Computer: Einzelteile von der Steuer absetzen

Antarctica

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Moinsen,

ich sitze gerade an der Steuererklärung, und weil ich so ein guter Staatsbürger bin (und außerdem zu viele Steuern zahle), will ich die so genau wie möglich machen und jeden Kleinscheiss angeben.

Ich arbeite als Softwareentwickler und nutze den PC hälftig privat. Ich habe letztes Jahr meine SSD durch eine größere ersetzen müssen (128 -> 256 GB), damit ich die ganzen IDEs und das Geraffel installieren konnte, und die nicht mehr zeitgemäße Mainboard/CPU-Kombination ersetzt, für flüssigeres Arbeiten.

Wie rechne ich das jetzt ab - als "Neuen Computer"? Es sind insgesamt 3 Rechnungen. Irgendwer war so hilfreich, mir zu flüstern, das seien wahrscheinlich "Reparaturen & Ersatzteile", ohne zu spezifizieren, wo ich das entsprechende Feld auf der Steuererklärung finde. Und was soll ich in Zukunft machen - immer wieder "reparieren"? Oder rausschmeißen und ganz neu kaufen? Gibt es keine Möglichkeit, Upgrades abzusetzen?

Liebe Grüße,

Antarctica
 
Option 1: du nutzt einen PC 100% privat und einen 100% betrieblich
Option 2: du nutzt einen PC gemischt, dann kannst du auch nur anteilig etwaige anfallende Kosten für Neukauf bzw. Wartung/Instandsetzung absetzen. In der EÜR gibt es dafür auch die mehr oder weniger passenden Felder "sonstige BA" 51 (wenn du es nicht so genau angeben willst) oder 56 (wenn du es genau angeben willst). Bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern kann es immer sein, dass das FA mehr Infos haben will.
 
Schwierig.

http://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertiges_Wirtschaftsgut

Theoretisch müssten diese "Kleinteile", wie SSDs, Drucker, CPU usw. einzeln absetzbar sein, wenn sie einzeln 1000€ netto nicht überschreiten. Praktisch sind sie aber nicht abnutzbar und nicht selbständig nutzbar. Ein Drucker alleine druckt eben nichts. Geht also nicht!

Auf der anderen Seite kann es durchaus sein, dass der Finanzbeamte die Dinge eh nicht kennt und deswegen sie anerkennt.
Kannst Du also auf einen Versuch ankommen lassen, aber es gibt keine Garantie auf Erfolg.
 
Ich rechne schon seit Jahren meine Hardware für den privaten PC über die Steuer ab.
Es hat gereicht, dass ich Ingenieur bin und mich dewesegen zu Weiterbildungszwecken immer mit der neuesten Hardware beschäftigen will.
Es ist einfach bei den Werbungskosten mit gelandet.
Ab 400€ muß man es glaubich auf 3 Jahre rechnen, darum habe ich immer versucht, da drunter zu bleiben. Mehr habe ich auch selten ausgegeben. Da müßte ich dann schon sämtlichen Kleinkram mit nehmen.
Inzwischen ist die Erklärung aber bei mir aus anderen Gründen etwas zu komplex geworden, so dass ich das lieber vom Verein machen lasse, auch wenn es bissel Geld kostet.
 
Schwierig.

http://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertiges_Wirtschaftsgut

Theoretisch müssten diese "Kleinteile", wie SSDs, Drucker, CPU usw. einzeln absetzbar sein, wenn sie einzeln 1000€ netto nicht überschreiten. Praktisch sind sie aber nicht abnutzbar und nicht selbständig nutzbar. Ein Drucker alleine druckt eben nichts. Geht also nicht!
Ein Drucker ist zu allererst ein Perepheriegerät genauso wie der Monitor oder Scanner -> aktuell 3 Jahre Nutzungsdauer (Sammelposten-Abschreibung lassen wir mal weg).

Gehen wir davon aus, dass der im Januar gekauft wurde und das Wirtschaftsjahr vom 01.01.-31.12. geht, dann kann 1/3 der Anschaffungskosten in Form von Abschreibung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Liegt der Anschafftungszeitpunkt in einem der anderen 11 Monate, reduziert sich die Höhe der Abschreibung pro Monat um 1/12. Dafür hat man dann hinten raus mehr. Ist es ein gemischt genutztes Wirtschaftsgut, reduziert sich der Abzugsfähige Betrag natürlich entsprechend.

Der PC selbst tickt da leicht anders: http://www.krudewig-steuermedien.de...tiges-wirtschaftsgut-abschreiben-koennen.html (der Artikel ist leider schon etwas älter. Müsste aber in der Form noch aktuell sein)

Ist etwas im PC kaputt und ein Ersatzteil muss her, dann fällt das dann unter Instandhaltung und damit direkt Aufwand sofern das Ersatzteil keine wesentliche Verbesserung für den PC darstellt.
Heißt: Alte HDD -> neue HDD = kein Problem. Alte SSD -> neue SSD = kein Problem. Altes Netzteil -> neues Netzteil = kein Problem. Alte CPU -> neue CPU mit gleicher Leistung = kein Problem.
Immer dann, wenn der PC durch das Ersatzteil signifikant besser wird, läuft man Gefahr, dass die Kosten über eine feste Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen. An der Stelle kann es dann schon sein, dass man sich mit dem FA am Ende über die richtige Zuordnung in den Büchern streiten darf.

Für solche Fachfragen gilt aber wie so oft: der rechtssicherere Weg führt über den Fachmann (z.B. Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein). MagicEye04 hat es ja auch schon angesprochen.

Auf der anderen Seite kann es durchaus sein, dass der Finanzbeamte die Dinge eh nicht kennt und deswegen sie anerkennt.
Kannst Du also auf einen Versuch ankommen lassen, aber es gibt keine Garantie auf Erfolg.
So lange die geltend gemachten Aufwendungen nicht exorbitant hoch sind, kommen vermutlich keine Rückfragen. Stehen da aber plötzlich (beispielsweise) 3.000€ und es gibt keinen PC im Anlagevermögen oder nur ein Gerät, was 10 Jahre alt ist, kann es durchaus sein, dass die Kontrollprogramme des FA anschlagen und Rückfragen kommen.

Ich rechne schon seit Jahren meine Hardware für den privaten PC über die Steuer ab.
Es hat gereicht, dass ich Ingenieur bin und mich dewesegen zu Weiterbildungszwecken immer mit der neuesten Hardware beschäftigen will.
Es ist einfach bei den Werbungskosten mit gelandet.
Leider ist der eigene Beruf kein Garant dafür, dass der PC und damit zusammenhängende Erhaltungsaufwendungen als Werbungskosten akzeptiert werden. Bei dir passt es. Bei anderen ist es z.B. Voraussetzung, dass der Arbeitgeber einen Zettel schreibt, wo drauf steht, dass der Steuerpflichtige als Arbeitnehmer auch von zu Hause aus arbeiten können muss im Notfall. Das Problem habe ich z.B.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann man denn einen PC absetzen, den man aus Einzelbauteilen von verschiedenen Händlern selbst zusammenbaut? Mainboard von Händler X, Monitor von Händler Y, Gehäuse von Händler Z, usw.?
 
Bei mir wars bisher kein Problem, Einzelteile abzusetzen. Selbst wenn die in verschiedenen Rechnern gelandet sind.
Aber vermutlich bist Du auf den guten Willen Deines zuständigen Beamten angewiesen. Die aktuellen Namen der Komponenten sind da leider auch nicht hilfreich. Ein Mainboard, was "GAMING" oder "FATALITY" im Namen hat, sieht so gar nicht nach Büro-PC aus.
 
Mein A88XM-Gaming ging problemlos durch.

Aktuell bekommt man auch gar keine nicht-Uber-1337-H4xx0r-Artikel mehr, die halbwegs was taugen.

Einzelteile kann man problemlos absetzen bis zu einer Höhe von etwa 480€ brutto. Darüber muss auf die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (2-3 Jahre, abhängig vom Gerät). Bei Handys sind es z.B. 5 Jahre.
 
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