Wasserschaden und ALG 2.

Oi!Olli

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Also wie schon einige mitbekommen haben, sind einige Wände meiner Wohnung feucht.

Wie jetzt genau weiter vorgegangen wird, weiß ich noch nicht. Nur eines weiß ich, zumindest einige Möbel müssen raus und während der Trocknung wird die Wohnung unbewohnbar sein (1 Zimmer Wohnung).

Was für Möglichkeiten habe ich jetzt (Versicherungen erst einmal außen vor gelassen)? Dem Amt habe ich schon mitgeteilt, dass ein Wasserschaden vorliegt, nur die Größe und wo der Schaden liegt, sind mir noch nicht bekannt. Da warte ich noch auf Rückmeldungen von der Wohnverwaltung.


Teile der Möbel müssten schon jetzt raus, damit man weiter nach dem Fehler suchen kann. Wer übernimmt dafür die Kosten?

Was ist, sobald die Geräte laufen? Die ziehen ja Strom und zwar ordentlich. Wird das direkt mit meinem Anbieter verrechnet, oder bekomme ich das Geld? Letzteres möchte ich nicht, hinterher kommt das Amt auf die Idee, dieses Geld stünde ihnen ja zu.

Und wo bleibe ich eigentlich bei dem ganzen? Egal ob jetzt nur getrocknet wird, oder man auch noch neu tapeziert und die Böden neu macht, hier wohnen kann ich zu dem Zeitpunkt nicht. Wenn das Amt die Miete mindert, muss mir der Vermieter ja keine Ausweichwohnung stellen. Nur irgendwo muss ich ja hin.

Edit, Böden sind raus. Hier mal Fotos.

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Und wo bleibe ich eigentlich bei dem ganzen?

Der Wohungseigentümer hat dafür zu sorgen das der Wohnraum nutzbar ist. Ist die Wohnung nicht bewohnbar, übernimmt der Vermieter die Kosten für die Räumung, den Schaden und deine Unterkunft im Hotel, ggf. Transport deines Hab und Gut. Ist die Wohnung unbewohnbar, wird auch keine Miete oder Nebenkosten gezahlt, im Gegenteil evtl ist sogar Schadensersatz angebracht.
Mach dir kein Kopf, der Eigentümer ist versichert!
Das hier gilt auch nur wenn DU nicht der Verursacher des Schadens bist.

Ich wüsste nicht was das mit deinem AG oder dem Amt zu tun hätte.

VG
 
Nun so weit ich weiß (Laie) müsste der Vermieter entweder einen Ersatz stellen, oder man kann die Miete mindern. Das Amt wird garantiert die Miete mindern, dann müsste soweit ich weiß der Vermieter keinen Ersatz stellen.
 
Das Amt wird garantiert die Miete mindern

Du solltest mit deinem Vermieter klären welche arbeiten genau in deiner Wohnung durchgeführt werden. Damit gehst du zum Amt oder einem Anwalt wenn du Rechtsschutz hast, die werden dann die Miete mindern oder ggf dafür sorgen das du normal wohnen und schlafen kannst. Eventuelle Schäden an deiner Einrichtung werden vom Wohnungseigentümer ersetzt, auch die Kosten für die Räumung. Auf dich kommen KEINE kosten zu - dafür aber Einschränkungen in deiner Lebensqualität. Falls doch würde ich die Rechnung gleich dem Wohnungseigentümer in die Hand drücken.

Sorry, ich hatte das so verstanden das deine Wonung direkt vom Wasserschaden betroffen ist.

VG
 
Ist sie auch.

Ich hab übrigens 2 Parteien. Vermieter und Wohnveraltung. Ist ein Haus, dass mehrere Eigentumswohnungen besitzt. Letztere ist gerade nicht zu sprechen.
 
Strom geht dem JC am A**** vorbei - § 22 Abs. 3 letzter HS SGB II:

Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern
die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift;
Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben außer Betracht.
 
@TE
Zuerst einmal wirst doch wohl Du als Vertragspartner in dem Mietvertrag mit der Wohnungsverwaltung/ dem Eigentümer stehen.

Da kann der JC nicht ohne weiteres an den Vermieter herantreten und in Deinem Namen irgendwelche Forderungen stellen, auch keine Mietminderung vornehmen. Das muss schon der Vertragsinhaber sprich Mieter machen.
Dazu fordert man ganz formell den Vertragspartner auf den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung herzustellen mit einer Frist von 14 Tagen oder eben länger, wenn die Schadensbehebung mehr Zeit benötigt, sofern man das beurteilen kann. Im Falle der Unbewohnbarkeit fordert man ab Vorliegen den Vermieter auf, eine Ersatzunterkunft gleicher Güte zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Kosten hat der Vermieter zu tragen, da es sich um einen Mangel des Mietgegenstands handelt. (§ 535 ff. BGB).

Für den zu erwartenden stark erhöhten Stromverbrauch solltest Du mit Deinem Stromlieferanten übereinkommen, dass das nicht Deinem Jahresverbrauch bei der nächsten Abschlagsberechnung zugeschlagen wird, damit Dir kein finanzieller Nachteil in der Zukunft entsteht.
Am besten ist es natürlich, wenn dass Trocknungsunternehmen Baustrom nutzt.
 
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@TE
Zuerst einmal wirst doch wohl Du als Vertragspartner in dem Mietvertrag mit der Wohnungsverwaltung/ dem Eigentümer stehen.

Da kann der JC nicht ohne weiteres an den Vermieter herantreten und in Deinem Namen irgendwelche Forderungen stellen, auch keine Mietminderung vornehmen. Das muss schon der Vertragsinhaber sprich Mieter machen.
Dazu fordert man ganz formell den Vertragspartner auf den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung herzustellen mit einer Frist von 14 Tagen oder eben länger, wenn die Schadensbehebung mehr Zeit benötigt, sofern man das beurteilen kann. Im Falle der Unbewohnbarkeit fordert man ab Vorliegen den Vermieter auf, eine Ersatzunterkunft gleicher Güte zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Kosten hat der Vermieter zu tragen, da es sich um einen Mangel des Mietgegenstands handelt. (§ 535 ff. BGB).

Für den zu erwartenden stark erhöhten Stromverbrauch solltest Du mit Deinem Stromlieferanten übereinkommen, dass das nicht Deinem Jahresverbrauch bei der nächsten Abschlagsberechnung zugeschlagen wird, damit Dir kein finanzieller Nachteil in der Zukunft entsteht.
Am besten ist es natürlich, wenn dass Trocknungsunternehmen Baustrom nutzt.

Ich kenne das nur so, dass der Zählerstand aufgeschrieben wird, wenn die Bautrocknung beginnt.
Wenn die Trocknung beendet ist, wird der Zählerstand erneut notiert, die Differenz muss dann bezahlt werden.
Hier muss du dann den Kilowattpreis ausrechnen.
Es sei denn, am Trocknungsgerät ist ein Zähler vorhanden.
Ich bin mir mir zwar nicht sicher, aber für Schäden an persönlichen Sachen kommt die Hausratversicherung auf.
Für Schäden am Haus, die Gebäudeversicherung.
Die Frage kann dir aber deine Hausratversicherung beantworten!

Gruß
 
@TE
Zuerst einmal wirst doch wohl Du als Vertragspartner in dem Mietvertrag mit der Wohnungsverwaltung/ dem Eigentümer stehen.

Da kann der JC nicht ohne weiteres an den Vermieter herantreten und in Deinem Namen irgendwelche Forderungen stellen, auch keine Mietminderung vornehmen. Das muss schon der Vertragsinhaber sprich Mieter machen.
Dazu fordert man ganz formell den Vertragspartner auf den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung herzustellen mit einer Frist von 14 Tagen oder eben länger, wenn die Schadensbehebung mehr Zeit benötigt, sofern man das beurteilen kann. Im Falle der Unbewohnbarkeit fordert man ab Vorliegen den Vermieter auf, eine Ersatzunterkunft gleicher Güte zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Kosten hat der Vermieter zu tragen, da es sich um einen Mangel des Mietgegenstands handelt. (§ 535 ff. BGB).

Für den zu erwartenden stark erhöhten Stromverbrauch solltest Du mit Deinem Stromlieferanten übereinkommen, dass das nicht Deinem Jahresverbrauch bei der nächsten Abschlagsberechnung zugeschlagen wird, damit Dir kein finanzieller Nachteil in der Zukunft entsteht.
Am besten ist es natürlich, wenn dass Trocknungsunternehmen Baustrom nutzt.

Was ist denn, wenn ich die Miete wegen Unbewohnbarkeit mindere? Muss der Vermieter dann noch einen Ersatz stellen?
 
Ich bin mir mir zwar nicht sicher, aber für Schäden an persönlichen Sachen kommt die Hausratversicherung auf.

Das wäre der Fall wenn der Schaden vom Mieter oder durch dritte Mutwillig (z.B. bei Einbruch) verursacht worden wäre und wenn keine andere Versicherung bestehen würde. Als "Verursacher" (auch wenn es die Sache so nicht trifft) ist aber der Wohnungseigentümer auszumachen und der ist auch entsprechend versichert.

Oi: Ja definitiv, wenn die Wohnung tatsächlich unbewohnbar ist, muss der Vermieter auch für deine alternative Unterkunft (z.B. im Hotel) aufkommen, anderfalls würde er ja Vertragsbruch deines Mietvertrages begehen (und dann wirds richtig lustig, wenn dich dein Vermieter einfach so auf die Straße setzt kann er sich warm anziehen -> u.a. verstoß gegen GG). Das solltest du aber mit deinem Vermieter und ggf. Anwalt klären ob das tatsächlich möglich ist -> dort hängen für den Vermieter oder dessen Versicherung unheimliche Kosten hinten dran und er wird sich sicher dagegen zu wehren versuchen.

VG
 
Nach meinem letzten (leichten!) Wasserschaden (lief über die Hausrat) habe ich eine Bescheinigung über den verbrauchten Strom der Bautrockner bekommen.
Waren gute 700 KW/h für eine Woche.

Diese konnte ich sowohl bei den Stadtwerken vorzeigen (um keine Erhöhung der Abschläge zu erhalten) als auch meiner Versicherung abgeben, wo ich dann das entsprechende Geld erstattet bekam.

Der Stromverbrauch wird i.d.R. direkt am Bautrockner abgelesen (Die haben einen eigenen Zähler)



Ich hab das hier jetzt nicht genau verstanden...
Wird die Wohnung direkt vom Amt bezahlt, oder zahlst Du selber?
 
Wohnung zahlt direkt das Amt.
 
der Strom für die Bautrocknung sind jedenfalls keine regulären Nebenkosten, sondern das ist Renovierungsbedarf, das muß also der bezahlen, der die Renovierungskosten zu tragen hat (was der ist, der den Schaden verursacht hat, bzw. dessen Versicherung). Wenn in der Zeit nicht in der Wohnung gewohnt wird, sollte sich das durch den normalen Zähler leicht belegen lassen, muß man eben die Stände dokumentieren.

Ersatzunterkunft muß der Schuldige auch bezahlen, aber natürlich keine Präsidentensuite im Adlon. Ich würde mal erst telefonisch abklären, wie das organisiert werden kann, ob Du Dir ein Hotel suchst (irgendein Ibis Budget oder sowas, sind ja günstig) oder ob Dir eine Ersatzwohnung gestellt wird. Im Zweifel beides, Ersatzwohnung ist ja billiger, aber nicht so schnell machbar, also 1-2 Nächte Hotel und dann anderswo.

Also telefonier mit dem Vermieter, frag ihn freundlich, da ja nun einiges an Kosten auf ihn zukäme, Du aber kein Interesse hättest, die Kosten unnötig hochzutreiben, was ihm also so einfiele, wo Du unterkommen könntest. Geht mal davon aus, das der genauso Streß hat wie Du. Versuch abzusprechen, was Du an Ausgaben tätigen darfst, die er übernimmt (also ein Sprinter für 8€/h vom Baumarkt als Umzugsauto ist ja billiger als eine Spedition, kA was reicht). Jedenfalls bist Du verpflichtet, keine unnötig hohen Kosten zu verursachen. Aber im Zweifel ist er froh, wenn Du das ein oder andere selber organisierst und ihm hinterher nur die Rechnung gibst.

Wenn es eine Verwaltung gibt, dann machen die auch die ganze Organisation, der Vermieter kassiert nur ab. Mußt also mit der Verwaltung reden.
 
Hab schon mit der Verwaltung geredet, die meinte Vermieter wäre dafür zuständig.

Meinem Vermieter ist schon was eingefallen, da wollte ich ihn schon fragen, was ihm denn einfällt. Er meinte ich könnte ja zu Mutti ziehen. Ich bin 32. Meine Mutter ist natürlich von dem Vorschlag auch begeistert.
 
Meinen kann der viel. Wie aber oben schon beschrieben, muss er dafür die Rechnung zahlen. Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, dann geh zum Mieterschutzbund. Die helfen hier sehr schnell.
 
Meinen kann der viel. Wie aber oben schon beschrieben, muss er dafür die Rechnung zahlen. Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, dann geh zum Mieterschutzbund. Die helfen hier sehr schnell.

ja klar...aber nur wenn man mitglied ist.
 
Hm habe gerade noch erfahren, dass die Eigentümer wissen, dass seit Monaten der Druck aus der Fußbodenheizung abfällt. Was machen die? Sagen nicht den Mietern bescheid, füllen fleißig nach. Kann mir da auch was passieren? Hab jetzt direkt alles bei mir abgedreht.


Ach und noch etwas, so wie ich das verstanden habe, wollen die meinen Laminat aufreißen und zwar schon Montag, damit der Boden trocken kann. Wie kann ich meinem Vermieter klar machen, dass es eine sehr dumme Idee ist (der Boden unter dem Laminat dürfte voller Schimmel sein) und falls er doch anfangen will, hat jemand Material um ihm zu zeigen, dass so etwas 1. meine Gesundheit gefährdet und 2. ganz schön teuer wird, da ich dann alle Klamotten neu kaufen kann.
 
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Das ständige Nachfüllen war ganz schön fahrlässig vom Eigentümer. Ob die Gebäudeversicherung da greift? Die holen sich die Kohle garantiert von dessen Haftpflicht wieder. Ist aber nicht deine Sache.

Und klar, das ganze Zeug muss jetzt sofort raus aus der Bude, da haben die schon recht mit. Das Zeug sollte dir jedoch alles Ersetzt werden.
Klar ist nur: Du musst schnell raus aus der Hütte, ist ja kein zumutbarer Zustand.


Ich hätte mir schon nen Anwalt für Mietrecht gesucht...der sagt dir dann schon, was du für Möglichkeiten hast und setzt sie auch für dich durch.
 
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Das ständige Nachfüllen war ganz schön fahrlässig vom Eigentümer. Ob die Gebäudeversicherung da greift? Die holen sich die Kohle garantiert von dessen Haftpflicht wieder. Ist aber nicht deine Sache.

Und klar, das ganze Zeug muss jetzt sofort raus aus der Bude, da haben die schon recht mit. Das Zeug sollte dir jedoch alles Ersetzt werden.
Klar ist nur: Du musst schnell raus aus der Hütte, ist ja kein zumutbarer Zustand.


Ich hätte mir schon nen Anwalt für Mietrecht gesucht...der sagt dir dann schon, was du für Möglichkeiten hast und setzt sie auch für dich durch.

Von einem der Eigentümer. Sind mehrere. Hab ihn heute zufällig getroffen, hat hat er es mir gesagt. Hab natürlich direkt die Heizung aus gemacht.

Hab heute auch das Gutachten bekommen, da hieß es noch., es wäre wohl die Dusche. Ich würde sagen, dass hat sich jetzt erledigt. Wäre ja ein komischer Zufall, wenn die Duschewanne undicht wird und die Heizung jeden Monat Druck verliert.


Ich schüttle sowieso schon seit heute nur noch den Kopf, der selbe Eigentümer (ihm gehört auch eine Mietwohnung direkt unter mir) sagte auch, dass seine Mieterin schon vor Monaten einen Schaden an ihrer Decke gemeldet hat. Und da sagt man mir nicht Bescheid?
 
Klar muss man Mitglied im Verein sein, aber das kostet weniger als eine Versicherung oder gar der Anwalt.

mag sein, hier in essen sind es im ersten jahr 109EUR, danach 70EUR/Jahr.
Ein mir bekannter Anwalt ist für's Aufsetzen eines nettes Schreibens deutlich günstiger.
 
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Ok. Aber nachfragen was es kostet Mitglied zu werden und was es kostet, kostet nichts. Bei uns ist das im ersten Jahr 70€ und dann nur 30€ im Jahr. Jeder Brief vom Anwalt kostet dann aber 10€ extra.

Das gehört hier aber nicht her. Zum Anwalt/Mieterschutzbund würde ich in diesem Fall auf jeden Fall raten.
 
Hallo,

hast du das schon gelesen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasserschaden.htm und http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/102975-wer-bezahlt-die-ausweichwohnung-des-mieters-beim-wasserschaden. Von daher hast du Anspruch auf eine Ersatzwohnung, wie es verrechnet wird, musst du mit deinem Vermieter klären. Schäden an deinem Hausrat muss der Vermieter nicht tragen. Grobe Fahrlässigkeit wirst du dem Vermieter nicht nachweisen können. So wird dir im schlimmsten Fall wohl drohen, dass du auf einem Teil des Schadens sitzen bleibst. Bei einer undichten Heizungsanlage (vorallem in einem großen Mietshaus) ist es äußerst schwierig, die Leckagen zu finden, bevor das Wasser sichtbar wird.

Gruß und viel Glück.
 
Auf welchen Teil des Schadens soll ich denn sitzen bleiben?
 
Ok. Aber nachfragen was es kostet Mitglied zu werden und was es kostet, kostet nichts. Bei uns ist das im ersten Jahr 70€ und dann nur 30€ im Jahr. Jeder Brief vom Anwalt kostet dann aber 10€ extra.

Das gehört hier aber nicht her. Zum Anwalt/Mieterschutzbund würde ich in diesem Fall auf jeden Fall raten.

Mieterschutzbund regelt bei uns (Bochum) nur das schriftliche. Geht es vors Gericht, sieht die Sache ganz anders aus, dazu muss man die "Plus" Mitgliedschaft abschließen um am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleiben zu müssen.
Ich meine für die Plus Mitgliedschaft gilt leider eine Sperrfrist von 3 Monaten, würde Dir im Zweifelsfall also nicht weiter helfen.

Hast Du als H4 kein Anrecht auf kostenlosen Rechtsbeistand?
Ohne Anwalt würde ich hier gar nichts mehr machen, sonst pfeift es anschließend noch von den Dächern, dass eventuell sogar Du von dem Heizungsschaden wusstest etc.

Sollte das Laminat auch nur ansatzweise feucht sein, kann es komplett raus...
und getrocknet werden muss dann ggf. der Estrich und die Dämmung darunter... dauert locker 2 Wochen bei Höllenlärm.


Das Problem ist, dass es m.E. jetzt ziemlich schnell gehen muss, Du also schnellstmöglich mit allen Sachen da raus musst.
Bist Du Geld vom Vermieter/Verursacher bekommst, können noch einige Wasserschäden ins Land ziehen.
Ob Du ohne (oder sogar mit) Rechtsstreit alle Kosten ersetzt bekommst würde ich auch bezweifeln.
Du solltest schnellstmöglich in Erfahrung bringen welche Versicherung der Vermieter/Verursacher eigentlich im Angebot hat.
Das JC sollte natürlich auch direkt informiert werden.
 
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