Der Bundesgerichtshof hat eine Beschwerde von T-Online abgewiesen, die gegen einen Entscheid des Landgerichts Darmstadts eingelegt wurde. Das Landgericht hatte zu Gunsten von Holger Voss entschieden, das der Internetprovider T-Online nicht mehr die für jede Internetverbindung vergebene IP-Adresse speichern darf .
T-Online befolgt das Urteil allerdings nicht freiwillig für andere Kunden, so dass man im Zweifel also auch klagen muss. Im Internet ist bereits ein Mustertext mit genaueren Erläuterungen erhältlich.
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