Einen weiteren Schritt zur Bewahrung der Forenkultur ist nun durch das Landgericht Düsseldorf erfolgt, indem es Forenbetreibern von allgemeinen Überwachungs- und Forschungspflichten entbindet.
Das Urteil spricht Forenbetreiber davon frei, aktiv nachzuforschen, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind. Demnach muss auch nicht jeder Beitrag vor Veröffentlichung geprüft werden, weil dies technisch und wirtschaftlich nicht zu leisten ist.
Davon unberührt bleibt der Aspekt, dass bei Kenntnis rechtswidriger Inhalte diesen nachzugehen ist.
Im vorliegenden Fall gegen den Heise Verlag hat das Gericht bestätigt, dass somit auch die Forderung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht zu beanspruchen ist, weil der Verlag wiederum nur nach Kenntnis eines rechtswidrigen Inhalts eingreifen kann und nicht im voraus.
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