Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach eigenen Angaben schwere Mängel beim Einkauf im Internet festgestellt. Im Schnitt verstoßen acht von zehn Internet-Einkaufsportale gegen das Teledienstegesetz und gegen Bestimmungen des BGB. Der Vorwurf: unzureichende Informationen für den Verbraucher. Zu den abgemahnten Unternehmen gehören Branchenriesen wie Tchibo, amazon.de, Blume2000, die Fluggesellschaften GermanWings, Air Berlin, Condor, Aero Lloyd und Germania.
Zu den häufigsten Verstößen gehörten fehlende Anschrift und Identität des Unternehmens, fehlende Informationen über Widerrufs- oder Rückgaberecht, sowie etliche andere Punkte. vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller: "Wer noch nicht einmal das kleine Einmaleins des Internet beherrscht, darf sich nicht wundern, wenn die Verbraucher bei Online-Bestellungen vorsichtig sind."
Auf die Abmahnungen haben die meisten Firmen reagiert und änderten ihr Internetangebot. In 70 Fällen wurden bisher Unterlassungserklärungen abgegeben, so beispielsweise IKEA, Zweitausendeins, Blume2000, GermanWings und Air Berlin. In mindestens 7 Fällen wird es jedoch zu einer Klage des vzbv gegen die Unternehmen kommen. Betroffen davon sind unter anderem Fleurop, amazon.de und Möbel Hübner.
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