Unterlassungsklagen im Internet bezüglich Domainnamen sind so alt wie das Internet selbst. Hewlett-Packard hat nun einen 16-jährigen Schüler der 8. Klasse verklagt. Streitwert: 130.000 EUR. Der Schüler namens Layth Ibrahim betreibt eine Webseite unter den Domains "HP-World.de" und "HP-World.com", auf der er bislang Tutorials und anderes Material rund um den Bau von Homepages angeboten hat. Daher das Kürzel "HP". Wie Heise-Online zurecht berichtet deckt das Kürzel HP ein vielseitiges Spektrum ab, etwa Horse Power (HP), das englische Pendant zu unserem PS (Pferdestärken), oder eben Home-Page, sowie viele andere Begriffe.
Hewlett-Packard dagegen sieht HP als ihr alleiniges Eigentum und fordert die Übergabe der .com Domain und die Löschung der .de Domain. Heise weiter:
Die rechtliche Einordnung ist indessen alles andere als klar. Das Landgericht München hat Mitte August eine Klage abgewiesen, mit der die Inhaber der Marke "Bioland" einem Serviceprovider die Verwendung der Domain "Biolandwirt.de" untersagen lassen wollten. Eine Verwechslungsgefahr, so das Gericht, sei nicht gegeben. Dass eine geschützte Markenbezeichnung einen Bestandteil des angegriffenen Domainnamens bilde, reiche dafür allein nicht aus, es komme hauptsächlich auf den "Gesamteindruck" des Begriffs an. Unter diesem Gesichtspunkt könnte die Frage, wie verwechslungsträchtig "HP-World" ist, durchaus kontrovers beantwortet werden.
Ibrahim scheut selbstredend das finanzielle Risiko, als Privatperson in einem Rechtstreit gegen einen Weltkonzern bestehen zu wollen und hat die Domains bereits auf Hewlett-Packard weitergeleitet. Dennoch hat sich unabhängig davon eine Spendenaktion aufgetat, die dem jungen Karlsruher helfen soll, das finanzielle Risiko zu tragen und gegen Hewlett-Packard vor Gericht zu ziehen... THX @AMD-Fan für den Hinweis :)
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