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Mittwoch, 23. April 2008

05:32 - Autor: mj

"Vista Capable" Prozess wird fortgesetzt

Der Prozess gegen Microsoft, der von zwei Klägern im Bundesstaat Washington eingereicht wurde, wird fortgesetzt. Die zuständige Richterin hatte die Anhörungen unterbrochen bis die Entscheidung eines höheren Gerichts über eine Beschwerde Microsofts vorlag.

In der bereits im April 2007 eingereichten Klage wird dem Unternehmen vorgeworfen, mit der "Vista Capable" Klassifizierung Computer als Vista-fähig ausgewiesen zu haben, die tatsächlich lediglich in der Lage gewesen sein sollen die kleinste Version von Vista, Home Basic, auszuführen. Darin seien jedoch die von Microsoft aggressiv beworbenen Features von Vista, wie beispielsweise der 3D-Desktop Aero Glass, nicht enthalten. In den vom Gericht angeforderten und im Laufe des Prozesses offengelegten 158 Seiten E-Mail-Verkehr (PDF) ist mittlerweile hervorgegangen, dass diese Klassifizierung anfänglich anderes geplant war. Microsoft hat sich jedoch dem Druck anderer Hersteller gebeugt und die heute bekannte Zweiteilung eingeführt, unter anderem um Intel nicht die Verkäufe des günstigen und somit zum Zeitpunkt der Einführung von Vista besonders in günstigen Laptops verbauten 915 Chipsatzes zu vermiesen. Anders als der in der deutlich teureren 945-Reihe enthaltene Grafikchip ist dieser nicht DirectX 9.0 kompatibel und kann somit Vistas Aero Glass Desktop nicht anzeigen, worauf sich das Hauptargument der Klage bezieht. Neben Intel soll auch Best Buy, eine größe Handelskette in den USA, für die Aufweichung der Vista-Klassifizierung verantwortlich sein.

Die zwei Kläger werfen Microsoft weiterhin vor, durch die "Vista Capable" Klassifizierung den Preis günstiger Laptops künstlich aufgeblasen zu haben, da dieser ohne den entsprechenden Vista-Aufkleber aufgrund der fehlenden Marketingmacht des Vista-Logos deutlich geringer gewesen wäre. Weiterhin würde diese Klassifizierung die Käufer in die Irre führen, da diese nicht wissen können, worin genau sich "Vista Capable" und "Vista Ready" unterscheiden somit zu Fehlentscheidungen verleitet würden. Die jetzt abgewiesene Beschwerde Microsofts hat genau diesen Punkt der Klage angefochten und die Belegbarkeit dieser Aussage in Frage gestellt. Weiterhin wurde die Zuständigkeit des Bundesstaats Washington angefochten, da lediglich einer der Kläger ein Einwohner Washingtons wäre und Microsoft keine PCs verkaufen würde. Das zuständige Berufungsgericht hat es abgelehnt, die Vorwürfe Microsofts anzuhören, was jedoch keineswegs auf einen Mangel an Rechtmäßigkeit schließen lässt, worüber jetzt das zuständige Gericht im Bundesstaat Washington entscheiden muss.

Der Prozess wird also fortgesetzt und wir können uns mit Sicherheit auf weitere spannende Enthüllungen freuen.

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