ihm auch als funktionierend übergeben wird.
Unter eingefleischten Nutzern der Internetplattform hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass man die eigene Gewährleistungspflicht ausschließen kann, wenn man „von privat" verkauft. Doch mittlerweile ist in der juristischen Fachliteratur heiß umstritten, ob solch pauschale Gewährleistungsausschlüsse in allgemeinen Geschäftsbedingungen in jedem Fall wirksam sind. Eine allgemeine Geschäftsbedingung liegt schon dann vor, wenn der Verwender (Verkäufer) die Klausel (z. B. einen Gewährleistungsausschluss) mehr als zweimal, jedenfalls aber zum fünften Mal, verwendet. Wer regelmäßig einen der o. g. Ausschlüsse benutzt, verwendet also allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unabhängig davon, ob er privat oder gewerblich verkauft.
Zuletzt bearbeitet:
Ja da kackt mal wieder jemand nen paar Korinthen ja? Du hast recht, aber ich will einfach nicht glauben, dass in der Realität jemand noch so dumm ist und daran nicht denkt...
Ja. Fast alle Anzeigen von Privat (Autoscout, Mobile, Kleinanzeigen) werden ohne Ausschluss der Gewährleistung geschrieben.
Ebay ist der einzige Marktplatz auf dem sich dieser Umstand verbreitet hat.
Die Anzeige selbst ist Bestandteil des Kaufvertrags.
VG
Selbst wenn die Anzeige "Bestandteil des Kaufvertrages" ist, kannst du damit nicht auf den Umfang der am Ende geschlossenen Kaufverträge schließen... ich behaupte mal ein sehr großer Teil benutzt so Vorlagen vom ADAC und so und dort ist das schon entsprechend formuliert.
svensonite
Commander
So ich hatte mich mal an Honda gewandt und das ist dabei rumgekommen.
Soll ich wegen 250€ auf die Barrikaden gehen? Recht habe ich ja wenn ich die Beiträge lese.
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail und dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Honda Kundenbetreuung gewandt haben.
Wir haben Ihre Zeilen aufmerksam gelesen und haben uns in Ihrer Angelegenheit mit dem Autohaus Stang in Fulda in Verbindung gesetzt,
um Näheres zu erfahren. Wie uns die zuständige Mitarbeiterin, Frau Vogt mitgeteilt hat, war die Zentralverriegelung des von Ihnen
gekauften Honda Accord bei Übergabe des Fahrzeugs in Ordnung.
Leider können wir in Ihrem Fall nur vermittelnd tätig werden, da alle Honda Vertragspartner als eigenständige Unternehmen auch
selbstständig handeln und haftbar sind. Bitte sprechen Sie in Ihrem Fall nochmals mit Frau Vogt, vielleicht ergibt sich
noch eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung.
Wir hoffen Ihnen hiermit trotzdem weitergeholfen zu haben und stehen Ihnen gerne auch zukünftig wieder für weitere Fragen zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Soll ich wegen 250€ auf die Barrikaden gehen? Recht habe ich ja wenn ich die Beiträge lese.
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail und dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Honda Kundenbetreuung gewandt haben.
Wir haben Ihre Zeilen aufmerksam gelesen und haben uns in Ihrer Angelegenheit mit dem Autohaus Stang in Fulda in Verbindung gesetzt,
um Näheres zu erfahren. Wie uns die zuständige Mitarbeiterin, Frau Vogt mitgeteilt hat, war die Zentralverriegelung des von Ihnen
gekauften Honda Accord bei Übergabe des Fahrzeugs in Ordnung.
Leider können wir in Ihrem Fall nur vermittelnd tätig werden, da alle Honda Vertragspartner als eigenständige Unternehmen auch
selbstständig handeln und haftbar sind. Bitte sprechen Sie in Ihrem Fall nochmals mit Frau Vogt, vielleicht ergibt sich
noch eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung.
Wir hoffen Ihnen hiermit trotzdem weitergeholfen zu haben und stehen Ihnen gerne auch zukünftig wieder für weitere Fragen zur
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Mit freundlichen Grüßen
boidsen
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OK - nimm das Schreiben und zeig es der Frau Vogt. Es sollte seine Wirkung entfalten, wenn nicht, wende dich erneut, wie darin vorgeschlagen, an Honda und berichte über das Geschehene. Wie ich Honda kenne, könnte dann das Honda-Logo recht bald von der Fassade dieses Händlers verschwinden...
Honda hält, mehr als alle anderen japanischen Autohersteller, die Traditionen der japanischen Kultur hoch. Es soll schon, auch in Europa, Hondahändler gegeben haben, die nach Fehlverhalten lieber zum Kamikazeschwert griffen, als die Konsequenzen des Konzerns zu erwarten...
Honda hält, mehr als alle anderen japanischen Autohersteller, die Traditionen der japanischen Kultur hoch. Es soll schon, auch in Europa, Hondahändler gegeben haben, die nach Fehlverhalten lieber zum Kamikazeschwert griffen, als die Konsequenzen des Konzerns zu erwarten...
Zuletzt bearbeitet:
MagicEye04
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Honda-Händler als Selbstmordattentäter??
Oder meintest Du Seppuku?
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Sorry - meinte Harakiri, war grad am Fon und abgelenkt. Aber der Begriff Seppuku trifft es wohl auch, denn er meint dasselbe...
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ghostadmin
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