Das neue Urheberrecht ist nun auch durch den Bundesrat abgesegnet worden. Im wesentlichen stellt er die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft dar. Privatkopien sind grds. weiterhin erlaubt, jedoch bleibt es dabei, dass das Umgehen von Kopierschutzen und das zur Verfügung stellen solcher Programme illegal sein wird, d.h. soweit eine CD kopiergeschützt ist, ist auch das Erstellen eine private Kopie illegal. In allerletzer Minute fand noch die Formulierung Einzug in das Gesetz, dass private Kopien nur dann verboten sind, wenn die Kopie von einer offensichtlich illegalen Quelle hergestellt wird. Unklarheit herrscht nun bis zur Festigung der Termini durch die Rechtsprechung darüber, was eine illegale Quelle ist und was genau ein Kopierschutzsystem ist.
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