Im Kartellverfahren gegen Intel hat der Chiphersteller aus Santa Clara eine Abfuhr vom Europäischen Gericht Erster Instanz erhalten. Intel hatte gegen die EU-Kommission, die das Verfahren gegen Intel leitet, auf Verschiebung von Fristen und Klärung von grundsätzlichen Fragen geklagt.
Das Gericht wies unter anderem das Begehren von Intel ab, eine bis zum 17. Oktober laufende Frist zur Stellungsnahme, zu verlängern. Die besagte Frist hatte Intel verstreichen lassen und stattdessen geklagt, nachdem die EU-Kommission dem Chipkonzern bereits mehrfach Fristverlängerungen in dem nun seit dem Juli 2007 andauernden offiziellen Verfahren gewährt hatte.
Die EU-Kommission zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Gerichts, konnte aber noch keine Angaben zu weiter geplanten Schritten geben. Laut einem Intel-Sprecher hat das Gericht der Kommission vorgeschlagen Intel nun eine Frist von 30 Tagen zu gewähren.
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