Heute wurde gegen die Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde und ein Eilantrag eingereicht, über den allerdings erst am 2. Januar entschieden wird.
"Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Arbeitskreis veröffentlicht zugleich Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden „Totalprotokollierung der Telekommunikation“. "
Fast 30.000 Bürger Deutschlands haben einen Rechtsanwalt zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bevollmächtigt, die zunächst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern eingereicht worden ist, da die Erfassung und Auswertung der vielen Vollmachten noch nicht abgeschlossen werden konnte. Sobald dies geschehen ist, wird die Beschwerde im Namen der weiteren Beschwerdeführer eingereicht werden.
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