Nur kurze Zeit nach der richterlichen Entscheidung im Prozess SCO-Group vs. Novell hat die SCO-Group nun vor einem kalifornischen Gericht Gläubigerschutz nach Artikel 11 beantragt. Dieser besagt, dass die Firma weiterhin ihre Geschäfte fortführen kann, die oberste Geschäftsinstanz jedoch dem Gericht übergeben wird. Selbiges kann einen Konkursverwalter beauftragen, der dann geschäftliche Entscheidungen selbständig fällen kann. Der Handel mit SCO-Aktien wurde nach Bekanntwerden der Insolvenz mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.
Anders als bei Insolvenz nach Artikel 7, der eine vollständige Insolvenz ohne Rehabilitation vorsieht, kann eine Firma aus der Insolvenz nach Artikel 11 wieder ein normales Fortbestehen anstreben. Dazu müssen jedoch sämtliche offenen Forderungen beglichen werden, zusätzlich muss das zuständige Gericht dieser Auflösung des Gläubigerschutzes zustimmen. Der andere Weg, eine Insolvenz nach Artikel 7, ist natürlich ebenso möglich. Um dieser zu entgehen muss die SCO-Group nun zunächst potente Investoren finden.
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