Bereits im März des letzten Jahres berichteten wir über die Abmahnung gegen den Forenbetreiber des Supernature-Forums, Martin Geuß. Ein Mitglied seines Forums hatte nach Meinung des Abmahners verleumnderische bzw. beleidigende Beiträge über dessen Luftrettungs-Vermittlungs-Firma veröffentlicht. Die Begründung für die Abmahnung lieferte ein Urteil des Hamburger Landgerichts gegen den Heise-Verlag, wonach ein Forenbetreiber kenntnisunabhängig für veröffentlichte Beiträge zu haften habe. Das Urteil gegen den Heise-Verlag wurde zwischenzeitlich durch das OLG Hamburg als höhere Instanz abgeändert, d.h. "eine spezielle Überwachungspflicht des Betreibers dann für angemessen [zu halten ist], wenn dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat". Martin Geuß ging gegen die aus seiner Sicht unberechtigte Abmahnung mittels einer "Negativen Feststellungsklage gegen unberechtigte Abmahnung" vor und beauftragte die Kanzlei Dr. Bahr für ihn tätig zu werden. Nach mehrmaligen Verschiebungen der Hauptverhandlung fand diese nun am 19.01.2007 vor dem Hamburger Landgericht statt, verlief jedoch für Geuß nicht zufriedenstellend. Das Gericht betrachtete fünf von sechs beanstandeten Äußerungen als von der Meinungsfreiheit gedeckt an und schlug die letzte Äußerung betreffend vor, dass Geuß eine Unterlassungserklärung abgibt. Auf die Frage, ob ein Forenbetreiber auch ohne Kenntnis für in seinem Forum veröffentlichte Beiträge hafte, komme es, so das Gericht, im vorliegenden Fall nicht an. Nach Ansicht des Gerichts hafte ein Forenbetreiber, der selbst aktiv postet, für alle in seinem Forum veröffentlichten Beiträge. Sollte eine Filterung von Beiträgen nicht möglich sein, so müsse jeder Beitrag vorab manuell kontrolliert werden. Vor diesem Hintergrund lehnte Geuß die Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.
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