Die Gesellschaft für Informatik hat die Verschärfung des sogenannten Hackerparagraphen (§ 202c StGB) erneut kritisiert und den Bundesrat dazu aufgerufen, den Entwurf nicht in der bislang geplanten Ausführung zu verabschieden.
Nach der neuen Regelung wären sämtliche Möglichkeiten durch Programme die Sicherheit von einzelnen PCs oder Netzwerken zu prüfen verboten und würden sogar mit der Strafandrohung Freiheitsentzug bis zu einem Jahr versehen sein.
"Alle im IT-Bereich tätigen Personen stehen damit mit einem Bein im Gefängnis, wenn sie die Tools besitzen, nutzen oder über ihren Einsatz sprechen", so Hartmut Pohl, Sprecher des Arbeitskreises Datenschutz und IT-Sicherheit der GI.
Der Entwurf zur Neufassung des entsprechenden Paragraphen war vom Bundestag ohne Debatte beschlossen worden, obwohl zahlreiche IT-Spezialisten und Juristen ihre Bedenken sogar in Expertenanhörungen geäußert hatten.
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