Nach Berichten des Branchendienstes ZDNet vermeldet die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) im Jahr 2004 einen deutlichen Anstieg der Hausdurchsuchungen und Gerichtsverfahren. So sind im letzten Jahr 2084 Hausdurchsuchungen durchgeführt worden, was einem Plus von rund 51 Prozent im Vergleich zu 2003 entspricht. Insgesamt wurden 2500 Verfahren eingeleitet. 65 Prozent dieser Verfahren hatten die Verletzung von Film-Urheberrechtsverletzungen zum Gegenstand. Nach Aussagen der GVU sind nahezu alle Verfahren erfolgreich abgeschlossen worden.
Die Gründe für den Anstieg liegen auf der Hand. Seit der Reformierung des Urheberrechtsgesetzes UrhG Ende 2003 sind auch strafrechtliche Verfolgungen von Tauschbörsennutzern möglich, die urheberrechtliche geschützte Medieninhalte zur freien Verfügung stellen. Kopien von Medieninhalten, die aus illegalen Quellen beschafft werden, sind seither strafbar und Nutzer können strafrechtlich verfolgt werden.
Die GVU verweist mit Stolz auf den Fall des Downloadservices "FTP-Welt", welcher in seiner Dimension bis dato einzigartig war. Die Hauptbeschuldigten erwarten somit bis zu fünf Jahren Haft, desweiteren haben rund 15.000 deutsche Nutzer mit strafrechtlicher Verfolgung zu rechnen. Weiterhin werde man nicht nur bei großen Release-Groups, sondern auch bei kleinen Fällen mit sofortiger Klageerhebung handeln.
Interessierte Leser können die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes UrhG auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz nachlesen: UrhG
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