Trotz ungeklärter Verfassungskonformität will das Bundesinnenministerium weiterhin den sogenannten Bundestrojaner mit der Novelle des BKA-Gesetzes verabschieden. Und nach Informationen der Berliner Zeitung will man sogar noch mehr ausspähen als bislang angenommen.
Laut dem Gesetzes-Entwurf, das mit der populistischen Bezeichnung "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" bezeichnet wird, sollen die Behörden auch für begrenzte Zeit Online-Durchsuchungen ohne richterliche Genehmigung durchführen dürfen. Außerdem soll es keine Rolle spielen, ob an dem ausgespähten PCs auch unbeteiligte Personen arbeiten oder ob dieser Teil eines Netzwerkes ist, in dem dann die Daten anderer PCs eventuell auch zugänglich wären.
Durch die Begründung "Gefahr im Verzuge" soll dies ohne richterliche Einverständnis für mindestens 3 Tage möglich sein.
Das eigentliche BKA-Gesetz räumt weitere Befugnisse zur Erhebung personenbezogener Daten sowie dem Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln wie V-Leuten und technischen Überwachungsgeräten ein. Auch von "Kontakt- und Begleitpersonen" sogenannter Terrorverdächtiger sollen in Zukunft leichter Daten erhoben werden dürfen.
Diesen Artikel bookmarken oder senden an ...
