Fahrzeugkauf

brabe

Grand Admiral Special
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Hallo zusammen.

Ich habe ein Fahrzeug gekauft, welches abgemeldet ist. Der Verkäufer wollte mir zuerst seinen alten Fahrzeugschein nicht mitgeben. Zum neu anmelden brauchte ich ihn jedoch ;(
Nun habe ich es anmelden können. Der Verkäufer wollte ihn jedoch wieder haben. Nun haben ich ihn in lauter Panik nicht zurückverlangt. Hätte ich den alten wieder zurückbekommen, oder wird einem der alte Schein nicht wieder ausgehändigt?
Das alte Nummernschild hat er ja, aber darf man auch den alten Schein behalten?

Danke für eure Hilfe.
 
Ich bin mir jetzt nicht sicher ob du auf den alten Schein bestehen könntest (glaube nicht, da dieser immer nur für einen Halter ausgestellt wird und ja auch keine anderen Eintragungen zulässt) aber bei mir war es bisher immer so (ca. 20 Fahrzeugwechsel in den letzten 13 Jahren), dass die Zulassungsstelle den alten Schein einbehalten hat.

Nur den Brief (welcher ja nicht durch die Zulassungsstelle erstellt wird sondern von KBA / Hersteller kommt und mit dem FZ erworben wird) bekommt man, sollte ein neuer ausgestellt werden, als ungültig abgestempelt mit
 
Mich wunderte es auch, dass er den alten Schein wieder haben wollte. Ich meine mal ehrlich, ich kann ihm auch gerne eine Kopie meines Scheines machen. Er hat ja Bilder von sich und der Maschine, was ja wohl mehr aussagt als ein Schein?

Mich ärgert es nur, dass ich vergessen haben danach zu fragen und es eventuell die Möglichkeit gab und er nun eventuell vernichtet wurde.
 
Manche Leute haben komische Wünsche, was soll man da sagen?

Ich vergesse auf der Zulassungsstelle auch immer alles Mögliche, mein Astra hat heute noch keine Grüne Plakette dran, weil ich den Laden lieber von außen als von innen sehe ;D

Glaube auch, dass der alte Schein bereits nach DIN XYZ3000 auf Kleinstpartikel geschreddert wurde.
 
Hallo,

vielleicht hing der Vorbesitzer sehr an seinem Fahrzeug und wollte den Schein als Erinnerung, evtl. auch als Absicherung, dass eventuell vorhandene Tuning-Teile oder Zubehör-Felgen eingetragen waren. Im neuen EU-Fahrzeugschein wird nichts mehr eingetragen bzw. die Ämter vergessen es auch und dann kann man am alten (auch entwerteten) Schein beweisen, dass es eingetragen war. In den meisten Kontrollen klappt das.

Das man den alten Schein behalten will, muss man sagen, ich meine dann ist auf jeder Seite ein riesiger Stempel mit "ungültig" oder einem anderen Text darauf.

Gruß
 
Das man den alten Schein behalten will, muss man sagen, ich meine dann ist auf jeder Seite ein riesiger Stempel mit "ungültig" oder einem anderen Text darauf.

Gruß

So ist es. Ich hatte bisher immer die Wahl: entweder der alte Schein wird vernichtet, oder man behält ihn, mit einem dicken "ungültig"-Stempel. Außer als Erinnerungsstück ist er dann auch nicht mehr zu gebrauchen.
 
Mist, dann muss ich nochmals anrufen und hoffen, dass ich ihn noch zurückbekommen kann.

Danke
 
Ich habe jetzt nochmals bei der Zulassung angerufen
Wenn man das abgemeldete Fahrzeug neu anmeldet dann darf man den alten Schein nicht behalten, es sei denn es ist ein alter/historischer Schein

Also habe ich doch nichts falsch gemacht :)
 
Der "Fahrzeugschein" ist eine amtliche Abschrift des "Fahrzeugbriefs". Steht auch drauf. Daher müssen beide Papiere übereinstimmen. Das funktioniert nur, wenn der alte Schein eingezogen oder zumindest ungültig gestempelt wird.
 
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