Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben die GEZ-Gebühr für internetfähige PCs auf nun auf 5,52 Euro pro Monat verbindlich festgelegt.
Bezahlen braucht diese Gebühr allerdings nur derjenige, der noch keine Rundfunkgebühren entrichtet. Bei Privathaushalten also zum Beispiel diejenigen, die weder Radio noch Fernsehen haben und auch kein Fahrzeug mit einem Autoradio besitzen, sondern nur einen internetfähigen PC.
Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbstständige müssen für ihren PC in einem abgetrennten Büro im Wohnhaus zahlen, wenn sie für ihre Tätigkeit noch kein Radio oder Fernseher angemeldet haben. Ebenso gilt dies, wenn Ihr Büro ausserhalb des Wohnhauses liegt. Dabei fallen aber pro Betriebsstätte nur einmal Gebühren an, so dass für ein Büro mit mehreren internetfähigen PCs lediglich einmal 5,52 Euro pro Monat entrichtet werden müssen.
Diese Regelung dürfte allerdings nur von kurzer Dauer sein, da zusätzlich beschlossen wurde innerhalb eines Jahres eine Neuordnung der Gebührenordnung vorzunehmen.
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