Nachdem die gestrige Meldung vom DSL-Team, wir berichteten, wonach bei Gebrauch von Wärmeleitpaste die Garantie auf AMD - Prozessoren erlischt, die User weltweit in Aufruhr versetzte und auch bei AMD für Wirbel sorgte liegen dem DSL-Team mittlerweile neue Informationen von AMD vor.
Der Garantieverlust bezieht sich lediglich auf die Boxed Versionen, also Versionen wo CPU und Kühler inklusive Wärmeleitpad verkauft werden. Da diese Zusammenstellung von AMD zertifiziert ist, unterliegt sie auch der vollen Herstellergarantie von 3 Jahren. Wer also bei Boxed Prozessoren das beiliegende Wärmeleitpad entfernt und statt dessen Wärmeleitpaste benutzt verliert die Herstellergarantie. Die Garantie erlischt selbstverständlich auch bei unsachgemäßer Benutzung, wie z.B. dem Betrieb außerhalb der Spezifikationen. Dies sei, wie Jan Gütter gegenüber den Kollegen vom DSL-Team betonte, gängige Praxis und auch in den Garantiebestimmungen festgelegt.
Anders sieht der Fall bei den sogenannten Tray Versionen, also CPU´s welche einzeln gekauft werden aus. Hierfür übernimmt AMD grundsätzlich KEINE Garantie.
Nachfragen bei verschiedenen Händlern bestätigen diese Aussage. Tritt ein Schadensfall auf ist der Kunde auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Tritt der Händler in die Gewährleistung ein hat der Kunde Glück gehabt. Allerdings gilt auch hier, wie bei den Boxed Versionen, entsteht der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch erlischt der Anspruch auf Regulierung. (DSL-Team)
Nachtrag:
Da ich mittlerweile einige E-Mails bezgl. folgender Aussage erhalten habe:
Tritt ein Schadensfall auf ist der Kunde auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Tritt der Händler in die Gewährleistung ein hat der Kunde Glück gehabt.
möchte ich eins klarstellen, selbstverständlich hat der Kunde einen Gewährleisungsanspruch an seinen Händler im Fall eines Defektes. Darüber gibt es klare gesetzliche Bestimmungen. Es geht mir hier um den Zusammenhang, das der Kunde auf die Kulanz des Händlers angewiesen ist, wenn er eine defekte CPU, welche Spuren von Wärmeleitpaste oder sonstige Manipulationen aufweist, beim Händler reklamiert.
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