Der Aussage eines Sprechers des Bundespräsidialamtes zufolge hat Bundespräsident Köhler das Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet, da trotz eingehender Prüfung keine verfassungsrechtlichen Bedenken aufgekommen wären.
Angesichts der starken Kritik an dem Gesetz und der bereits angekündigten zahlreichen Verfassungsbeschwerden scheint dies allerdings nicht ganz nachvollziehbar. Bereits im letzten Jahr hatte der Bundespräsident unter anderem dem Verbraucherinformationsgesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken die Unterzeichnung verweigert. Diese bezogen sich allerdings auf die gesetzgebende Zuständigkeit von Bund und Ländern, also eine formaljuristische Angelegenheit. Das Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung greift aber laut Kritikern unverhältnismäßig in die informelle Selbstbestimmung der Bundesbürger ein und ist somit in seiner Wirkung gegen einzelne Menschenrechte und das Grundgesetz gerichtet.
Einige Politiker haben angekündigt gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen. Weiter ist da der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der zusammen mit weit über 25.000 Beschwerdeführern eine Verfassungsbeschwerde einlegen wird.
Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik hat mit der 150-seitigen Beschwerdeschrift darüber hinaus beantragt, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch einstweilige Anordnung sofort auszusetzen, da sie ansonsten am 1. Januar 2008 in Kraft treten würde.
"Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 32 BVerfGG) ist begründet, weil eine systematische, verdachtslose Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat mit den Grundrechten des Grundgesetzes offensichtlich unvereinbar ist."
In der Beschwerdeschrift wird unter anderem Bezug genommen auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu diesem Thema.
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