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Rechtsmittel gegen Einstellung gegen Geldauflage
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Guten Abend, da ich die P3D-Community als immer sehr streitbar erlebe, würde ich gerne eure Meinung zu einem rein fiktiven Sachverhalt haben:
Ein Vater, wir wollen ihn Knut (sen.) nennen, hat 5 Söhne. Die Söhne heißen A, B, C, D und Knut (jun.). Da einige Söhne noch nicht volljährig sind, schließt der Vater auf seinen eigenen Namen Prepaid-Karten für diese ab. Das geht so lange gut, bis eine der Rufnummern, die auf Papa Knuts Namen laufen, im Zusammenhang mit Drogen im Handy eines kleinkriminellen Drogendealers auftauchen. Wegen dem Umstand, dass sowohl der Vater, als auch einer der Söhne Knut heißen, ist die Polizei fest davon überzeugt, dass Sohnemann Knut einer der Kunden des Drogendealers sein muss. Er war es aber tatsächlich nicht, sondern einer der 4 anderen Söhne hat sich diesem Vergehen schuldig gemacht.
Es malen die Mühlen des Gesetzes und gegen einen ersten Strafbefehl wird Einspruch eingelegt. Tatsächlich kommt es zu einem Gerichtsverfahren, in dem der Drogendealer wahrheitsgemäß bestreitet, dass er den Beschuldigten Knut (jun.) kenne. Der Staatsanwalt glaubt in Folge dessen seinem eigenen Zeugen nicht, jedoch glaubt er dem dünnen Ermittlungserfolg seiner Beamten, die ja in Folge des Namens Knut (sen.) auf Knut (jun.) als Täter gekommen sind. Lange Rede kurzer Sinn, dass Verfahren wird gegen eine Geldauflage eingestellt.
Wie soll sich Knut (jun.) eurer Meinung nach verhalten, bzw. welche Rechtsmittel hat Knut (jun.) noch?
Ein Vater, wir wollen ihn Knut (sen.) nennen, hat 5 Söhne. Die Söhne heißen A, B, C, D und Knut (jun.). Da einige Söhne noch nicht volljährig sind, schließt der Vater auf seinen eigenen Namen Prepaid-Karten für diese ab. Das geht so lange gut, bis eine der Rufnummern, die auf Papa Knuts Namen laufen, im Zusammenhang mit Drogen im Handy eines kleinkriminellen Drogendealers auftauchen. Wegen dem Umstand, dass sowohl der Vater, als auch einer der Söhne Knut heißen, ist die Polizei fest davon überzeugt, dass Sohnemann Knut einer der Kunden des Drogendealers sein muss. Er war es aber tatsächlich nicht, sondern einer der 4 anderen Söhne hat sich diesem Vergehen schuldig gemacht.
Es malen die Mühlen des Gesetzes und gegen einen ersten Strafbefehl wird Einspruch eingelegt. Tatsächlich kommt es zu einem Gerichtsverfahren, in dem der Drogendealer wahrheitsgemäß bestreitet, dass er den Beschuldigten Knut (jun.) kenne. Der Staatsanwalt glaubt in Folge dessen seinem eigenen Zeugen nicht, jedoch glaubt er dem dünnen Ermittlungserfolg seiner Beamten, die ja in Folge des Namens Knut (sen.) auf Knut (jun.) als Täter gekommen sind. Lange Rede kurzer Sinn, dass Verfahren wird gegen eine Geldauflage eingestellt.
Wie soll sich Knut (jun.) eurer Meinung nach verhalten, bzw. welche Rechtsmittel hat Knut (jun.) noch?
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MIWA
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Rein was den prepaid karten angeht ist der Vater zuständige und haftbar zudem würde es ja eine Haus Durchsuchung und Drogentest kommen so wie die PC beschlagnahmt/handy da sollte sich der schuldige finden das auf so dünner Verdachts eben strafen verhängt werden halt ich für unwahrscheinlich hab aber kein Jura studiert
Außerdem geh ich davon aus das kunt jung sein Bruder verpetzen würde und sich zeugen finden
--- Update ---
Jetzt hab ich aber am Thema vorbei gereden
MaN könnte Berufung einlegen kostet aber erst viel Geld
Außerdem geh ich davon aus das kunt jung sein Bruder verpetzen würde und sich zeugen finden
--- Update ---
Jetzt hab ich aber am Thema vorbei gereden
MaN könnte Berufung einlegen kostet aber erst viel Geld
Also ich kanns ni nachvollziehen. Meine Nummer haben sicher Hunderte und nur weil meine Nummer in einem fremden Handy gespeichert ist soll ich ne Gebühr zur Einstellung bezahlen?
Ist das so richtig?
Wenn absehbar ist das dieses Verfahren zu nix führt, würde ich auch keine "Abschlussgebühr" bezahlen... Man kann mich doch nicht dazu zwingen eine dünne anklage fallen zu lassen (wie auch ich habe die ja nicht gestellt) und dafür noch Geld bezahlen zu müssen. Ist ja wie Tanken gehen und an der Kasse den Betrag von der Kassiererin zu fordern
VG
Ist das so richtig?
Wenn absehbar ist das dieses Verfahren zu nix führt, würde ich auch keine "Abschlussgebühr" bezahlen... Man kann mich doch nicht dazu zwingen eine dünne anklage fallen zu lassen (wie auch ich habe die ja nicht gestellt) und dafür noch Geld bezahlen zu müssen. Ist ja wie Tanken gehen und an der Kasse den Betrag von der Kassiererin zu fordern
VG
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emulbetsup
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Es gibt einen einschlägigen WhatsApp-Verlauf zwischen dem Drogendealer und dem Nutzer der Nummer - Das ist aber wie gesagt nicht der Knut (jun.).
UND:
Die Sache war ja jetzt bereits das erste Mal vor Gericht, was zu der oben beschriebenen Verhandlung führte, in der der Staatsanwalt seinem eigenen Zeugen nicht mehr glaubt, die Beteuerungen von Knut (jun.) Schutzbehauptungen sind und der extrem dünne und konstruierte Zusammenhang der Polizei zumindest nicht zu einem Freispruch führt. Knut (jun.) ist übrigens komplett unbescholten und bis jetzt noch nie in irgendeiner Weise mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
UND:
Die Sache war ja jetzt bereits das erste Mal vor Gericht, was zu der oben beschriebenen Verhandlung führte, in der der Staatsanwalt seinem eigenen Zeugen nicht mehr glaubt, die Beteuerungen von Knut (jun.) Schutzbehauptungen sind und der extrem dünne und konstruierte Zusammenhang der Polizei zumindest nicht zu einem Freispruch führt. Knut (jun.) ist übrigens komplett unbescholten und bis jetzt noch nie in irgendeiner Weise mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
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BoMbY
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Was ist denn überhaupt der Straftatbestand? Möglicherweise Kontakt mit einem Drogendealer? War da ein Pflichtverteidiger der keine Lust auf Arbeit hatte am Werk?
emulbetsup
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Nehmen wir mal an, dass der vorgeworfene Straftatbestand der Erwerb einer nicht geringen Menge Marihuana (6g) sei und sich diese Menge wohl aus dem WhatsApp-Verlauf ergibt. Einen Verteidiger hat Knut (jr.) noch nicht engagiert, da er im Leben nicht damit gerechnet hätte bei dieser Faktenlage nicht freigesprochen zu werden. Schließlich ist Knuts (jun.) Gewissen rein und er war bis dato naiv genug dem Rechtstaat zu vertrauen.
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MagicEye04
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Will der echte Täter da nicht aus Familiensinn den Knut entlasten?
Bzw. will Knut unbedingt den Kopf für den Bruder hinhalten?
Bzw. will Knut unbedingt den Kopf für den Bruder hinhalten?
Alyva
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Da Knut Jun. möglicherweise auch Freunde hat, denen er das Handy vielleicht auch mal kurz ausgeliehen hat, mag der echte Täter womöglich gar nicht erst aus der Familie kommen.
Knut Jun. muss sich an einen Verteidiger wenden. Ich bin mir nicht so sicher, aber nur ein Anwalt weiß (oder sollte wissen) genau ob der bloße Wille der Beschaffung reicht um in dieser Sache bestraft werden zu können.
Ein ähm fiktiver Verlauf des Chats wäre interessant um den Fall etwas genauer bewerten zu können.
Da Knut Jun. möglicherweise auch Freunde hat, denen er das Handy vielleicht auch mal kurz ausgeliehen hat, mag der echte Täter womöglich gar nicht erst aus der Familie kommen.
Knut Jun. muss sich an einen Verteidiger wenden. Ich bin mir nicht so sicher, aber nur ein Anwalt weiß (oder sollte wissen) genau ob der bloße Wille der Beschaffung reicht um in dieser Sache bestraft werden zu können.
Ein ähm fiktiver Verlauf des Chats wäre interessant um den Fall etwas genauer bewerten zu können.
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BoMbY
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Die Faktenlage erlaubt IMHO eigentlich überhaupt keinen hinreichenden Tatverdacht, auf der Grundlage wäre eigentlich auch eine Hausdurchsuchung oder ähnliches nicht rechtmäßig. Die ganze Sache hätte niemals vor Gericht landen dürfen:
1. Nachweisbarer Vorwurf ist maximal Versuch der Beschaffung von Betäubungsmitteln nach § 29 BtMG
2. 6 Gramm ist in vielen Bundesländern noch eine geringfügige Menge (genau erworbenes Gewicht kann auch wohl nicht nachgewiesen werden, vielleicht war es auch weniger, wenn überhaupt etwas erworben wurde)
3. Zeugnisverweigerungsrecht (Ermittelungen gegen Familienangehörige)
4. Täter ist nicht eindeutig identifizierbar ("in dubio pro reo")
Edit: Gegen § 153a StPO kann man wohl nicht viel machen. Grundsätzlich sollte der Anwalt Akteneinsicht fordern, und denn Fall prüfen. Je nach Aktenlage kann man wohl versuchen über eine Dienstaufsichtsbeschwerde eine Einstellung nach § 170 (2) StPO zu erwirken. Grundsätzlich sollte man aber vermutlich einfach die Auflagen erfüllen, weil es eigentlich den Stress nicht Wert ist.
1. Nachweisbarer Vorwurf ist maximal Versuch der Beschaffung von Betäubungsmitteln nach § 29 BtMG
2. 6 Gramm ist in vielen Bundesländern noch eine geringfügige Menge (genau erworbenes Gewicht kann auch wohl nicht nachgewiesen werden, vielleicht war es auch weniger, wenn überhaupt etwas erworben wurde)
3. Zeugnisverweigerungsrecht (Ermittelungen gegen Familienangehörige)
4. Täter ist nicht eindeutig identifizierbar ("in dubio pro reo")
Edit: Gegen § 153a StPO kann man wohl nicht viel machen. Grundsätzlich sollte der Anwalt Akteneinsicht fordern, und denn Fall prüfen. Je nach Aktenlage kann man wohl versuchen über eine Dienstaufsichtsbeschwerde eine Einstellung nach § 170 (2) StPO zu erwirken. Grundsätzlich sollte man aber vermutlich einfach die Auflagen erfüllen, weil es eigentlich den Stress nicht Wert ist.
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unterstudienrat
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Da sieht man wieder wie gut es sein kann wenn man eine Rechtschutzversicherung sein eigen nennen kann.
Ich würde höchstens als Zeuge alleine vor Gericht erscheinen.
Ansonsten schließe ich mich BoMbY an.
Gruß
D.U.
Ich würde höchstens als Zeuge alleine vor Gericht erscheinen.
Ansonsten schließe ich mich BoMbY an.
Gruß
D.U.
Die Diskussion hatte ich gestern erst. Wenn man damit rechnet das man regelmäßig vor Gericht steht weil man verklagt wird oder andere Verklagt, mag sich das lohnen. Aber NUR in diesem Fall.
Wie jede Rechtsschutzversicherung machen die Gewinn, Gewinn den also alle Versicherten mitbezahlen. Insgesamt funktioniert dieses Geschäftsmodell also nur indem Versicherungen verkauft werden die für den Einzelnen in der Mischkalkulation ZU TEUER sind.
In diesem Fall ist es schon fraglich ob die Kinder in der eigenen Police enthalten sind. Eine All In Rundumsoglos Versicherung geht bei 400€ Jahresbeitrag los... Family nicht Inklu... Dazu kommt noch das in vielen Fällen die rechlich unterlegene Partei die Verfahrenkosten inkl. Anwälte trägt. In den meisten Fälle ist der ganze Zirkus also sowieso 4free.
VG
Wie jede Rechtsschutzversicherung machen die Gewinn, Gewinn den also alle Versicherten mitbezahlen. Insgesamt funktioniert dieses Geschäftsmodell also nur indem Versicherungen verkauft werden die für den Einzelnen in der Mischkalkulation ZU TEUER sind.
In diesem Fall ist es schon fraglich ob die Kinder in der eigenen Police enthalten sind. Eine All In Rundumsoglos Versicherung geht bei 400€ Jahresbeitrag los... Family nicht Inklu... Dazu kommt noch das in vielen Fällen die rechlich unterlegene Partei die Verfahrenkosten inkl. Anwälte trägt. In den meisten Fälle ist der ganze Zirkus also sowieso 4free.
VG
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