Erst kürzlich berichteten wir über die steigenden Zahlen der unerwünschten Spam-Mail-Nachrichten. Nun wurde endlich eine gesetzliche Grundlage geschaffen, welche diese üble Form von Werbung verbietet.
In Deutschland ist heute ein neues Gesetz gegen den so genannten unlauteren Wettbewerb in Kraft getreten. Dieses enthält auch Regelungen, welche das unerwünschte Versenden von Werbung mittels E-Mail, SMS und per Fax verbieten. Nebenbei schützt es nicht nur im Berech von Computer und Internet. So verbietet es auch Schleichwerbung, Belästigung durch Telefonwerbung, und Werbeformen, welche die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausnützen.
Ebenfalls verboten ist ab sofort die Verbindung von Gewinnspielen mit Warenkäufen. Mit der Neuregelung fallen auch die bisherigen Vorschriften über Räumungsverkäufe weg. Dies erlaubt den Händlern selbst zu entscheiden, ob und wann sie ihr Angebot im Preis reduzieren. Sommer- und Winterschlussverkäufe sind trotzdem auch weiterhin möglich.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kann im Bundesgesetzblatt Nr. 32 vom heutigen 7. Juli 2004 eingesehen werden: Download Bundesgesetzblatt Nr. 32
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