Entgegen anders lautenden Einschätzungen von Justizministerin Zypries, soll die anstehende Novelle des BKA-Gesetzes weiterhin mit den Bestimmungen zur Online-Durchsuchung gekoppelt bleiben. Kanzlerin Merkel wird dahingehend zitiert, dass sie sich kein BKA-Gesetz ohne Online-Durchsuchungen vorstellen könne.
Das BKA-Gesetz soll die neuen Zuständigkeiten des Bundeskriminalamts definieren und in dessen Zuge scheint man im Innenministerium gewillt, die Online-Durchsuchung "en passant" gesetzlich zu verankern. Dabei will man auch nicht abwarten, was die Verhandlung des Bundesverfassungsgericht am 10. Oktober zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Lizenz zur Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz ergibt.
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