Vater verstorben was nun ?

Schulden betreffend Haus, Bank etc. ja ist ja auch logisch. Aber unter Garantie nicht von Schmerzensgeld aus einer Körperverletzung die ich nicht begangen habe. Gut betreffende Person kann ja gerne versuchen gegen mich zu klagen, aber die wird nie rausfinden wer der Erbe ist. Aufgrund des neuen Datenschutzgesetz habe ich entsprechende Maßnahmen eingeleitet die die Weitergabe verhindert. Und klagen gegen das Datenschutzgesetz bei Verstoß können locker die XK übertreffen. Von daher wird da nichts kommen.


Edit habe die Antwort, ist ganz klar nein.


Von einer guten Freundin, der EX hatte 4K zu zahlen, ist verstorben an Krebs als das Urteil schon Rechtskräftig war. Seine Kinder von damaliger EHE mussten nix zahlen. Damit wäre das ab hier dann erledigt.
 
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Ob das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vor Strafverfolgung bei richterlicher Anordnung schützt ist sicher fraglich ?

In der Regel tut die Firma alles dafür, den Beteiligten die (zur Zeit noch) Euros aus der Tasche zu transferieren.
 
Ich würde zu Vorsicht raten!

zu typischen geerbten Schulden gehören auch Schadensersatzforderungen gegen den Erblasser die an die Erben übergehen. Eine Form des Schadensersatz ist der immaterielle … aka Schmerzensgeld.


https://www.erbrecht-lahn.de/erbrecht/erbenhaftung/

https://www.kostenlose-urteile.de/L...-Fussgaenger-verursachten-Unfall.news1526.htm


Anwältin ist ja informiert, falls was kommt. Zumal der Schmerzensgeld Anspruch bei dem Betrag von 9K den eigentlichen Schaden bei weitem übertrifft. Das wurde nur so hoch, weil er ständig geklagt hat. Er wurde ja vorher angemahnt zu zahlen, weil er im Unrecht war. Sind also alles Gründe die man Ansprechen kann, und falls ich doch zahlen muss dann nur ein Bruchteil davon aber sicher nicht den Betrag der mir ohnehin nicht zur Verfügung steht.

Kann das Urteil nicht nachvollziehen, hätte als Richter die Klage abgewiesen mit der Begründung das man dem Ehemann der einen höheren Verlust durch sein Tod seiner Frau erlitten hat, unabhängig der Lage ob die Frau Dement, Selbstmord, etc. begangen hat die Kosten nicht zusätzlich auferlegt werden kann.

Der Logführer wird ausreichend abgesichert sein, sprich wenn er keine Berufsunfähigkeitsversicherung angeschlossen ist er selbst schuld, da im Beruf als Lokführer nie ausgeschlossen werden, das man mit Selbstmördern unsicheren Fahrern etc. zu tun hat.

In diesem Fall geht's im Grunde nur um eine leichte Körperverletzung und so ganz Unschuldig war die betreffende Person auch nicht. Aber die Reaktion meines Vaters darauf unangemessen war.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Crashtest

Ja genau, das ist eines von vielen, dieser unverhältnismäßig, geisteskranken Urteile ! Im betreffenden Fall ist aber von Ehe die Rede.

Ob solche Beschlüsse überhaupt mit der jeweiligen Landesverfassung oder dem Grundgesetz verträglich sind ?

Da war doch sicher noch die uralt Gesetzgebung aus dem Kaiserreich am Werk !
 
Die Schulden, die aus dem Urteil zu einer begangenen Körperverletung entstandenn sind, erbst du *selbstverständlich* mit und hast diese auch in vollem Umfang zu bezahlen. Wenn dein Vater einen Finanzbetrug begeht und daraus Schulden entstehen, erbst du diese natürlich auch.

Wieso sollte hier ein Unterschied zwischen Körperverletzung und anderen Straftaten bestehen? Absolut hahnebüchener Unsinn.
 
Ich als Laie wüsste jedenfalls nicht, warum es mehrere Sorten von Schulden geben sollte.

Man braucht eine Strafe nicht zu bezahlen und kann auch die Ersatzfreiheitsstrafe antreten ...

Ernsthaft: In der Tat zählen solche Strafen wohl als "höchstpersönliche Schuld", und die verfallen mit dem Tod.

--- Update ---

Siehe auch zum Beispiel:

Bundesgerichtshof: Urteil vom 29.04.2014 – VI ZR 246/12

Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich.

--- Update ---

Edit:


§ 459c StPO – Beitreibung der Geldstrafe

(3) In den Nachlaß des Verurteilten darf die Geldstrafe nicht vollstreckt werden.

--- Update ---

Und auch:

§ 45 AO - Gesamtrechtsnachfolge

(1) Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Rechtsnachfolger über. Dies gilt jedoch bei der Erbfolge nicht für Zwangsgelder.
 
Die Schulden, die aus dem Urteil zu einer begangenen Körperverletung entstandenn sind, erbst du *selbstverständlich* mit und hast diese auch in vollem Umfang zu bezahlen. Wenn dein Vater einen Finanzbetrug begeht und daraus Schulden entstehen, erbst du diese natürlich auch.

Wieso sollte hier ein Unterschied zwischen Körperverletzung und anderen Straftaten bestehen? Absolut hahnebüchener Unsinn.

Hast du Ahnung davon ich denke nicht, denke nochmal nach was du geschrieben hast. Sprich habe ich den Schaden begangen -> NEIN, hat es was mit dem Erbe zu tun -> NEIN !

Mittlerweile habe ich Unterlagen zu dem Fall, die indirekt damit zu tun hat. Der Gläubiger ist in dem Fall nicht die geschädigte Person sondern Krankenkasse XYZ. Das Urteil ist allerdings schon mehr als 5 Jahre her, habe mir sagen lassen das es eine Verjährungsfrist gibt die hiermit abgelaufen ist. Den Betrag XYZ hatte er in Raten getilgt und Rest Summe XYZ ist offen.

Denke das meine Chancen sehr gut stehen davon keinen Cent zahlen zu müssen, wird aber durch ein Anwalt geprüft werden. Da dies unter Vertragsrecht fällt sieht das wohl ganz gut, hat ja nichts mit Erbrecht wo man sich mit Geschwister um Erbe sein Recht erkämpfen muss.
 
Kleiner Tipp - Anspruchsübergänge der Krankenkasse, die per Bescheid festgesetzt sind, verjähren nach 30 Jahren!
 
Die Forderungen wären wohl tatsächlich vererbbar, und verjähren erst nach 30 Jahren, aber wenn lange Zeit nichts passiert ist, kann man unter Umständen jetzt eine Verwirkung geltend machen. Naja, das ist auf jeden Fall besser bei einem Anwalt aufgehoben.
 
Hast du Ahnung davon ich denke nicht, denke nochmal nach was du geschrieben hast. Sprich habe ich den Schaden begangen -> NEIN, hat es was mit dem Erbe zu tun -> NEIN !

Mittlerweile habe ich Unterlagen zu dem Fall, die indirekt damit zu tun hat. Der Gläubiger ist in dem Fall nicht die geschädigte Person sondern Krankenkasse XYZ. Das Urteil ist allerdings schon mehr als 5 Jahre her, habe mir sagen lassen das es eine Verjährungsfrist gibt die hiermit abgelaufen ist. Den Betrag XYZ hatte er in Raten getilgt und Rest Summe XYZ ist offen.

Denke das meine Chancen sehr gut stehen davon keinen Cent zahlen zu müssen, wird aber durch ein Anwalt geprüft werden. Da dies unter Vertragsrecht fällt sieht das wohl ganz gut, hat ja nichts mit Erbrecht wo man sich mit Geschwister um Erbe sein Recht erkämpfen muss.

Doch doch, ich kenne mich damit sogar sehr gut aus. War immerhin Teil meines Studiums.
Kleines Beispiel: Nehmen wir an, dein Vater hatte das Geld, hat es aber schlicht und einfach nicht bezahlt. Nun erbst du das Geld von ihm - und gegen diesen Geldbetrag, den er dir vererbt hat, steht die Schuld aus dem vergangenen Urteil im Buche - obwohl er aus vorhandenem Vermögen schon längst hätte bezahlen müssen und können. Hat er aber nicht.

Die Tatsache, dass du hier tatsächlich de facto "nichts" geerbt hast, fällt hier leider nicht ins Gewicht - die Schuld - ob nun strafrechtlich oder zivilrechtlich vor Gericht erwirkt, wird selbstverständlich (erst einmal) mit vererbt. Wird dieser Anspruch nun geltend gemacht - was durchaus NICHT die Regel ist - wird dies zu einem weiteren Verfahren führen, in dem dann festgestellt werden muss, ob du die Erbschuld aus dem geerbten Vermögen / Hausverkauf begleichen musst.

Was allerdings auf *keinen* Fall passieren wird, ist dass du die Schuld aus deinem Privatvermögen begleichen musst. Es wird lediglich das geschätzte Erbvermögen inkl. Hausverkauf gegen die Erbschuld gerechnet und der Differenzbetrag nach Steuer (beim Haus sehr wichtig!!) gebildet.

Du hast also gute Karten, wenn sich die Versicherung oder der Geschädigte garnicht bei dir meldet und die Sache auf sich beruhen lässt.
Schlechte Karten hast du, wenn der Hausverkauf bekannt ist und die Sache vor Gericht geht, weil die Versicherung / der Geschädigte Kohle sehen will. Dann wirst du den Erlös aus dem Erbantrit wieder abtreten müssen. Das ist gängige Rechtssprechung und daran gibt es auch nichts zu drehen. Die Gerichte legen hier die Tatsache zu Grunde, dass nichts vererbt werden kann, was einem eigentlich nicht (mehr) gehört. Und da das Urteil gesprochen, die Schuld festgestellt und der Betrag angemahnt wurde, gehörte der Geldbetrag, der offen ist deinem Vater nicht mehr.

Ich denke so ist das plausibel dargelegt und macht auch für dich nachvollziehbar Sinn. Es wäre ja noch schöner, wenn man Vermögen vererben könnte und mit dem Tod gleichzeitig jede Schuld aus einer Straftat erledigt wäre. Ist ja wie geschenktes Geld ;-)

Um das nochmal klarzustellen: aus deinem Privatvermögen geht kein cent drauf - aus deinem Erbe, und dies schließt das Haus ein - wird voll beglichen.
 
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War immerhin Teil meines Studiums.[...] die Schuld - ob nun strafrechtlich oder zivilrechtlich vor Gericht erwirkt, wird selbstverständlich (erst einmal) mit vererbt. [...]

War Dein Studium zufällig vor 1974? Den § 459c StPO - Beitreibung der Geldstrafe gibt es seit dem Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vom 2. März 1974 ...
 
Hast natürlich recht in dem Zusammenhang der Geldstrafe. Hier geht es aber um die Schuld gegenüber der Krankenkasse.
 
Dann nehme ich den Mittelweg, kann sich die Krankenkasse dann selbst aussuchen ob sie 15 Jahre mit Raten von XX Euro leben kann. Oder 50% der Schuld in Bar sofort, und damit sich erklärt keine weiteren Ansprüche mehr zu erheben oder nachträgliche.

Ich denke die sollten dann sehr schnell drauf eingehen.

Könnte ja das Erbe wieder ablehnen, dann wird die Kasse ewig auf das Geld warten. Findet sich keiner und wird die Hütte per Versteigerung verkauft, sieht die Kasse genau 0,00 Euro. Denke das Risiko werden die nicht eingehen.

Denke verhandeln sollte ehr drin sein, als gar nicht zu reagieren !

Gut das ich nicht die selbe Kasse habe, das wäre von meiner Seite mit einer Kündigung derer beantwortet worden. Logische Konsequenz halt.
 
*Kopfschüttel*
 
@netbuster

Betreff, "kleines Beispiel": Wenn ein Urteil "rechtskräftig" ist, muss dieses auch umgesetzt werden. Ob der Richter nun mit dem Urteil richtig liegt oder nicht,

unerheblich wenn die Exekutive ausführt, es ist die derzeitige Ausgangslage. Im Studium sollten daher auch mal die Worte, Zwangsvollstreckung, Haftbefehl,

Ersatzfreiheitsstrafe aufgetaucht sein ! Mit einfach mal nicht zahlen wollen, ist das nicht geregelt. Einfaches Beispiel GEZ *lol*! Ansonsten klingt

die Theorie plausibel. Wie Zidane aber schon schrieb, wurde mit einer Ratenzahlung begonnen. Das kann letzten Endes nur ein Sachverständiger

klären, ob dem wirklich so ist. Jedenfalls ist die Chance nun sehr gering, das Zidane auf einmal unerwartet "Urlaub" machen muss ;).
 
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Um das nochmal klarzustellen: aus deinem Privatvermögen geht kein cent drauf - aus deinem Erbe, und dies schließt das Haus ein - wird voll beglichen.
Gilt das generell?
Denn dann gäbe es ja kaum noch einen Grund, ein Erbe auszuschlagen, wenn man immer schlimmstenfalls nur mit +-Null rausgeht.
Allenfalls Häuser mit schlummernden Altlasten oder wo der dringende Sanierungsbedarf deutlich höher ist als der Restwert o.ä. und natürlich persönliche Gründe.
 
Gilt das generell?
Denn dann gäbe es ja kaum noch einen Grund, ein Erbe auszuschlagen, wenn man immer schlimmstenfalls nur mit +-Null rausgeht.
Allenfalls Häuser mit schlummernden Altlasten oder wo der dringende Sanierungsbedarf deutlich höher ist als der Restwert o.ä. und natürlich persönliche Gründe.

Wenn du es genau wissen willst, der Auszug meiner Anwältin.

da Sie das Erbe nicht ausgeschlagen haben, für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen sozusagen an dessen Stelle haften und zwar grundsätzlich nicht nur mit der Erbmasse, sondern letztlich auch mit Ihrem eigenen Vermögen, wobei die Haftung unter verschiedenen Voraussetzungen auf die Erbmasse beschränkt werden kann.

Aufgrund der hohen Summe, wird die Kasse angeschrieben und versucht ein Vergleich zu schließen. Sehe das positiv das sich die Kasse drauf einlassen wird. Mein Vater hätte mit den Raten 30 Jahre gebraucht um die Summe zu bezahlen. Die Wahrscheinlichkeit das mein Vater vorher verstorben wäre und sie kein Geld gesehen hätte, da es keine weiteren Erben mehr gibt bei Ablehnung in der Zwangsversteigerung gegen 0% tendiert hätte.
 
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