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Freitag, 2. Oktober 2009

19:01 - Autor: pipin

"Expertenkreis Amok": Verbot von "Killerspielen" und Forderung von Internetsperren

Die nach dem Amoklauf von Winnenden vom Bundesland Baden-Württemberg eingerichtete Kommission "Expertenkreis Amok" hat nun ihren Abschlussbericht vorgelegt und präsentiert in dem 85-seitigen Papier ein Handlungskonzept mit insgesamt 83 Punkten, das neben Sichheitsmaßnahmen an Schulen und eine bessere Ausstattung der Polizei auch eine Ausweitung von Verboten, sowie den Einsatz von Internetsperren vorsieht.

Unter dem Punkt Jugendmedienschutz und Medienkompetenz werden folgende Empfehlungen ausgesprochen:
49. Projekt mediaculture-online verstetigen
50. Maßnahmen des Kindermedienlands unterstützen
51. Indizierung und Beschlagnahme verstärken
52. Verstärkung des Einflusses der BPJM prüfen
53. Jugendmedienschutz harmonisieren und vereinfachen
54. Ahndung bestehender Verbote gewährleisten
55. Strafbarkeit von Gewaltspielen gem. § 131 StGB ausdehnen
56. Realistische, tötungsähnliche Spiele verbieten
57. Alterskennzeichnung für Online-Spiele einführen
58. Europäische (Internationale) Harmonisierung forcieren
59. Altersverifikationssysteme einführen
60. Absolut unzulässige Angebote sperren, Provider in die Pflicht nehmen
61. Funktionsfähiges Jugendschutzprogramm entwickeln
62. Eltern über Möglichkeiten von Filterprogrammen informieren
63. Anbieter müssen vorsorglich Schutzmaßnahmen ergreifen
64. Sicherheit in Foren und Communities nachhaltig gewährleisten
65. Sendezeitvorgaben für Kinderungeeignete Inhalte überprüfen
Das liest sich dann bei Punkt 55 wie folgt:
"Es wird empfohlen, den Bund aufzufordern, das Verbot von gewaltverherrlichenden Darstellungen, v. a. bei Computerspielen (off- und online), durch Änderung des Strafgesetzbuches im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schranken auszudehnen."
Eine Verschärfung bei den Computerspielen ist aber nach Meinung der Kommission nur sinnvoll, wenn gleichzeitig ein Verbot von Spielen wie Paintball durchgesetzt wird.

Des Weiteren wird unter Punkt 60 gefordert, bestehende Regelungen wie Sperrverfügungen gegen Zugangsprovider zu nutzen, um Inhalte auf ausländischen Servern zu sperren.

Quelle: Bericht "Expertenkreis Amok" (PDF)

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