Die Geier schlagen wieder zu...

Tante Emma

Grand Admiral Special
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In vielen Bereichen gibt es Namen für Produkte, die sich jemand ausdenkt. Um so höher der Bekanntheitgrad eines Namens um so höher auch der Wert. Nun gibt es im deutschen Rechtsystem eine Masche, mit der skrupellose Anwälte nebst meist im Boot sitzenden Mandanten schnell viel Geld verdienen können.
Man durchstöbert das Internet erst einmal nach Produktnamen, die weder als Wortmarke und auch nichts als Produkt als Patent eingetragen sind.
Nehmen wir mal an, ich stelle ein Aroma her. Das Arome benenne ich dann "schlag mich tot" Nun schmeckt das Arome vielen und es wird in vielen Onlineshops angeboten und auch Produkte unter Verwendung dieses Aromas hergestellt.
Nun gehe ich hin und lasse mir die Wortmarke eintragen. (das ist noch lange kein Patent und kostet nur ein Appel und ein Ei.) Die Rechtsmäßigkeit des Antragsstellers wird nicht geprüft. Nun hat die rechtliche Welt in Deutschland 6 Monate Zeit Wiederspruch degegen einzulegen, wenn diese um diesen Umstand wüßte...
Ich habe nun die Wortmarke angemeldet und schon kann das kassieren beginnen und ich überschütte alle Shops und Händler mit saftigen Abmahnungen nebst strafbewehrten Unterlassungserklärungen und warte auf den Geldregen. Was man dagegen tun kann? Nichts außer zahlen.

Ich beziehen seit fast drei Jahren von der Firma AVORIA Lebensmittelaromen. Darunter ein Aroma namens R.I.P. Blue.
Nun hat irgendeine völlig unbekannte Firma Namens PDS GMBH die Wortmarke in 11.12.2015 eintragen lassen.
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020152081865/DE
Heute bekomme ich von Avoria eine Mail, in der sie bekannt geben, das sie alles tun werden um die Markeneintragung anzufechten und allen abgemahnten Kunden dazu rät, erstmal nichts zu unternehmen.
Aus dem Briefkasten zog ich heute eine Abmahnung nebst geforderter starffbewehrter Unterlassungserklärung und die fordern von mir rund 1900€ wegen Verletzung der Wortmarke und Anwaltsgebühren, Auslagen usw.

Diese Scheiß Raffgeier ohne Skruppel und Moral. Das kotzt mich so an und das ist schon die 7. oder 8. Abmahnung in meiner 7 Jährigen Selbstständigkeit. in diesem Fall werde ich wohl nichts zahlen und Avoria muss sehen, wie sie die Kuh vom Eis bekommen da sie der Hersteller sind und ich muss mich als gewerbl. Käufer auf die Rechtsmäßigkeit der dort verkauften Produkte verlassen können. Gott sei dank bin ich seit einem Jahr Mitglied im Händlerbund und habe von daher auch gute Rückendeckung. Ich weiß nicht wie gut die Karten in diesem Fall stehen, denn Avoria kann sicherlich leicht nachweisen, das sie die Wortmarke bzw. die Produktbezeichnung schon mehr als 3 Jahre haben und die Anmeldung der Wortmarke erst vor einem Monat erfolgt ist.
Laut dem Anwalt ist die Wortmarke eine renomierte Produktmarke aber ich finde weder ein passendes Produkt noch sonst etwas über diese ominöse Inhaberfirma die 100% meiner Meinung nach mit dem Anwalt wie so oft in diesen Fällen gemeinsam Kasse machen.

Schlimm ist, das dieser Abmahnwahn schon so lange anhält und es die deutsche Politik nicht für nötig hät dem klare Grenzen zu setzten, denn ich weiß, das viele kleine schon in Insolvenz oder Konkurs gegangen sind wegen diesen modernen Wegelagerern.

Ich habe soooo ein Hals... tolles Weihnachtsgeschenk...

8-(8-(8-(

Nur mal zum nachdenken:

- Am 12.05.2015 wurde die Firma "PDS GmbH" in das Handelsregister eingetragen.
- Am 19.05.2015 wurde die Marke "RIP Blue" beim DPMA angemeldet.
- Am 05.11.2015 erfolgte die Eintragung der Marke in das Register.
- Am 11.12.2015 erfolgte erfolgte die Veröffentlichung im Markenblatt.

Laut Handelsregister besteht der Gegenstand des Unternehmens (PDS GmbH) "... die Überlassung und die Vermittlung von Arbeitnehmern, die Durchführung von Veranstaltungsserviceleistungen, die Ausübung des Wach- und Sicherheitsgewerbes..."
Was für ein Produkt namens RIP Blue die wohl herstellen und vertreiben, so als renomiertes Produkt einer Firma, die es erst seit12.05.2015 gibt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, aber Marke eintragen ist das Erste was man macht, *bevor* man ein Produkt benennt und vertreibt...

Insofern müsste sich dein "Hals" eher gegen die Avoria richten. :]
 
Find ich eh immer klasse! Unternehmen, die ansich nix mit den Produkten zu tun haben (hier Verleihfirma) und sich durch solche Abmahnaktionen nebenher Kohle beschaffen. Respekt^^
 
Sorry, aber Marke eintragen ist das Erste was man macht, *bevor* man ein Produkt benennt und vertreibt...

Insofern müsste sich dein "Hals" eher gegen die Avoria richten. :]

Oder auch nicht, weil man nicht jeden verfolgen will, der den Namen auch nutzt.
 
An Isis weitermelden. Haben die eine Vorschlagsliste?
Behaupten die verkaufen ein Aroma namens "M0hammed's filthy homo flavour"
 
Das ist gut ;-)

Ist ja richtig, das man bei der Produktnamenswahl aufpassen sollte, Namensrechte und Patente nicht zu verletzten. Aber es kann nicht jedem Hersteller zugemutet werden, täglich seine Produktnamen zu überprüfen, ob die jemand als Wortmarke angemeldet hat.
Gerade im E-Zigarettenmarkt wo die Community stark mit Händlern und Herstellern zusammen arbeitet läuft das nach der Devise leben und leben lassen und es gab schon hier und da Versuche Wortmarken eintragen zu lassen und den Firmen ist das dann hinterher sehr schlecht gegangen, weil die Community sie gemieden haben.
Dank der vielen Foren, googel Hangouts und youtubevideos usw. sind wir recht gut informiert. Eine recht große Firma ist sogar in Insolvenz gegangen, weil sie so geächtet wurde, weil sie einen Namen für einen schon seit quasi der Anfangszeit der E-Zigarette existerenden Namen, der überall gebräuchlich war (CE4+) sich als Wortmarke eintragen lassen haben und im großen Stil dann abkassieren wollte. Dank der Community und den informierten Konsumenten gibt es diese Firma nicht mehr und ich weiß noch was vor 2 Jahren im Internet los war ;-)
Find ich klasse.

--- Update ---

Sorry, aber Marke eintragen ist das Erste was man macht, *bevor* man ein Produkt benennt und vertreibt...

Insofern müsste sich dein "Hals" eher gegen die Avoria richten. :]

Kann man zwiespältig sehen. Gerade der E-Zigaretten und Zubehörmarkt ist so schnelllebeig, das ein Produkt nach ein paar Monaten schon wieder vom Markt verschwunden ist.
Mann müsste täglich neue Marken anmelden und ich denke, das die Großen wie Joyetech, Kangertech usw. das sicher auch machen.
Nur als kleineres Unternehmen ist das nicht machbar. Schlimm finde ich, das bei der Eintragung einer WOrtmarke oder Gebrauchsmuster keinerlei rechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit erfolgt. Ich könnte nun den Namen Tempo als Wortmarke eintragen lassen. Wenn dann der Hersteller bzw. Inhaber des Namens (SCA in Schweden) nicht aufpasst und innerhalb von 6 Monaten Widerspruch einlegt, dann gehört mir diese Wortmarke in Deutschland und ich kann abmahnen lassen.
Hier muss der Gesetzgeber nachbessern meiner Meinung nach sollte so ein Fall auftreten, müsste der Inhaber der Wortmarke den angeblichen Verletzer kostenlos informieren, da dieser zu 99,9% nichts von der Verletzung weiß und diese auch nicht mit Absicht oder Vorsatz betreibt.
Erst nach der Information und einer gewissen Frist sollte er das Recht haben abmahnen zu dürfen und zu können.

Ich habe 640 Produkte in meinem Onlineshop. Wie soll ich täglich prüfen, ob diese in der Ziwischenzeit als Patent, Wortmarke oder Gebrauchsmuster eingetragen worden sind?
Dafür müsste ich eine rechtlich versierte Vollzeitkraft einstellen und damit kann ich dann meinen Shop schließen, weil das der Gewinn nicht hergibt und vielen anderen kleinen Krautern wird es ähnlich gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Laut Handelsregister besteht der Gegenstand des Unternehmens (PDS GmbH) "... die Überlassung und die Vermittlung von Arbeitnehmern, die Durchführung von Veranstaltungsserviceleistungen, die Ausübung des Wach- und Sicherheitsgewerbes..."
Was für ein Produkt namens RIP Blue die wohl herstellen und vertreiben, so als renomiertes Produkt einer Firma, die es erst seit12.05.2015 gibt...

"Lustigerweise" haben sie die Wortmarke für den Bereich: "Aromastoffe für Tabak; Aromen für elektronische Zigaretten, ausgenommen ätherische Öle; Elektronische Zigaretten; Tabak und Tabakwaren, einschließlich Tabakersatzstoffe" gesichert. Der typische Aufgabenbereich einer Leiharbeitsfirma ...
Ich denke damit werden sie nicht durchkommen. Vielleicht ist es auch nur "Lobbyarbeit" der Tabakriesen.
 
ja, dieses ganze Abmahnwesen bedarf einer rechtliche Neuordnung. War ja ursprünglich mal gedacht als Mittel, Streitigkeiten unbürokratisch und schnell zu erledigen (eben ohne Zivilklage), aber es wird einfach zu sehr mißbraucht, da muß was geändert werden. Im Zweifel reicht es schon, die Gebühren auf ein Minimum zu begrenzen (20 € oder so, das deckt die Beschäftigung der Tippse und die Portokosten ab), das würde es schon unattraktiv als Abzockinstrument für die "Geier" machen.

In Deinem Falle solltest Du wirklich ne Rechtsberatung in Anspruch nehmen, und zwar eine eigene für Dich, nicht einfach die Vertretung von der Firma A., die Deine Aromen liefert und nun angegriffen wurde, denn die handeln ja für ihren Mandanten und nicht für Dich, lassen Dich also im Ernstfall auch über die Klinge springen, auch wenn sie sich jetzt (noch) als Dein Freund und Verbündeter geben. Und zwar zügig, bei Abmahnungen muß man immer sofort was machen, nicht einfach rumliegen lassen.

Abgesehen davon solltest Du unbedingt die Namen der Firmen anonymisieren, denn man muß Abmahntrollen nicht noch so einen saftigen Bissen vor die Nase halten, sonst kriegt der Planet auch noch eine Abmahnung wegen geschäftsschädigender Äußerungen oder wasweißichwas. Anonymisieren ist besser als sich verbal zurückzuhalten, gegen "XY" kannste Dich auskotzen ;) Den Namen der Firma bekannt zu machen, um andere zu warnen, bringt ja eh nix, die würden sich einfach umbenennen oder neue Firma gründen mit dem gleichen "Geschäftsmodell".

@KrazeeXXL: Das ist ja wohl Shaka, als die Mauern fielen :]
 
Ich habe seit einem Jahr das Premium Paket im Händlerbund und die Rechtslage ist insoweit klar. Ich muss das Geld zahlen, da der Verstoß feststeht. Es spielt dabei keine Rolle, wie dubios die Hintergründe sind. Ich hingegen kann die Firma Avoria nun in Haftung nehmen, da sie mir ein fehlerhaftes Produkt verkauft hat.
Nur soweit wie ich es mitbekommen habe, sind über 100 Abmahnungen raus. Was meint ihr, wenn Avoria die Kosten alle bezahlen muss, was aus Avoria wird?
Die ersten werden eventuell noch ihr Geld sehen und dann meldet Avoria Konkurs bzw. Insolvenz an.
Zumal ich gerade mit dem Inhaber der Liquidschmiede telefoniert habe der mir sagte, das Avoria im Sommer dieses Jahre versucht hat die Wortmarke R.I.P. Blue einzutragen und damit gescheitert ist, da diese eben schon eingetragen war von der genannten GMBH. Es ist eine Sauerei, das Avoria nicht alle seine Händler informiert und gewarnt hat, sondern nichts kommuniziert hat.

Die Mail, die gestern gekommen ist (wichtiger Text:)

Heute haben wir einen Link erhalten, auf dem durch eine Anwaltskanzlei aufgefordert wurde, uns als Hersteller in die Haftung zu ziehen. Da wir aktuell bereits mit Hochdruck an einer Lösung hierzu arbeiten, bitten wir Sie hiervon aktuell abzusehen. Natürlich stehen wir Ihnen bei Fragen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
 
Ist ja richtig, das man bei der Produktnamenswahl aufpassen sollte, Namensrechte und Patente nicht zu verletzten. Aber es kann nicht jedem Hersteller zugemutet werden, täglich seine Produktnamen zu überprüfen, ob die jemand als Wortmarke angemeldet hat.
Na doch, dem Hersteller ist es schon zuzumuten, er verdient schließlich sein Geld damit. Den Händlern ist es hingegen nicht zuzumuten.
Er kann sich ja durch Eintragen diese regelmäßige Prüfung ersparen. Wenn er selbst diese Marke erfunden hat und nicht irgendeine Community, sollte das doch auch kein Problem sein.

Das Problem ist doch einfach, dass nicht nur der Hersteller abgemahnt wird, sondern auch alle Händler und das ohne vorherige Information und zu irrsinnig hohen Gebühren. Wenn dieser Zustand beseitigt ist, interessiert der Rest doch dann auch nicht mehr.
Womöglich gab es irgendwann mal einen großen Händler, der eine Briefkastenfirma als "Hersteller" gegründet hat und dann Namensplagiate von diesem "Hersteller" bezogen und verkauft hat und dann seine Hände in Unschuld waschen wollte. Viele Gesetze und Verordnungen stammen nunmal aus vergangenen Rechtsstreitigkeiten. Und mit genügend Strohmännern bekommt man vor Gericht jedes noch so absurde Firmengeflecht legitimiert.

Auf der anderen Seite würde ohne die Eintragung der Wortmarken auch Ungerechtigkeit herrschen, wenn z.B. ein dahergelaufener Hersteller von so komischen VR-Brillen einfach einen Namen nutzt, den bereits eine Firma namens Oculus Optikgeräte seit Jahrzehnten nutzt und inne hat.
 
Der Abmahnwahn ist nur in D so absurd und wird auch von der Justiz, die durchaus auch teilweise anders entscheiden könnte noch unterstützt. Gerade in Berlin und anderen Großstädten ist die Juristen speziell die Anwaltlobby mächtig und mit Abmahnungen lässt sich vortrefflich Geld verdienen. Ursprüglich als Instrument im Wettbewerb gegen Verstöße des Mitbewerbers gedacht, fungiert sie heute fast auschlielich noch zur Geldmacherei.

Meine rsten Erfahrungen hatte ich mit der Wettbewerbszentrale, die mich im Jahr 2001 wegen eines fehlerhaften Impressums angemahnt hat.
Ich sah das nicht ein und zog dagegen vor Gericht und verlor ohne Berufungschance. Der Fehler im Impressum war, das mein Vorname nicht ausgeschrieben war.
Statt Marno Bönicke, stand dort M.Bönicke.
Laut der Wettbewerbszentrale war damit mein Impressum (website) fehlerhaft, weil nicht mehr ladungsfähig.
Diesen Blödsinn hat das Gericht unterstüzt und ich durfte blechen.
Ich frage mich seit dem immer, was nun mit der an mich adressierten Post geschieht, wenn im Adressfenster M.Bönicke steht.
Auf meinem Briefkasten steht nur Bönicke, damit wäre dann der Briefkasten auch nicht ladungsfähig.
Völlig an den Haaren herbeigezogen und ein "Verstoß" der keinen Wettbewerber geschadet hat. Aber die Wettbewerbszentrale hat über 400€ kassiert und ich durfte als Verlierer vor Gericht natürlich noch die Gerichtskosten zahlen.
 
@KrazeeXXL: Das ist ja wohl Shaka, als die Mauern fielen :]

Wenn du dich auf das Rechtssystem beziehst, was voller Schlopflöcher ist, und solche Aasgeier seit zich Jahren ihr Treiben treiben lässt, dann stimme ich vollends zu.

ja, dieses ganze Abmahnwesen bedarf einer rechtliche Neuordnung.

Wenn es nicht imminent wichtig ist und richtig Druck dahinter kommt, passiert in unserem Land rein gar nichts. Aber das ist ja mittlerweile die Binsenweisheit schlechthin. Leider ist es so, dass wenn du nicht selbst betroffen bist, zwar paar nettgemeinte Sätze kommen, wie schlimm es doch ist und das was geändert werden soll; aber machen tut keiner was. Wozu auch? Solang ichs nicht bin, der Brief vom Geier im Kasten hat, kanns mir ja egal sein.
Das kann Jahrzehnte dauern, bis überhaupt mal Gesetzesänderungen durchkommen. Tante Emma ist ein kleiner Händler, wie ich es verstanden hab, also uninteressant - ja gar unwichtig.

Im Endeffekt ist sowas vielleicht noch gewollt, da es die Konkurrenz belebt und die Schwachen ausdünnt. Und nichts brauchen wir mehr in diesem Land als noch mehr Konkurrenz, vor allem in neuen kleinen Marktsegmenten. Das ist doch das Tollste für die Überhaupt. Was sich dann da unten abspielt ist denen doch vollkommen egal. Allenfalls wahrscheinlich sogar noch lustig mit anzusehen.

So eine Gesetzesneuordnung ist höchstwahrscheinlich viel zu aufwendig und die Deppen müssten zur Abwechslung mal was für ihr Geld tun. Wer Eins und Eins zusammenzählen kann, dürfte sehen worauf es hinaus läuft.

Irgendwie läuft das System - also wirds laufengelassen und nicht weiter angefasst. You know, never change a running system. Das werden die sich auch sagen. Das einzige was Tante Emma machen kann, ist zu handeln.

Natürlich bitte nicht so, wie ich es in meiner von der Moderation gelöschten negativen Reaktion beschrieb. Händlerbund klingt schon gut. Betroffene, die immer wieder damit zu tun haben, sollten sich schnellstmöglich zusammenfinden. Wenn nur jeder für sich (rechtlich) kämpft, wird das nichts. Das Justizsystem ist überlastet genug. Und die Geier lassen nicht locker - im Gegenteil - sie setzen sogar noch darauf. Nur eine starke Allianz ist im Endeffekt auch erfolgversprechend. Dann könnte Tante Emma wieder tun, was sie am besten kann, nämlich sich um den Verkauf kümmern. Und das bitte möglichst ohne Waffengewalt ;D
 
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Ich muss das jetzt mal fragen. Wenn ich das richtig sehe, bist Du also Mitglied im Händlerbund.

Der Händlerbund stellt eine abmahnsichere Widerrufsbelehrung und AGB zur Verfügung und hilft bei Abmahnung.

Zu welchen Konditionen ist man dort Mitglied? Spätestens bei Erhalt einer Abmahnung würde ich mich auf Fehlersuche begeben (irgendwo hakt es da nämlich) und mir Gedanken über Sinn und Zweck dieses Bündnisses machen.

Ist nur gut gemeint.
 
Habe die Abmahnung nicht wegen meiner AGB, Wiederufbelehrung etc. erhalten, sondern wegen eines Aromas, das ich von einem Großhändler beziehe.
Kosten für mein Paket 39,90€ netto/Monat bei halben Jahr im Vorraus beim Händlerbund. Basismitgliedschaft für ein Shop/Internetpräsenz ab 9,90€
 
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Auf der anderen Seite würde ohne die Eintragung der Wortmarken auch Ungerechtigkeit herrschen, wenn z.B. ein dahergelaufener Hersteller von so komischen VR-Brillen einfach einen Namen nutzt, den bereits eine Firma namens Oculus Optikgeräte seit Jahrzehnten nutzt und inne hat.

Wäre einfach zu regeln. Ältere Rechte. Fertig.
 
Es ist echt was los... Habe heute mit einigen Händlern auch in Österreich telefoniert und dabei ist erstaunliches dabei heraus gekommen.
Ob das alles so stimmt, vermag ich nicht zu sagen, ich pers. habe keinen Grund zum Zweifeln.
Die Virma Avoria hat versucht im Sommer 2015 den Namen R.I.P Blue eintragen zu lassen und musste feststellen, das jemand anders schneller war.
Das ist also ein halbes Jahr alt. Statt nun das Produkt umzubenennen und die Händler zu informieren, hat man nichts getan und uns (die Händler) nun eiskalt ins Messer laufen lassen.
Wenn dem so ist und das alles so stummt, dann wird das richtig teuer für Avoria denn das wurde, wenn es denn so stimmt mit Vorsatz begangen und man wußte ganz genau, welch ein Schaden bei den Händlern enstehen kann, wie er nun durch x Abmahnungen eingetreten ist.
Am 4.1.2016 habe ich einen Termin bei einem Anwalt vom Händlerbund und dann schauen wir mal weiter.
Ich denke, eltztendlich wird es darauf hinauslaufen, das ich zahlen muss und dann die Firma AVORIA in Haftung nehmen kann, sollten die es nicht in kürzester Zeit schaffen, die Eintragung der Wortmarke durch die Firma XYZ anzufechten und selber als Inhaber sich die WOrtmarke rechtlich einwnadfrei eintragen zu lassen.
Aber so ein Rechtsstreit kann Monate und Jahre dauern und ich mache mir da keine Hoffnung.
Für mich konkret bedeutet es, wenn VORIA nicht gleich die Forderung von sich aus bezahlt, das ich dann den Shop schließen kann.
2000€ Gewinn (nicht Umsatz)sind das was ich in zwei normalen Monaten erwirtschafte. Ich habe keinerlei Polster für solche Dinge und das war es dann nach fast 4 Jahren.
Vielen Dank an alle Beteiligten!
 
Na wenn die Existenz auf dem Spiel steht, dann kann man sich die Zahlung doch ohnehin sparen, oder?
Und bevor die Geier gar nichts bekommen, lassen sie sich vielleicht auf Ratenzahlung ein.
 
Als Einzelunternehmer haftet man auch mit seinem Privatvermögen, das heißt es kann munter gepfändet werden. Aber soweit bin ich noch nicht. erstmal den Anwaltstermin im Januar abwarten.
 
Oder auch nicht, weil man nicht jeden verfolgen will, der den Namen auch nutzt.
Das hast Du falsch verstanden. Avoria ist der Hersteller - und zu dessen "Hausaufgaben" gehört das Eintragen der Marke UND das verfolgen. Im Markenrecht MUSS verteidigt werden, sonst verfällt die Marke.

Ist ja richtig, das man bei der Produktnamenswahl aufpassen sollte, Namensrechte und Patente nicht zu verletzten. Aber es kann nicht jedem Hersteller zugemutet werden, täglich seine Produktnamen zu überprüfen, ob die jemand als Wortmarke angemeldet hat.
Wie schon geschrieben: Als Hersteller muss man einfach zuerst eintragen - oder sich eben einen anderen Namen ausdenken bzw. kaufen.

Die Virma Avoria hat versucht im Sommer 2015 den Namen R.I.P Blue eintragen zu lassen und musste feststellen, das jemand anders schneller war.
Das ist also ein halbes Jahr alt. Statt nun das Produkt umzubenennen und die Händler zu informieren, hat man nichts getan und uns (die Händler) nun eiskalt ins Messer laufen lassen.
Q.E.D. 8)
 
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Für mich konkret bedeutet es, wenn VORIA nicht gleich die Forderung von sich aus bezahlt, das ich dann den Shop schließen kann.
2000€ Gewinn (nicht Umsatz)sind das was ich in zwei normalen Monaten erwirtschafte. Ich habe keinerlei Polster für solche Dinge und das war es dann nach fast 4 Jahren.
Vielen Dank an alle Beteiligten!

Du machst 2000€ Gewinn in 2 Monaten?. Hoch gerechnet sind das dann 12000€ Gewinn im Jahr? Machst Du den Shop Hauptberuflich oder Nebenberuflich?
Von 12000€ Gewinn kann man in Berlin nicht leben. Dann könnte ich es verstehen wenn es an die Existenz geht.
Wenn Du das Nebenberuflich machst erschließt sich mir nicht wie bei 12000€ Gewinn keine Rücklagen übrig bleiben können.
 
Nebenberuflich. Auf Grund diverser Erkrankungen bin ich auf dem normalen Arbeitsmarkt nicht vermittelbar oder nur sehr eingeschränkt, da schwerbehindert und allein erziehend.
Bis zum 1.6.2015 hatte ich noch ein Ladenlokal und konnte komplett davon leben. Nun nicht mehr, aber dafür hat auch der Streß und der Raubbau an meinem Körper abgenommen.
Geld ist eben nicht alles...
Also beziehe ich ALG2 und mache nebenbei den Shop. Was ich als Gewinn erwirtschafte wird mir beim ALG2 gegengerechnet, den Freibetrag ausgenommen. Würde gerne richtig davon leben können, doch da fehlt es einfach an Kapital um einmal richtig Ware einkaufen zu können. Zum anderen ist das auch eine große Leidenschaft von mir und lieber verdiene ich so ein paar Euro selber, als dem Staat komplett auf der Tasche zu liegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Aufklärung.
Und ja. Diese völlig Sinnfreie Abmahnerei ist eine Seuche.
Eigentlich gehört aus dem ganzen Gesetzestext der so eine gewerbsmäßige Abmahnerei ermöglicht ein Lanze gedreht die man den Abmahnern dann in Vlad Dracul Manier rein rammen kann.
 
Gegenstandswert 50.000
1,3 Geschäftsgebühr §§ 13, 1RVG Nr 2300 VV RVG 1511,90€
Pauschale für Post und Telekommunikation 20€
19% Umsatzsteuer
zu zahlender Betrag 1822,96€

Wie die Kanzlei bei einem offenbar nicht existenten Produkt und deren nicht vorhandene Markenbekanntheit auf einen Gegenstandswert von 50.000 kommt ist mir ein Rätsel...
 
Mahn Sie ab. Abmahnen kann jeder ohne Grundlage haben zu müssen. *chatt*
 
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