Kleinunternehmerregelung

ghostadmin

Grand Admiral Special
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Mal angenommen man nützt die Kleinunternehmerregelung und weist in Rechnungen keine Ust. aus. Stellt dann erst Ende des Jahres fest das man im Vorjahr (2016) knapp über der 17500€ Grenze lag. Wird man dann dazu verdonnert für sämtliche Rechnungen aus dem Jahr 2017 nachträglich eine Steuer ans FA zu zahlen die man in Rechnungen gar nicht ausgewiesen hat? Und vor allem was ist wenn der Gesamtumsatz in 2017 wieder unterhalb der 17500 Grenze liegt was ja schon unterhalb dem Existensminimum liegt wenn man keine weiteren Einnahmen hat.

Ich hatte das immer so verstanden:
http://www.existenzgruender.de/Shar...nnahmen-werden-voraussichtlich-ueberschr.html

Aber hier steht was anderes:
http://lifos-gmbh.de/kleinunternehmerregelungsgrenze-ueberschritten-was-dann/

http://www.kleinunternehmer.de/kleinunternehmerregelung.htm
Die gute Nachricht: Wenn Sie Geschäfte mit Unternehmen machen, dürfen Sie korrigierte Rechnungen verschicken, auf denen Sie Umsatzsteuer ausweisen. Ihren Kunden machen Sie damit zwar zusätzliche Arbeit: Da die Rechnungsempfänger den Umsatzsteueranteil jedoch als Vorsteuer geltend machen dürfen, haben Ihre Kunden keine finanziellen Nachteile.

Das heisst man verschickt dann neue Rechnungen und schlägt 19% drauf die die Firma dann an einem nachzahlen soll? Aber was ist wenn die andere Firma das schon längst alles in der Buchführung hat? Oder eine Stornorechnung mit der man den kompletten Betrag rückzahlt und dann eine neue Rechnung stellt?
 
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Da steht ganz klar in den Seiten drin, da du die 17.500 Euro im ersten Jahr überschritten hast, tritt für das Folgejahr die Regelbesteuerung ein.

Wenn Sie im Gründungsjahr wider Erwarten mehr als 17.500 Euro steuerpflichtige Einnahmen erzielen, bleibt Ihnen der Kleinunternehmerstatus für das erste Jahr erhalten. Ab Januar des Folgejahres unterliegen Sie jedoch automatisch der Regelbesteuerung. Das gilt auch dann, wenn Sie ganz sicher sind, im zweiten Jahr wieder unter der 17.500-Euro-Grenze zu bleiben!

Zwar ist das Beamtendeutsch, nicht immer zu verstehen aber verbindlich und klar definiert.
 
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