Vater verstorben was nun ?

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Gast29012019_2

Guest
Hi..

Letzte Woche am 30.8.18 verstarb er im Klinikum XYZ an einer Lungenentzündung im Alter von 73 Jahren.

Da das Verhältnis quasi nicht Existent war, ist es für mich lediglich Formsache.

Logische Konsequenz wenn man Kinder in die Welt setzt und sich dann nicht drum kümmert. :]

Bisherige Schritte

1.)

Standesamt und warten bis dort die Sterbeurkunde hinterlegt wurde, nachdem im Krankenhaus vom Bestatter diese ausgestellt wurde.

2.)

Mit dieser gehe ich dann zum Nachlassgericht um das Erbe auszuschlagen, da er reichlich "Schulden" gemacht hat, das Haus keinen Wert hat und das Grundstück die Kosten nicht decken kann.


3.)

Damit ist dann von meiner Seite alles erledigt, die Frist ist auf 6 Wochen dafür beschränkt man kriegt keine Info darüber und muss sich um alles selbst kümmern.

Etwaige Gläubiger die es sich dann noch wagen Geld von mir zu sehen, kriegen gleich den Anwalt an den Hals. Auf nette Art kann man sich heute keine Ämter etc. vom Hals halten da hilft nur der harte Weg, bevor es mich anfängt zu belasten.
 
Hmm, die Sache ist, dass es bei vielen Parteien Kosten und unnötigen Aufwand verursacht. Vielleicht kannst du jemanden bitten und bevollmächtigen, alles abzuwickeln, einen Freund von ihm?

Vielleicht gibt es auch noch Fotos und Videos aus der Kindheit, die du haben möchtest?
 
Also wenn ich das richtig verstehe hat man durch das Ausschlagen keine Rechte und keine Pflichten mehr, also man braucht sich um nichts mehr zu kümmern, man hat aber auch keinerlei Anspruch mehr auf irgendwelche Dinge. Wenn man irgendwelche Wertgegenstände nach dem Ausschlagen aus dem Haus holt könnte man sich ggfls. also theoretisch sogar strafbar machen.

Edit: Und wenn man vor dem Ausschlagen Wertgegenstände raus holt könnte man den Eindruck erwecken doch das Erbe anzutreten, und damit die Ausschlagung anfechtbar machen.
 
Ich meinte ja ganz unbürokratisch. Ein Freund bekommt eine Vollmacht und wickelt alles ab.
Das Kind darf die Fotos (ohne materiellen Wert) mitnehmen.
 
Du kannst nur eine Vollmacht erteilen wenn Du das Erbe annimmst. Wenn es keine sonstigen Erben mehr gibt wird automatisch der Staat zum Erben, und muss sich um alles weitere kümmern.
 
Die Bude ist eine reine Messie Wohnung, und alles total verdreckt. Mögliche Wertgegenstände dürften kontaminiert sein und würde eh nichts mitnehmen weil auch schon der Geruch unerträglich ist.
 
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ich hatte damals ne ähnliche Situation, mit dem Erbe ausschlagen bist Du aber auf der sicheren Seite und raus aus jeder Haftung.
 
So hole gleich nun die Schlüssel etc. vom Krankenhaus ab, bevor es entsorgt wird. Wie sieht es rechtlich aus sich vor weiteren Schritten im Haus umzusehen, insbesondere nach Unterlagen, die wichtig sein könnten ?

Die Sterbeurkunde bekomme ich die nächsten Tage, womit ich dann auch erfragen könnte ob Testamente etc. hinterlegt wurden. Ich denke ehr nicht.

Da erbe schlage ich dann eh aus, sofern bares dort gefunden wird das Minimalgrab davon bezahlt. Von meiner Mutter der Vater ist damals gestorben, das Erbe wurde abgelehnt aber die Beerdigungskosten von 1200 Euro haben Sie bezahlt für verbrennen und anonymes Grab.
 
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Wie sieht es rechtlich aus sich vor weiteren Schritten im Haus umzusehen, insbesondere nach Unterlagen, die wichtig sein könnten ?
Analog zum Eingangsposting: Anwalt fragen.
Das wäre mir sonst auch zu heiß, wenn dadurch womöglich das Ausschlagen angefochten wird.
 
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was willst du mit dem schlüssel und dich umgucken, wenn du nichts damit zu tun hast... ???
Nichts machen, erbe ausschlagen, fertig! geht dir keiner aufn sack!!!

genau der weg für "verhältniss quasi nicht existent" !
 
Rechtlich darf ich mich umgucken, habe mich schon informiert um die aktuelle Schuldenlage verifizieren zu können. Ansonsten lehne ich das Erbe als auch möglichen Pflichtteil das geht alles unter den Hammer.
 
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Da erbe schlage ich dann eh aus, sofern bares dort gefunden wird das Minimalgrab davon bezahlt. Von meiner Mutter der Vater ist damals gestorben, das Erbe wurde abgelehnt aber die Beerdigungskosten von 1200 Euro haben Sie bezahlt für verbrennen und anonymes Grab.

Beerdigungskosten sind scheinbar auch nicht zwangsläufig Teil des Erbes, und fallen unter Unterhaltskosten welche man als Verwandtschaft zu leisten hat, wenn wirklich gar kein Geld am Ende übrig bleibt.
 
Also bei mir war das damals so, dass wichtige Unterlagen (Geburtsurkunde etc etc. ) also alles was dich betrifft mitgenommen werden kann ohne das man aufpassen muss.

Solltest du dabei auf Bargeld stoßen würde ich es sogar einstecken (einfach wegen des Verhältnisses)
Wenn das Erbe ausgeschlagen ist werden die Geschwister und danach die restliche Familie herangezogen um zu schauen wer für die Beisetzung aufkommt.
Kann dies keiner oder haben alle das Erbe ausgeschlagen so wird der Staat im Regelfall die Kommune für die Kosten aufkommen. (So war es jedenfalls bei mir)


Mfg
 
Hi

Wenn es keine Unkosten darstellt, einen Anwalt für Erbrecht konsultieren und beraten lassen. Dadurch besteht die Chance, den Behörden schon im

Vorfeld Argument zu entziehen, die dazu führen könnten dir die Kosten aufzuerlegen. Die Behörden haben in solchen Angelegenheiten Routine und stellen,

wie sie eben lustig sind, "uninformierte" sofort kalt, das interessiert dort keinen. Deswegen so gut es geht informieren, bevor die ganze Aktion richtig los geht.
 
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Bist du ggenau über seine Vermögensverhältnisse informiert? Viele ältere leben wie Asketen und Messis und haben weit mehr, als sie bräuchten um "normal" zu leben. Daher würde ich mal ins Haus gehen und eben Unterlagen betrachten. Dabei kannst du für dich interessantes ja gleich mitnehmen.Dann weiss ich nicht, wie das z.b mit der Rente ist. Wird man dort automatisch abgemeldet? Kommen noch Betriebskosten für das Haus auf dich oder sostwem zu. Sowas muss doch geklärt werden. Du weisst ja, das er tod ist, aber die Stadtwerke holen immer noch den Müll, Zeitungen kommen weiter. Die buchen alle weiter ab.

Euer Verhältnis war schlecht, aber wieso, weshalb und warum. Du findest vieleicht Unterlagen, die einiges erklären. Nachbarn, mit denen du reden kannst. Vieleicht machst du eine Annonce in der Zeitung. Das sich Bekannte oder Arbeitskollegen von früher verabschieden können. Jeder kennt ja irgendjemanden. Ich meine damit so Sachen, die dir etwas erklären. Die Fragen beantworten.
 
Beerdigungskosten sind scheinbar auch nicht zwangsläufig Teil des Erbes, und fallen unter Unterhaltskosten welche man als Verwandtschaft zu leisten hat, wenn wirklich gar kein Geld am Ende übrig bleibt.

Habe heute Post bekommen, mich direkt um die Beerdigung zu kümmern sonst läuft es über das Ordnungsamt mit zusätzlichen Kosten. Und wäre laut Formulierung als einziger Angehöriger direkt dafür Verantwortlich. Brief kam heute und muss mich bis morgen um 12 Uhr da gemeldet haben. Und ohne Bestattung kriege ich keine Sterbeurkunde die ich aber brauche um das Erbe auszuschlagen. *buck*

Falls also Bares gefunden wird, wird es genau dafür verwendet um die Kosten zu tragen ganz einfache Kiste ohne an mein erspartes beigehen zu müssen.

Mit dem Ausschlagen des Erbes bin ich aus allem was danach kommt raus !

@burki_pdm, hatte die Gelegenheit am Anfang des Jahres als er noch lebte ein Gespräch zu führen, weiter wollte ich nicht hier drauf eingehen.
 
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Dann weiss ich nicht, wie das z.b mit der Rente ist. Wird man dort automatisch abgemeldet? Kommen noch Betriebskosten für das Haus auf dich oder sostwem zu. Sowas muss doch geklärt werden. Du weisst ja, das er tod ist, aber die Stadtwerke holen immer noch den Müll, Zeitungen kommen weiter. Die buchen alle weiter ab.
Es wird so gut wie gar nichts automatisch abgemeldet.
Manche Sachen enden automatisch mit dem Tod, nur muss das ja trotzdem erst einmal bekannt werden.
Die Hausratversicherung endete z.B. sofort, die Gebäudeversicherung wurde hingegen so wie sie ist, vererbt.
 
So war im Haus, war aber so gut wie nichts brauchbares zu finden. Allerdings was wichtiges wie z.B ein Stammbuch ohne diese hätte ich keine Sterbeurkunde erhalten. Das sind alles so Sachen wo i.d.r auch hier keiner dran denken würde. Wenn Vater oder Mutter mal verheiratet waren etc. da klärt aber der Bestatter auf was alles so benötigt wird und zugleich bei gewissen Sachen abgemeldet wird.

Theoretisch hätte man den einzigen Wert das alte Auto verticken können, da ja gilt wer den Brief findet dem gehört auch automatisch das Auto. Da es aber eine alte Gurke ist ein Renault Kombie von 2001 gibt's dafür ja auch nix mehr mit Tüv vielleicht 500 Euro.
 
Nun stimmt nicht ganz. Brief ist ein starkes Indiz, aber kein Beweis.

Aber mal was praktisches. Auch in den Möbeln nachgesehen? Senioren verstecken Geld gerne unter den Polstern.
 
Geld war keines mehr zu finden leider, bis auf das was in der Geldbörse drin war die ich im Krankenhaus abgeholt habe, deckt nur einen Bruchteil der Beerdigungskosten.
 
Aber mal was praktisches. Auch in den Möbeln nachgesehen? Senioren verstecken Geld gerne unter den Polstern.
Nicht nur dort. Ich wollte eigentlich alle 1000 Bücher entsorgen. Aber beim zufälligen Durchblättern fiel mir ab und zu was entgegen. Nun schau ich doch jedes Buch einzeln durch.
 
Mittlerweile hat ein Anwalt Auskünfte über mögliche Schulden eingeholt. Kein Schufaeintrag, eine alte Grundbuchschuld die beglichen wurde, wenn bei der Bank auch nichts ist bis auf ein Mini Darlehn etc. werde ich das Erbe annehmen, das Haus leerräumen und dann so wie es ist mit Grundstück verkaufen.

Beerdigung ist durch die Kosten beliefen sich auf ca 3300 Euro, hatte leider keine Sterbeversicherung abgeschlossen. :]
 
Nachdem ich das Erbe angenommen habe, und die letzten Schulden rausfinden konnte die ich auch bezahlen muss wie Wasser, Schmutzwasser etc. ist da ein Posten von XK der sich auf Schmerzensgeld aufgrund einer Köperverletzung zugezogen hat.

Als Laie würde ich sagen muss dafür nicht aufkommen, und wird auch ein Anwalt regeln da ich ja die Person nicht verletzt habe und da es nun mein Erbe ist wird diese auch keinen Cent von mir erhalten.

Quasi rechtlich gesehen gleichzustellen ist mit den Beerdigungskosten die nichts mit dem Erbe zu tun haben und selbst komplett tragen musste.
 
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Hi

:D

Das eine Straftat übertragbar oder vererbbar ist, davon habe ich noch nichts gehört. Da wir aber im Zeitalter der Justizwillkür leben, ist es

durchaus denkbar, das dass mit der Strafsache betraute Gericht es zumindest mal versucht, evtl. Kosten noch in Rechnung zu stellen.

Gerichte sind oft mitnichten mehr seriöse Einrichtungen. Richter, Staatsanwälte, Dezernenten & Co schieben und nicken dort häufig alles im

Einvernehmen ab, eine Kontrolle dieser "Herrschaften" findet praktisch nicht statt :] ! Zu klären wäre, wann die Straftat war ? Denn, wenn

dein Vater nicht zahlen hätte können oder wollen, wäre eine Ersatzhaft durch das Gericht erlassen wurden. Das sollte ein Anwalt mit

"ein zwei" Anrufen beim Gericht klären können.
 
Ah, darum wurde am Auto geschraubt...

Wenn das Urteil bereits vor dem Tod rechtskräftig war, dann ist das Verfahren ja quasi abgeschlossen.
Aber wenn das Geld noch nicht von Deinem Vater bezahlt wurde, dann sind es halt Schulden.
Ich als Laie wüsste jedenfalls nicht, warum es mehrere Sorten von Schulden geben sollte.

Bei mir hatte sich z.B. das Finanzamt gemeldet, weil die Einkommenssteuer von vor 2 Jahren immer noch offen war und da incl. Zinsen ein stattliches Sümmchen angesammelt hatte. Kommentar vom Steuerberater: Auch Schulden erbt man.
 
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