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Mittwoch, 28. Mai 2008

11:13 - Autor: Nero24

Kartellverfahren: Intel mit bis zu 2,6 Milliarden EUR Strafe?

Über das seit Jahren schwebende Kartellverfahren gegen Intel haben wir in der Vergangenheit bereits mehrfach berichtet (siehe Links zum Thema). Intel wird vorgeworfen seine Marktmacht mißbraucht zu haben, Händlern und Herstellern hohe Rabatte bei ausschließlicher Verwendung von Intel-CPUs gewährt und im anderen Fall mit Sanktionen und anderweitigen Benachteiligungen gedroht zu haben.

Wie die Financial Times Deutschland berichtet soll sich die zuständige Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes mittlerweile entschieden haben bei dem eingeschlagenen harten Kurs zu bleiben. Demnach scheinen Intels Argumente das Gericht nicht überzeugt zu haben. Mit der offiziellen Bekanntgabe des Urteils wird im Spätsommer gerechnet. Intel drohen dabei bis zu 2,6 Mrd. EUR Strafe, was eines der härtesten Bußgelder in der Geschichte der EU-Wettbewerbskontrolle wäre.

"Die EU verhängt Bußgelder, die sich am tatbezogenen Umsatz orientieren. Die Bußgelder sollen den unrechtmäßig erzielten Gewinn sicher übersteigen und Kartelle wirtschaftlich in jedem Fall unattraktiv machen", sagte Albrecht Bach, Kartellexperte der Stuttgarter Kanzlei Oppenländer gegenüber FTD. Er stellte auch den abschreckenden Charakter heraus, den dieses Verfahren haben soll. Intel dagegen bestreitet nach wie vor illegal gehandelt zu haben. Es wird davon ausgegangen, dass Intel auf jeden Fall gegen ein derartiges Urteil der EU Klage erheben wird, was allerdings keine Aufschiebende Wirkung bzgl. des Bußgeldes hätte, wie Wettbewerbsrechtlerin Daniela Seeliger von der Kanzlei Linklaters gegenüber FTD betonte.

Auch die Media-Saturn-Holding ist vor Strafen offenbar nicht gefeit. Wie FTD erfahren haben will habe das Unternehmen allein im Jahr 2007 eine zweistellige Millionensumme von Intel kassiert - als "Vergünstigung" exklusiv Intel-Hardware anzubieten. In Frankreich und Großbritannien wird wegen ähnlichen Fällen gegen Dixon und Carrefour ermittelt.
Danke DrEAmEr für den Hinweis.

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