Die Geier schlagen wieder zu...

Gegenstandswert 50.000
...
Wie die Kanzlei bei einem offenbar nicht existenten Produkt und deren nicht vorhandene Markenbekanntheit auf einen Gegenstandswert von 50.000 kommt ist mir ein Rätsel...
Und genau da ist der Ansatzpunkt, um deren Forderung anzugreifen, aber das wirst Du sicherlich beim Termin hören.

--- Update ---

Mahn Sie ab. Abmahnen kann jeder ohne Grundlage haben zu müssen. *chatt*

Kannst Du das mal näher erläutern? Wieso darf jeder abmahnen? Wie soll denn der TE das Unternehmen abmahnen?
 
Vielleicht habe ich es falsch verstanden, aber soweit ich mich erinnern kann, muss für eine Abmahnung kein Grund vorliegen. Der wird ja erst geprüft wenn der Abgemahnte sich gegen die Abmahnung wehrt.

Also könnte der Vater seinen Sohn (volljährigen) abmahnen weil der z.B. immer den Klodeckel oben lässt. Wenn der Sohnemann nicht dagegen vorgeht wird das doch irgendwann rechtswirksam.
*chatt*

Oder erzähle ich ganz großen Mist? (kann sein)



Irgendwie muss man die Geier doch ärgern können.
Kann man die z.B. wegen Diskriminierung dran bekommen weil das Mahnschreiben nicht geschlechtergerecht verfasst ist? *chatt*
 
Abmahnen kann der Arbeitsgeber den Arbeitsnehmer oder Gewerbliche andere Gewerbliche.
 
Oder Abmahnvereine jeden.
 
Naja, aber ein Abmahnverein wird keinen privaten abmahnen können, von daher schon geschrieben: Gewerbliche gegen Gewerbliche, denn der Abmahnverein ist ja auch ein Gewerbetreibernder.
 
@TanteEmma:

Ich kann nix zum Thema beitragen, wünsche dir aber vom Herzen her einen guten Verlauf für diese Sache. Ich kann deinen Ärger sehr gut nachvollziehen und drück dir Daumen.

Dieses verkackte Abmahnwesen ist zum Kotzen..... ich wünsch dir und deinem Sohn/Tochter ein schönes Weihnachtsfest. Lass diese Scheisse über die Feiertage nicht so nah an dich ran.
 
@TanteEmma: Viel Erfolg noch.

Und dann wundern sich viele in der EU, das sich nicht mehr trauen ein (kleines) Unternehmen zu Gründen...
 
Abmahnen kann der Arbeitsgeber den Arbeitsnehmer oder Gewerbliche andere Gewerbliche.

Auch Arbeitnehmer können den Arbeitgeber abmahnen, z.B. wenn sich an schriftlich niedergelegte Absprachen nicht gehalten wird. Könnten Dinge wie nicht unzureichender Freizeitausgleich bei Mehrarbeit (Überstunden) sein, oder das Gehälter wiederholt und ohne vorherige, zeitgerechte Ankündiung nur halb oder gar nicht ausgezahlt werden.

Nur in der Regel übernehmen solche "Abmahnungen" die Betriebsräte (falls vorhanden) oder die zuständige Gewerkschaft (sofern der Arbeitnehmer organisiert ist).

Was kam denn generell bei deiner Sache nun raus?
 
Habe nun eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und seit dem nichts mehr von dem Verein gehört, was aber nichts zu sagen hat. Nun heißt es abwarten...
 
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