Bezüglich AMD und HyperThreading haben wir bereits vor einigen Wochen ausführlich berichtet, weshalb wir an dieser Stelle noch einmal auf die damalige Meldung verweisen möchten. In der Zwischenzeit jedoch hat Gamestar vermeldet, daß der Einsatz einer HyperThreading ähnlichen Funktion für AMD zumindest aus rechtlicher Sicht kein Problem wäre. Bereits 1996 habe AMD ein entsprechendes Patent eingereicht, das einen Single-Prozessor "configured to execute multiple threads including interrupt service routines" in den Grundzügen beschreibt. Lizenzstreitigkeiten mit Intel hätte AMD demnach vermutlich nicht zu befürchten, da HyperThreading keine exklusiven Befehlssätze beinhaltet wie etwa SSE, sondern lediglich ein Abbild von zwei logischen Prozessoren in einem physikalischen Kern realisiert.
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