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Samstag, 17. November 2007

00:14 - Autor: pipin

Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Bundestag hat am 9. November 2007 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Unterschrift des Bundespräsidenten. Falls diese erfolgt will der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Sammel-Verfassungsbeschwerde einlegen, an der sich jeder beteiligen kann.

Bereits jetzt sind mehr als 13.000 Vollmachten zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung der Kanzlei Starostik erteilt worden.
In der Kanzlei von Rechtsanwalt Starostik in Berlin ging heute die 13.000ste Vollmacht zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen das am letzten Freitag vom Bundestag beschlossene Gesetz zur sechsmonatigen Erfassung und Vorhaltung aller Verbindungsdaten in Deutschland ein. Doren Spaja, die Büroleiterin bittet: "Wir bitten die TeilnehmerInnen, nicht mehr in der Kanzlei anzurufen. Stattdessen bitte ausschließlich die Vollmachten zusenden, da wir uns sonst nicht mehr um das Alltagsgeschäft kümmern können. Und zur Zeit ist der normale Kanzleibetrieb lahmgelegt."

Unter verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de könnt auch ihr euch der Verfassungsbeschwerde anschließen. Vollmachten werden noch bis zum 24.12.2007 (Poststempel) angenommen.

Brisanz bekommt die Verfassungsbeschwerde unter anderem auch durch Äußerungen unseres Innenministers Schäuble und das Verhalten einiger Abgeordneten bei der Abstimmung.

Während sich Schäuble in einen Hitler-Vergleich verstieg - "Wir hatten den 'größten Feldherrn aller Zeiten', den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten", stimmten 26 Abgeordnet der SPD für das Gesetz, obwohl sie in einer abgegebenen Erklärung nach §31 der Geschäftsordnung starke Bedenken äußern und anscheinend auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bauen.
"Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird."

Quellen:
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