Die EU-Kommission wurde im Wettbewerbsverfahren gegen Microsoft nun durch das Europäische Gericht erster Instanz in seinem Vorgehen bestätigt. Sowohl die Auflagen, als auch die Strafe von 497 Millionen Euro seien rechtmäßig.
Das Gericht kritisierte die Kommission nur in einigen wenigen Details, gab ihr aber in den Hauptpunkten Recht. Demnach muss Microsoft weiterhin auf die Zwangsintegration des Media-Players verzichten und vor allem Codes und Schnittstelleninformationen seiner Produkte offenlegen, die zur Kommunikation mit Windows-Servern benötigt werden.
Microsoft kann innerhalb von zwei Monaten Berufung gegen dieses Urteil einlegen, so dass das letzte Urteil in dieser Sache noch nicht gesprochen ist.
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