Oleg Teterin, Vorsitzender des russischen Mobilfunk Unternehmens Superfone, sagte am gestrigen Donnerstag gegenüber einem Nachrichtensender, dass seiner Firma von der russischen Patentbehörde das Markenrecht am Zwinkersmilie ;-) zugeteilt worden sei. Dies meldet zumindest Associated Press. Bekanntlich wird dieses Zeichen weltweit tagtäglich einige Millionen mal von Nutzern verwendet, um in E-Mails, Forenbeiträgen oder SMS die scherzhafte Intention einer Aussage auszudrücken.
Teterin, so der Bericht weiter, wolle seine neu erworbenen Rechte allerdings nicht gegenüber Privatpersonen geltend machen, sehr wohl allerdings gegenüber Unternehmen. Diese könnten das Recht den Smilie weiterhin zu verwenden gegen eine Lizenzgebühr erwerben.
"Legal use will be possible after buying an annual license from us," he was quoted by Kommersant as saying. "It won't cost that much - tens of thousands of dollars."
Da das ;-) nicht das einzige Emoticon ist und weitere Smilies wie :-) oder ;) sich optisch kaum unterscheiden, gelte das Markenrecht gemäß Teterin auch für diese Zeichen.
Die Meldung wirkt wie ein vorgezogener Aprilscherz. Alexander Manis, der Vorsitzende einer anderen Internet und Mobilfunk Firma, etwa zeigte sich wenig amüsiert über den Vorstoß seines Mitbewerbers: das sei, als würde sich jemand alle 33 Zeichen des russischen Alphabets sichern und dann von jedem, der sie benutzt verlangen ihm Geld zu schicken. Aktionen wie diese gab es in der Vergangenheit schon zu Hauf. Einer lässt sich das Kürzel "4U" für Domainnamen schützen, andere den Doppelklick. Wie standhaft solche Patente oder Markenrechte letztendlich vor einem Gericht wären, ist im Einzelfall zu klären. In jedem Fall jedoch kann ein Unternehmen, das es darauf anlegt seine vermeintlichen Markenrechte durchzusetzen, erst einmal jede Menge Ärger und (Anwalts-)Kosten verursachen. Wir warten gespannt auf die erste Abmahnung wegen der Verwendung der Smilies in unserem Forum...
Update Laut dem Newsportal Russiatoday hat die oberste russische Patentbehörde Rospatent inzwischen klargestellt, dass das Emoticon nicht geschützt werden kann, da es Produkte nicht einzigartig mache und somit nicht die Funktion einer Marke erfülle.
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