Bereits Mitte 2004 hatten wir über die Pläne, GEZ-Gebühren auf Internet-Computer auszuweiten, ausführlich berichtet. Seit gestern nun ist klar: ab dem 1. Januar 2007 müssen auch Internet-PCs bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) angemeldet werden.
Dabei gilt es zwischen Gewerbe und privat zu unterscheiden. Im privaten Bereich ist ein Computer mit Internetzugang gebührentechnisch als Fernseher zu zählen und kostet somit 17,03 Euro monatlich. Weitere Radios, Fernseher und Computer im Haushalt sind dann gebührenbefreit. Ganz anders bei gewerblicher Nutzung. Hier zählt jeder Fernseher und jedes Radio einzeln. Allerdings ist bei jedem Fernseher auch ein Radio gratis mit dabei. Telepolis:
Computer mit Verbindung zum Internet zählen als Fernseher, doch wird unabhängig von der Anzahl der Computer nur eine Fernsehgebühr fällig. Für diese darf dann auch ein Radio und ein Fernseher aufgestellt werden. Weitere Radios und Fernseher zählen allerdings – im Gegensatz zur 2001 geplanten Regelung – wieder extra. 35 Computer mit Internet-Zugang, 3 Fernseher und 5 Radios ergeben somit beispielsweise eine Gebührenpflicht von 3 x 17,03 Euro plus 2 x 5,52 Euro monatlich.
Die GEZ-Gebühren sind übrigens nicht von der Ausstattung des Internet-Computers abhängig. Selbst wenn ein PC weder Soundkarte, noch TV-Karte besitzt, noch technisch in der Lage ist, Internetstreams darzustellen - etwa weil Prozessor, Grafikkarte oder die Internetverbindung dafür zu schwach sind, gilt die neue Regelung. Die GEZ trifft dabei allerdings keine Schuld, sie ist lediglich ausführendes Organ. Interessant: bis auf die Grünen waren sich dieses Mal alle Parteien einig und stimmten für die neue Gebührenregelung.
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