Nachdem der Staat New York Anfang des Jahres kartellrechtliche Ermittlungen gegen Intel eingeleitet hat(wir berichteten), gab der Prozessorhersteller in einer Pflichtmitteilung an die amerikanische Börsenaufsicht SEC bekannt, dass eine Aufforderung zur Herausgabe von Dokumenten durch den Generalbundesanwalt des Staats New York eingegangen ist.
Geklärt werden soll in dem Verfahren, ob Intel durch Absprachen und Abmachungen die Bildung und Aufrechterhaltung eines Monopols beim Verkauf von Mikroprozessoren erwirkt hat.
Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Ländern und Regionen wie Japan, Südkorea oder die EU hat die amerikanische Federal Trade Commission bislang kein offizielles Kartellverfahren gegen den Chiphersteller Intel eingeleitet.
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