Rückgaberecht von fälschlicher Auslegung der Kennzeichnung eines Komplettsystemes

Kann der Käufer:

  • ... wegen Täuschung das Komplettsystem zurückgeben?

    Stimmen: 4 50,0%
  • ... wegen Täuschung eine Systemaufrüstung verlangen?

    Stimmen: 0 0,0%
  • ... wegen Täuschung einen Preisnachlaß verlangen?

    Stimmen: 0 0,0%
  • Pech gehabt. Der Käufer hätte sich besser infomieren sollen.

    Stimmen: 4 50,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    8

Mari

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Hallo,

auf so manchen Verkaufsplattformen werden immer wieder Komplettsysteme von Privatpersonen angeboten, die nach ihren Angaben für aktuelles Gaming ausgelegt werden oder besser sagen wir mal, waren.
Wenn man genauer anfragt, erhält man die Auskunft, das man alle heute gängigen Spiele auf High spielen kann.
Unser einer weiß, das beispielsweise ein Quadcore mit 2,6GHz, 4 GB DDR3 RAM, einer 360 GB HDD und einer Nvidia 550 GTX keinen Blumentopf gewinnen kann. Jedoch was macht einer, der davon kleinen Plan hat.

Es wird diskutiert, ob der Käufer einen Kaufschutz hat, das er vom Verkäufer trotz Nachfrage eine falsche Auskunft erhielt.

Die Frage, hat ein Käufer in diesem Fall Rechte oder hat er einfach nur Pech gehabt und einige hundert Euro versenkt?
Wie seht ihr das?
 
Du kannst doch auch alle gängigen auf High Spielen......
NUR welche sind gängig?!
Bei welcher Auflösung?!
Das sind die größten Knackpunkte würd ich sagen.
 
Eigene Angaben sind leider oft subjektiv. Der Verkäufer mag einen niedrigen Anspruch haben, damit hat das tatsächlich für ihn gereicht und seine Angaben entsprächen der Wahrheit.
 
Nun gängig wären wohl alle AAA, also AC, Counterstrike, The Witcher 3, CoD, Battlefield, LoL und HotS. Davon läuft nur LoL auf High.
 
So lange nicht konkret ein Spiel mit konkreten Einstellungen und konkreten fps genannt wird, ist so ein Text wie "alle heute gängigen Spiele auf High " völlig aussagelos und damit hat der Käufer halt Pech gehbat.
 
wenn Umtausch ausgeschlossen, dann Pech gehabt
 
So lange nicht konkret ein Spiel mit konkreten Einstellungen und konkreten fps genannt wird, ist so ein Text wie "alle heute gängigen Spiele auf High " völlig aussagelos und damit hat der Käufer halt Pech gehbat.

Nun Aussagelos ist er ja eben nicht. Auch eine schwammige Aussage muss man irgenwie begründen können.
 
Eigene Angaben sind leider oft subjektiv. Der Verkäufer mag einen niedrigen Anspruch haben, damit hat das tatsächlich für ihn gereicht und seine Angaben entsprächen der Wahrheit.
Das ist ein guter Ansatz, wenn der Verkäufer seine eigene Linie sehr niedrig ansetzt, wäre dieser aus dem Schneider und der Käufer hätte Pech gehabt.
Insofern wäre es zu hinterfragen, welche Spiele der Käufer als High oder Gängig ansetzt.
 
Nun Aussagelos ist er ja eben nicht. Auch eine schwammige Aussage muss man irgenwie begründen können.
Eine schwammige Aussage kann aber jeder irgendwie begründen und schon passt sie.
 
Ne, auch da gibt es Grenzen. Ich kann dir auch keinen Geländewagen verkaufen mit ja er fährt und dann ist damit eine eben oder besser noch abschüssige Straße gemeint, weil der Motor keine 2 Grad Steigung schafft.
 
Fast alle SUVs sind nicht geländetauglich, werden aber damit beworben.
 
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