Beim Richtfest AMDs Fab36 in Dresden hatte sich Bundeskanzler Gerhard Schröder öffentlich an die Seite AMDs bei den öffentlichen IT-Ausschreibungen gestellt (wir berichteten). Vorher beklagte man sich, dass den Behörden als Fixpunkt immer PCs mit Intel-Prozessor vorstehen. Heute äußert sich AMD erneut zu der Thematik, da nun eine Initiative der deutschen Bundesregierung für mehr Wettbewerb bei öffentlichen IT-Ausschreibungen verabschiedet wurde:
AMD begrüßt ausdrücklich ein jetzt veröffentlichtes Dokument der deutschen Bundesregierung zur ihrer IT-Beschaffungspolitik. Die Veröffentlichung deckt sich mit den jüngsten Schritten anderer europäischer Staaten, die entsprechende Richtlinien für öffentliche Ausschreibungen von IT-Equipment herausgegeben haben und damit für stärkeren Wettbewerb sorgen wollen. Seit AMD im Oktober 2003 bei der europäischen Kommission eine Beschwerde gegen die einseitige Bevorzugung einer bestimmten Mikroprozessormarke und eines Herstellers eingereicht hat, haben mehrere europäische Staaten ihre Beschaffungsrichtlinien aktualisiert.
Diese Ankündigung der deutschen Bundesregierung baut auf ähnlichen Änderungen bei öffentlichen Behörden in Italien, Schweden, Belgien und Frankreich auf. Alle fünf EU-Mitgliedsstaaten empfehlen bei künftigen Ausschreibungen auf objektive Benchmarks zurückzugreifen, um eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung von PC- und Server-Systemen sicherzustellen. Damit hätten OEMs die Möglichkeit, Systemkonfigurationen anzubieten, die die geforderte Leistung erzielen, und müssten sich dabei nicht auf eine bestimmte Mikroprozessormarke festlegen. Das Papier der deutschen Bundesregierung enthält ein Beispiel einer zulässigen technischen Leistungsbeschreibung: "Ein PC mit einem x86-Mikroprozessor und einer Mindestleistung von X-Wert beim X1-Benchmarkverfahren oder Y-Wert beim Y1- enchmarkverfahren." Die italienische Beschaffungsbehörde CNIPA geht einen Schritt weiter und hat sich zur Evaluierung von Desktop-Computersystemen speziell für den Benchmark-Wert Sysmark 2004 entschieden.
In einem ähnlichen Schritt gab Russlands stellvertretender Minister für Wirtschaftliche Entwicklung und Handel, Andrei Sharonov, strenge Richtlinien für die herstellerneutrale Beschaffung von Computern innerhalb der Russischen Föderation heraus. Sharonov ist ferner der Urheber eines Großhandels-Modernisierungsgesetzes für die Beschaffung öffentlicher Ämter in der Russischen Föderation, das vor kurzem in erster Lesung von der Duma angenommen wurde.
"Wir unterstützen diese Maßnahmen für einen stärkeren Wettbewerb bei öffentlichen IT-Ausschreibungen nachhaltig.Denn alle profitieren davon, wenn mehr qualifizierte Anbieter als bisher in öffentliche Beschaffungsprozesse eingebunden werden. Die bis dato bevorzugte Behandlung eines Herstellers von Mikroprozessoren verhinderte einen fairen Wettbewerb. Dies verursacht unnötige Kosten für die Beschaffungsbehörden, die die Steuerzahler begleichen müssen. AMD begrüßt auch das Konzept unabhängiger, Anwendungsspezifischer Benchmarks als faire und beste Möglichkeit zur Ermittlung der optimalen Systemleistung von Desktops, Notebooks, Workstations und Servern," so Giuliano Meroni, AMDs Corporate Vice President, Sales and Marketing in Europa.
Meroni weist auf eine kürzlich erstellte Studie der EU-Kommission hin. In der Pressemitteilung heißt es dazu: "Die derzeit geltenden EU-Vergaberichtlinien haben den grenzüberschreitenden Wettbewerb auf den Beschaffungsmärkten verstärkt und die Preise, die öffentliche Auftraggeber für Waren und Dienstleistungen zu zahlen haben, um etwa 30% gesenkt; ... . Die Möglichkeiten zur weiteren Öffnung der Beschaffungsmärkte sind aber noch längst nicht ausgeschöpft. Der Steuerzahler kann noch mehr für sein Geld bekommen, außerdem kann noch mehr gegen Korruption und Günstlingswirtschaft getan werden." Die Europäische Kommission, DG Internal Market and Services, befasst sich auch weiterhin mit dem Thema diskriminierungsfreie Leistungsbeschreibungen bei IT-Ausschreibungen.
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