Brands4friends Gutschein Rücknahme

hunert

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Liebe Gemeinde,

ich habe bei Brands4friends 6 Gutscheine für Sealife gekauft, die nur wenige Monate gültig waren. Wir wollten zu sechst hin, 2 Leute sind aber abgesprungen. Diese Gutscheine will ich zurückgeben, da sie mittlerweile abgelaufen sind, Brands4friends stellt sich aber quer.

Ich gehe davon aus, dass ein Gutschein in Deutschland 3 Jahre gültig sein muss, habe dies auch geschrieben. Als Antwort kam:

Guten Morgen,


vielen Dank für deine E-Mail.

Es tut mir sehr leid, dass du den Einlösezeitraum deiner Gutscheincodes verpasst hast. Wir weisen in der Artikelbeschreibung und in der E-Mail explizit auf das Gültigkeitsdatum hin.

Bei stark rabattierten Leistungsgutscheinen kann eine Festlegung der Gültigkeit bzw. des Zeitraums der Einlösung erfolgen. Unter Umständen kann dies sogar nur wenige Monate betragen.

Du kannst dich gerne an den Anbieter wenden und erfragen, ob sie für dich aus Kulanz eine Verlängerung für 1 - 2 Monate veranlassen können.

Uns sind in diesen Fall bzgl. des Gültigkeitszeitraums die Hände gebunden.

Gern stehen wir dir bei weiteren Fragen oder Anliegen zur Verfügung.

Viele Grüße,

Meines Erachtens ist die rechtliche Situation doch völlig klar, oder? Brands4friends hat 26€ für die 2 Gutscheine kassiert, hält sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zur Einlösung und ich bekomme keine Gegenleistung für mein bezahltes Geld. Damit hat der Verkäufer seine Seite des Kaufvertrages nicht erfüllt.

Nur, wie gehe ich jetzt vor? Vermutlich wissen sie, dass niemand wegen der paar Kröten zum Anwalt läuft, bzw. dass kein Anwalt bei 26€ Streitwert auch nur einen Finger krumm macht. Ich empfinde dies als absolute Frechheit: Denen ist doch völlig klar, dass sie sich wider deutschen Rechts verhalten. Was würdet ihr in so einer Situation machen? Oder schätze ich die rechtliche Lage falsch ein?


hunert
 
ja, ich denke, Du schätzt die Lage falsch ein. Erstmal: Brands4friends ist nur ein Händler von Gutscheinen, die verkaufen die einfach nur weiter, aber auf die Bedingungen habend ie keinen Einfluß und sind dafür auch nicht haftbar. Ähnlich wie wenn man ein Aktie oder eine Anleihe an der Börse kauft, ist nicht der Vorbesitzer für z.B. ausbleibende Dividenden oder Zinsen verantwortlich, sondern der Emittent des Wertpapiers. Ist also völlig richtig, wenn die sagen, daß Du Dich an Sealife wenden mußt, wenn Du mit den Bedingungen des Gutscheins unzufrieden bist.

Und zum zweiten, diese 3 Jahre sind ein Standardwert (genauer gesagt sind es 3 Jahre ab Jahresende, indem der Anspruch entstanden ist, also z.B. ist ein nicht besonders befristeter Gutschein von Juni 2010, ist er gültig bis 31.12.2013), aber die Frist darf auch kürzer sein, wenn das branchenüblich ist, dann kann es auf 1 Jahre runtergehen. Oder noch weniger, wenn er z.B. über eine Dienstleistung lautet (da die teurer werden kann, z.b. "einmal Haareschneiden" kostet bei Ausstellungsdatum z.B. 20 € und drei Jahre später wg. höherer Löhne usw. vielleicht 30 €, deswegen darf der Gutschein kürzer befristet werden) oder die Leistung zeitlich befristet ist.

Also wenn Sealife z.B. (ich denke mir jetzt wegen fehlender Infos mal was aus) draufschreibt "Gutschein für 1x Eintritt Erwachsene ohne Ermäßigung, nur gültig vom 1. April 2016 bis 31. September 2016", dann wäre das mMn vollkommen rechtens, wenn sie z.B. im Winter zu haben oder der Eintrittspreis dann anders ist und nächstes Jahr evtl. auch anders ist.

Ich sehe keine Möglichkeit, damit noch was anzufangen, es sei denn, Du warst z.B. nach einem Unfall lange im Krankenhaus und konntest nicht hin, dann könnte man evtl. Hemmung der Verjährung wegen höherer Gewalt geltendmachen *chatt*

Also ärgerliches Lehrgeld, aber sei froh, daß es nur 26 € sind. Bei nächsten Mal weißt Du, daß Du auf die Frist gucken mußt.
 
Hallo,

bei Gutscheinen für eine befristete oder nicht ständig verfügbare Attraktion kann es durchaus sein, dass sie auch kürzer als 3 Jahre befristet sein können. Wenn du einen Gutschein für Sealife 2016 kaufst, kannst du dich nicht 2017 darüber beschweren, dass sie abgelaufen sind. Oder bei Gutscheinen für eine bestimmte Kinovorstellung. Da kommt es jetzt darauf an, was auf den Gutscheinen steht und wie alt sie wirklich sind. Du hast geschrieben, sie waren nur wenige Monate gültig und sind seit längerem abgelaufen. Hast du die anderen 4 eingelöst?

Gruß
 
Danke für eure Beiträge!

Die anderen 4 Gutscheine wurden eingelöst. Die Gutscheine wurden irgendwann Anfang 2016 gekauft und waren bis 31.3. glaube ich gültig. In diesem Zeitraum konnte ein Erwachsener mit einem Gutschein einmal Sealife besuchen.

Ich meine mich mal an eine Diskussion bei Mydealz erinnern zu können (im Zusammenhang mit Groupon Gutscheinen). Da war die Quintessenz, dass Gutscheine in Deutschland grundsätzlich mindestens 3 Jahre gültig sein müssen, die kurze Befristungsdauer bei Groupon also eigentlich nicht rechtens. Deshalb nimmt Groupon nach Ablauf der Gutscheinfrist selbige auch völlig unkompliziert zurück und erstattet den Kaufpreis auf das Kundenkonto bzw. auch in Bar (dann abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15% bzw. max. 10€). Bei den gekauften Sealife-Gutscheinen handelt es sich ja quasi um Groupon-ähnliche Gutscheine, bei denen zu Werbezwecken vergünstigt eine Leistung angeboten wird, die aber limitiert und zeitlich befristet ist. Ich bin davon ausgegangen, dass diese Befristung von vornherein unrechtens ist, die Anbieter dies aber nach dem Motto "wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter" zu Werbezwecken trotzdem machen. So überbrücken sie halt die "Saure-Gurken-Zeit".

Und genau das ist ja die Frage: Darf ein Anbieter eine dauerhaft verfügbare Leistung so stark befristet anbieten? Schließlich ist Sealife immer geöffnet. Wenn man sich beispielsweise dieses Urteil anschaut, dann spricht das für mich gegen eure Aussagen.


hunert
 
In dem Urteil steht ja nicht, ob die Gutscheine für einen Sachwert oder eine bestimmte Summe waren.
Denn ich auch denke, das ist nunmal der Knackpunkt.
Ein Kinogutschein über 20€ darf nicht zu kurz befristet sein, einer für eine Sachleistung ohne Nennung der Summe schon.

Ich habe hier leider auch noch einen "Gutschein" für 4 Straßenbahnfahrten liegen. Durch eine Preiserhöhung wurde der halt innerhalb von 4 Monaten ungültig. Und in Dresden bedeutet(e) das auch noch, dass man nicht mal mehr das Geld dafür zurückbekommt (anders z.B. in München, wo auch alte Fahrscheine noch gegen Aufpreis umgetauscht werden können).

PS: Gerade mal bei Sealife München geschaut. Karten kosten zwar dort an der Kasse 18€, online aber nur 11. Da hättest Du ja mit 13€ nicht mal wirklich was gespart.
 
naja, um das endgültig rauszufinden, würdest Du klagen müssen. Aber wie gesagt sehe ich dabei nicht sonderlich hohe Erfolgsschancen.

Wenn es um "10 € Ermäßigung auf Eintritt" ginge, dann wäre das wohl anders, weil das unabhängig davon ist, wie der Eintrittspreis dann sein wird, wenn man den einlöst. Aber so ist es für die Leistung an sich, die teurer werden kann. Sieht einfach schlecht aus, sorry.

Hast Du denn überhaupt schon mit Sealife Kontakt aufgenommen (diese Brandsowieso ist wie gesagt der völlig falsche Ansprechpartner)? Vielleicht sind die ja kulant und tauschen die Gutscheine freiwillig um gegen neue, dann könntest Du die wenigstens einlösen oder wieder verscherbeln. Dazu sollte man aber freundlich sein und nicht patzig, fragen statt fordern ist das Motto ;)
 
Danke für eure Beiträge.

Seid ihr euch sicher, dass Sealife der Ansprechpartner ist? Der Vertrag ist doch mit B4F entstanden. Bei Groupon geschieht die Rückabwicklung auch über Groupon und nicht über den eigentlichen Anbieter der Leistung. Und das ist ja das gleiche Prinzip (auf einer Plattform wird ein stark befristeter Gutschein eines Partnerunternehmens zu Werbezwecken angeboten).


Klar ist natürlich, dass ich wegen der paar Kröten nicht klagen würde. Auch habe ich keine Lust da ewig hin- und herzutelefonieren - da erreicht man dann nur irgendwelche Callcentertypen, die sowieso alles abwiegeln, ohne es sich eigentlich anzuhören. Mich interessiert es einfach, vor allem weil es einen gewissen Widerspruch zwischen euren Aussagen und dem Verhalten bei Groupon gibt. Wieso sollten die so unproblematisch die nicht eingelösten Gutscheine zurücknehmen, wenn sie es nicht müssten? Die haben doch auch nichts zu verschenken...


hunert
 
... weil sie den Ärger fürchten, den die Kunden dann machen könnten. Das hat nichts mit Recht und Gesetz zu tun, sondern mit Angst. Klar, so kann man auch agieren, einfach Firmen mobben mit negativem Bewertungen usw., aber mir persönlich wäre das zu unanständig und zu viel "amerikanische Leitkultur". Ich halte mich doch lieber ans gute alte BGB, dann muß ich mich nicht auf Almosen oder meine Schußwaffe verlassen wie in Trumpland (ja, das ist jetzt polemisch überspitzt formuliert, bitte keine Diskussion starten :]). Nur durch Gewöhnung an kulantes Verhalten von Firmen kann man daraus keine Ansprüche ableiten.

Aber fragen kann man schon noch ;)

Seid ihr euch sicher, dass Sealife der Ansprechpartner ist? Der Vertrag ist doch mit B4F entstanden.
Wenn DU mir den Gutschein weiterverkaufst, darf ich DICH dann verklagen, wenn Sealife mich damit nicht reinläßt? Also.
 
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