Jedes zweite WLAN ist ungeschützt, was Deutschland zu einem Paradies für Schwarz-Surfer macht. Dieses Problem entsteht durch die zahlreichen ungeschützten Netze, die sich hauptsächlich in den privaten Haushalten finden. Jedoch gibt es durchaus auch noch genug offene Netze von Firmen, die beim Konfigurieren zu unvorsichtig handeln. Die meiste WLAN-Hardware hat die grundlegenden Sicherheitselemente wie z.B. die WEP-Verschlüsselung nach Inbetriebnahme noch nicht aktiviert. Die WEP-Verschlüsselung gilt zwar heute nicht mehr als absolut sicher, aber einen einfachen Schutz gegen so manchen Schwarz-Surfer bietet sie dennoch, sofern sie eben aktiviert ist. Viele weniger erfahrene Nutzer scheitern an der teilweise ziemlich komplizierten Handhabung zum Einstellen solcher Funktionen.
Schwarz-Surfer - umgangssprachlich auch Wardriver genannt - verursachen dem Geschädigten nicht nur erhöhte Verbindungskosten, denn verwenden sie den Zugang, um illegale Inhalte zu transferieren, nehmen eventuelle Strafverfolger natürlich den Inhaber des Internet-Anschlusses in die Mangel.
Bei einem aktuellen Vorfall aus Hamburg wurde das Verfahren "wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichen Interesse" wieder eingestellt. Ein Student wurde beim Schwarz-Surfen festgenommen, als er im Hamburger Schanzenviertel einige ungeschützte Funknetze aufgespürt und über eines davon eine Internet-Verbindung benutzt hatte. Offensichtlich vor lauter Begeisterung berichtete er dies auch der Polizei-Patrouille, die plötzlich bei ihm stand, und sich nach seinem Schaffen zu erkundigte.
Aus juristischer Sicht ist das Eindringen in Funknetze noch eine etwas undurchsichtige Angelegenheit. Denn beim harmlosen Surfen über das offene Netz findet kein Ausspähen von Daten statt, weshalb dem Betreiber nicht unbedingt einen wirklichen Schaden entsteht. So war der bei diesem Fall tätigen Staatsanwaltschaft anscheinend nicht so ganz klar, wie der Sachverhalt einzuordnen ist.
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