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Donnerstag, 13. Juli 2006

20:40 - Autor: TiKu

Kampagne gegen Urheberrechtsreform

Die Urheberrechtsreform ist nicht erst seit ihrer Einführung 2003 umstritten. Sie stellte das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen unter Strafe und schaffte die Privatkopie damit de facto ab. Auch das Tauschen geschützter Werke über Internettauschbörsen ist seitdem ausdrücklich verboten.
Eine zweite Reform des Urheberrechtsgesetzes wird derzeit heiß diskutiert. Sie sah ursprünglich eine sogenannte Bagatellklausel vor, d. h. geringfügige Urheberrechtsverletzungen sollten straffrei bleiben. Diese Regelung wurde jedoch inzwischen gestrichen. Auch eine zwischenzeitlich angeregte Stärkung der Privatkopie gegenüber Kopierschutzmaßnahmen findet im aktuellen Entwurf keine Beachtung.
Stattdessen soll die Unterhaltungsbranche in Zukunft direkten Zugriff (ohne Umweg über die Staatsanwaltschaft) auf private Verbindungsdaten von Internet Service Providern erhalten. Das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschütztem Material zu Bildungszwecken soll ebenfalls erheblich eingeschränkt werden.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen, vzbv, ruft nun die Verbraucher auf, die Bundesregierung per E-Mail zur Stärkung der Verbraucherrechte aufzufordern. Ein entsprechendes Musterschreiben ist auf den Seiten des vzbv zu finden.
Desweiteren werden die Lizenzbedingungen verschiedener Angebote auf Rechtsverstöße untersucht. Erste Unterlassungserklärungen wurden bereits u. a. an Apple und die Nero AG verschickt. Bei Apple beanstandet man u. a. vier Punkte der iTunes-Lizenzbedingungen:
  1. Songs dürfen nicht auf mp3-Playern der Konkurrenz, sondern nur auf dem iPod abgespielt werden.
  2. Weitergabe oder Wiederverkauf von Dateien wird nicht gestattet.
  3. Technische Maßnahmen dürfen nicht umgangen oder entfernt werden.
  4. Bedingungen können jederzeit einseitig zu Lasten des Nutzers geändert werden.

Bei Nero beanstandet man folgende zwei Punkte:
  1. Pflicht zur Aufbewahrung der Originaldatenträger sowie von Sicherungskopien an einem gesicherten Ort.
  2. Im Verkaufsfall Pflicht zur umgehenden schriftlichen Information an Nero über Namen und vollständige Anschrift des Käufers.

Die Forderungen des vzbv:
  • Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch Kopierschutztechniken beliebig eingeschränkt werden. Eine Bagatellklausel muss den Nutzern Straffreiheit bei der Umgehung technischer Beschränkungen gewähren, wenn dies nur zur Wahrnehmung legitimer Nutzungen (z.B. Sicherheitskopien, Umformatierungen) im privaten Bereich erfolgt. Die Strafverfolgung muss sich stattdessen auf die massenhafte Verbreitung und gewerbsmäßige Raubkopierer konzentrieren.
  • Das Verbot von DRM- und Kopierschutzsystemen, die in das Betriebssystem eingreifen und Sicherheits- und Datenschutzrisiken verursachen.
  • Die uneingeschränkte Zulassung des elektronischen Dokumentenversands und digitaler Leseplätze in Bibliotheken. Der freie Zugang zu Wissen und Kultur muss sichergestellt werden. Dies gilt besonders für Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden.
  • Den Einsatz von digitalen Medien für Unterrichtszwecke. Schulen muss es dauerhaft erlaubt sein, Unterrichtsmaterial in schuleigenen Intranets zur Verfügung zu stellen. Die gerade erst bis Ende 2008 verlängerte Erlaubnis muss endlich entfristet werden, um Rechts- und Investitionssicherheit für Schulen zu schaffen.
  • Kein Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider zur Herausgabe privater Nutzungsdaten von angeblichen Rechtsverletzern. Dies muss den Staatsanwaltschaften vorbehalten bleiben.

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